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fertigen
Fértigen, tr.:
fertig (s. d.) machen:
1) (s. fertig 3) Etwas machen, es durch die darauf gewandte gw. mechanische Thätigkeit vollenden, zu Stande bringen: Sucht einen klugen Meister, der ein Bild fertige. Jes. 40, 20; Sir. 38, 31; Fert’gend den Hunden | Fesseln von Gold. Chamisso 4, 204; Gefertigtes [von euch Schmieden] begehrend. G. 10, 278; Die gefertigte Seide [vom Färber] wieder eingeliefert. Hackländer Hdl. 2, 127; Um aus dem Seher einen Myopen und Lügner zu f. [gw.: machen]. IP. 21, 75; Dies denn werd’ ich, o Greis, so f. [thun, ins Werk setzen], wie du verlangest. V. Od. 4, 485; Daß ihm ganz nach dem Herzen gefertiget [gw.: gebildet etc.] würde der Zögling. Th. 13, 14 etc., s. Friedfertig. 2) (mehr mundartl.) fertig, d. i. in Gang bringen, fortschicken, befördern, erpedieren, spedieren: Bedacht, wie wir ihn wieder heim f. Schaidenraißer 2a; Daß er seine Mutter in ihres Vatern Haus wieder fertige. 7a; 13b; 48a u. v.; [Wasser] auf welchen man die Güter und Waaren kommlichen [bequem] hin und wider fertigt. Stumpf 8a; 4b; 392b; 393a; 605a u. v.; Ihn .. in ein fremde Gefängnus zu f. 343b. 3) auch refl.: Sie fertigten sich [flohen, eilten] durch den Jordan vor dem Könige her. 2: Sam. 19, 17; Daß du .. mit dem Nachbar zu mähn dich fertigest [rüstest]. V. Th. 10, 4; Fertigt euch! | verzaudert ihr das Ziel, ... ihr sterbt. Sh. 3, 33.
Anm. Dazu (2): Fértiger, m., –s; uv.: Spediteur, s. Schmeller und vgl. Ferg, Anm. Fertigung, f.: Geschwinde F. Hebel 3, 390 etc., nam. in oberd. Kanzleien (vgl, aus-f. 3), wo dann F., je nach dem Inhalt der ausgefertigten Schrift versch. bed.; dazu auch: Endesgefertigter = Unterzeichneter etc. Va. Nnbf.: Ge-f., z. B.: Die fürstlichen Abgesandten durch mich .. mit Verehrungen ab-g. lassen. Schweinichen 3, 13.
Zsstzg. z. B.: Áb- [2 u. Anm.]: Einen (Etwas) mit dem Nöthigen versehn, so daß er (es) abkommen kann, auch = absenden: Kaufleute, Advokaten fertigen Kunden ab, indem sie ihnen das Gewünschte Waare oder Auskunft geben; Boten, ein Schiff, Waaren, Aktenstücke a. L. 2, 105; Luther 5, 13a; Seine Nuntios od. Abgefertigte. Weidner 27 etc.; oft mit dem Nebenbegriff, daß man etