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fertigen
Fértigen, tr.: fertig (ſ. d.) machen: 1) (ſ. fertig
3) Etwas machen, es durch die darauf gewandte
gw. mechaniſche Thätigkeit vollenden, zu Stande
bringen: Sucht einen klugen Meiſter, der ein Bild fertige.
Jeſ. 40, 20; Sir. 38, 31; Fert’gend den Hunden | Feſſeln
von Gold. Chamiſſo 4, 204; Gefertigtes [von euch Schmie-
den] begehrend. G. 10, 278; Die gefertigte Seide [vom
Färber] wieder eingeliefert. Hackländer Hdl. 2, 127; Um
aus dem Seher einen Myopen und Lügner zu f. [gw.: ma-
chen]. IP. 21, 75; Dies denn werd’ ich, o Greis, ſo f.
[thun, ins Werk ſetzen], wie du verlangeſt. V. Od. 4,
485; Daß ihm ganz nach dem Herzen gefertiget [gw.: ge-
bildet ꝛc.] würde der Zögling. Th. 13, 14 ꝛc., ſ. Fried-
fertig. 2) (mehr mundartl.) fertig, d. i. in Gang
bringen, fortſchicken, befördern, erpedieren, ſpedieren:
Bedacht, wie wir ihn wieder heim f. Schaidenraißer 2a; Daß
er ſeine Mutter in ihres Vatern Haus wieder fertige. 7a;
13b; 48a u. v.; [Waſſer] auf welchen man die Güter und
Waaren kommlichen [bequem] hin und wider fertigt. Stumpf
8a; 4b; 392b; 393a; 605a u. v.; Ihn .. in ein fremde
Gefängnus zu f. 343b. 3) auch refl.: Sie fertigten ſich
[flohen, eilten] durch den Jordan vor dem Könige her.
2: Sam. 19, 17; Daß du .. mit dem Nachbar zu mähn dich
fertigeſt [rüſteſt]. V. Th. 10, 4; Fertigt euch! | verzaudert
ihr das Ziel, ... ihr ſterbt. Sh. 3, 33.
Anm. Dazu (2): Fértiger, m., –s; uv.: Spediteur,
ſ. Schmeller und vgl. Ferg, Anm. Fertigung, f.: Ge-
ſchwinde F. Hebel 3, 390 ꝛc., nam. in oberd. Kanzleien (vgl,
aus-f. 3), wo dann F., je nach dem Inhalt der ausgefertigten
Schrift verſch. bed.; dazu auch: Endesgefertigter = Unter-
zeichneter ꝛc. Va. Nnbf.: Ge-f., z. B.: Die fürſtlichen
Abgeſandten durch mich .. mit Verehrungen ab-g. laſſen.
Schweinichen 3, 13.
Zſſtzg. z. B.: Áb- [2 u. Anm.]: Einen (Etwas)
mit dem Nöthigen verſehn, ſo daß er (es) abkommen
kann, auch = abſenden: Kaufleute, Advokaten fertigen
Kunden ab, indem ſie ihnen das Gewünſchte Waare
oder Auskunft geben; Boten, ein Schiff, Waaren,
Aktenſtücke a. L. 2, 105; Luther 5, 13a; Seine Nuntios od.
Abgefertigte. Weidner 27 ꝛc.; oft mit dem Nebenbegriff,
daß man etwas Läſtiges, Unangenehmes möglichſt raſch
loszuwerden ſucht, nam. in Verbind. mit Adv.: Einen
kurz, kahl, höhniſch, ſchnippiſch (mundartl. mutz und puckt.
Gotthelf Sch. 21) a.; Fertigten mich grob ab. G. 14, 9;
Fertigte ihn ſehr tolerant ab. 249; Eine allzu reichliche Gabe
lockt Bettler herbei, anſtatt ſie abzufertigen. 15, 58; Stellen,
die er theils kurz abfertigt, theils auf ſich beruhen läſſt. 39,
287; Sie haben Recht, daß ſie unklare Schleicher a. [ab-
laufen] laſſen. Gutzkow R. 8, 104; Gab ſchnippiſche Ab-
fertigungen. 2, 24; Die Propheten, welche ich hoffe auch
bald abzufertigen [zu Ende zu bringen, überſetzend]. Lu-
ther 5, 43b; Am Ende ſie mit einem elenden Stück Gel-
des | a. Sch. 339b; Die kurze Abfertigung, die ihr erhieltet.
Tieck Cymb. 2, 4; Fertigt flink ihn [den Freier] ab | mit
wohlgeflochtnen Körben. V. 3, 151 ꝛc. An- [1]: Et-
was fertigen, ſo daß es zum Gebrauch ꝛc. vorhanden
iſt: Ließ ich eine ſaubre Abſchrift a. G. 20, 128.
Mundartl.: Einem ein Meiſterſtück a., aufgeben, u. ſo,
noch verallgemeinert: Sein Handwerk war, zum Seelen-
heil der Frommen | Madonnen oder was von Bildern dieſer
Art | ihm eta angefertigt [bei ihm beſtellt] ward, | um
ſehr civilen Preis aus Pappe zu erſchaffen. W. 11, 232, ſ.
anfremen; Einem einen Befehl a., zu-f. und (veralt.)
Einen a. = mit Waffen oder vor Gericht angreifen.
Friſch, Schmeller ꝛc. Aūs-: 1) Kunſtgemäß mich [die
Perle aus der Schale] auszufertigen. Rückert 1, 159.
2) Ein Kind a., ausſtatten, ausſteuern mit dem Nö-
thigen verſehn, wenn es, nam. bei der Verheirathung,
aus dem elterlichen Haus entlaſſen wird: Weder Hei-
rathsgut . ., noch andere Ausfertigung. Frankf. Reform. 3,
8, 11. 3) [Anm.] in den Kanzleien eine Schrift
fertig machen, ſo daß ſie aus der Kanzlei, dem Bü-
reau ꝛc. heraus kann, z. B.: Einen Paß a.; Ausge-
fertiget den Brief der Scheidung. G. 1, 206; Sch. 629b ꝛc.;
Empfängt unſer Gerichtshalter eine Ausfertigung von frem-
der Behörde, worin gefragt wird ꝛc. G. 19, 15; Die For-
men .., die für die Ausfertigungen in den Büreaux vielfach
in bloßen Formeln beſtehen. König Jer. 2, 111 ꝛc.; v. a.:
Ein Buch a., ausgehn, drucken laſſen, ſ. 4. 4) eine
Schrift ausarbeiten, z. B.: Reiſebeſchreibung, deren Ab-
ſchrift und Redaktion er eigenhändig heftweiſe, langſam und
genau ausfertigte. G. 20, 10; Um zu Hauſe manchen klei-
nen Aufſatz auszufertigen. 218; 22, 29; V. Hor. 1, 336.
Būß-: ſ. bußfertig. Récht: 1) (veralt.) Einen r.,
vor Gericht laden, ihm den Proceß machen, ihn verhö-
ren, auch ſtrafen: Einen (vom Leben zum Tode) r. = hin-
richten, dem Malefikanten ſein Recht thun, ſ. Schmeler
1, 25; Friſch 1, 97c ꝛc., z. B. Carolina §. 61; Apoſt. 12,
19; Ließ den Joſeph ungehört und ungerechtfertigt in das
Gefängnis werfen. Hebel 4, 40; Ihr Maj. ſollt als ein Kai-
ſer und nicht als ein ſpitzig Juriſt in der Sach handeln, es
wär vertragen und nicht gerechtfertigt. Zinkgräf 3, 13. So
auch: Rechtfertigung = Proceß. 2, 73; 86; Um eines
Taubendrecks willen ein groß Geſchrei und Rechtfertigung an-
fangen. Garzoni 159b ꝛc. 2) Dazu (veralt.): Einen
Etwas genau inquirieren, prüfen, und übertr. tadeln,
meiſtern. Matth. 11, 19; Luk. 7, 35. 3) Einen, Et-
was für rechtfertig, d. h. recht, gerecht, ſchuldlos er-
klären, im Ggſtz. des Verurtheilens, Verdammens.
Matth. 12, 37; 2. Chr. 6, 23, und nam. oft bibl.: ge-
rechtfertigt. Luk. 18, 14; 1. Kor. 4, 4; Röm. 6, 7 und
Rechtfertigung 5, 18. 4) (ſ. 3) allgm.: Etwas, Einen,
ſich r., das Thun einer Perſon, ſein Thun als recht dar-
thun: 1. Moſ. 44, 16; Luk. 10, 29; 16, 15; Mein Be-
tragen dieſen Morgen iſt nicht zu r., zu entſchuldigen
[ſ. d.]; verzeihen Sie meiner Schwachheit. L. Gal. 3, 5;
Nicht um meinen Guſtav zu r., ſondern nur zu entſchuldigen.
IP. 2, 179; W. 18, 138 ꝛc.; Unter Umſtänden nicht un-
gerechtfertigt. König Jer. 2, 217; Es iſt mir nicht um eine
Rechtfertigung, ſondern um eine Berichtigung zu thun. Schle-
gel Mißd. 4; Trotz Dimitri’s unrechtfertigbarer Grau-
ſamkeit [die ſich nicht r. läſſt]. Kapper Chr. 2, 219 ꝛc.
Ungw. als trennb. Zſſtzg.: Jeder Verſuch, ſich über ſeine
Ahſurditäten rechtzufertigen. Wagner, ſ. Vogt Kohl. 30 ꝛc.
Um- [Anm.]: in andrer Weiſe ausfertigen, z. B.:
Pfandbriefe um-f., durch Umſchreibung neu aus-f.
Ver- [1]: gw. ſt. des ſeltnern Grundworts, wie das
fremde fabricieren ſ. d. nur, daß Dies noch be-
ſonders die Menge der gleichförmig erzeugten Ggſtde her-
vorhebt und daher, wo es ſich von geiſtigen Erzeugniſ-
ſen handelt, nicht bloß wie ver-f. auf die dabei ange-
wandte mechaniſche Thätigkeit hinweiſt im Ggſtz.
der frei ſchaffenden geiſtigen Thätigkeit ſondern ent-
ſchieden die maſchinenhafte Erzeugung hervorhebt: Die
meiſten Spielwaaren werden in Nürnberg fabriciert od. ver-
fertigt; Der Bildhauer verfertigt eine Statue; Die Meiſter-
ſänger verfertigten an Feſttagen Gedichte, wie an Werktagen
Schuh und Stiefel; Der ſchreibſelige Sudler fabricierte Über-
ſetzungen aus dem franzöſiſchen zu Dutzenden; Die Meſſiade
und ähnliche nach den Regeln entworfene, aber in einer Zeit
entſtandene Verfertigungen, die keinen Tropfen epiſches Blut
in ſich hatten. Platen 5, 5 ꝛc., vgl. das noch allgemeinere
„„machen“, das nam. auch da gilt, wo man Etwas
aus etwas Andrem hervorgehn, ſich entwickeln läſſt,
z. B.: Man macht Butter und Käſe aus Milch, Papier aus
Lumpen ꝛc. In vielcn Fällen aber giebt es beſtimmtere
Zeitw., für die die allgm. zu brauchen, Unbeholfenheit
verräth, wie z. B.: Wer macht od. verfertigt die Glocken?
[ſ. gießen] ꝛc., doch natürlich: Man webt und ſtrickt
allgm., Beides umfaſſend: Man macht od. verfertigt
Strümpfe aus Wolle, Baumwolle, Garn ꝛc. Mundartl.
veralt. = abfertigen, abſenden, ſ. Schmeller 1, 567 ꝛc.;
Zu ver-f. dieſen zuvor verheißenen Segen. 2. Kor. 9, 5 =
„Eure ſchon angekündigten milden Beiträge vorher in Ord-
nung zu bringen.“ Eß; es ſo einrichten, daß ſie fertig, in
Bereitſchaft ſind. Zū-: Einem Etwas zuſenden,
z. B. einen geſchickten Mann. Luther 6, 325b, nam. eine
Ausfertigung.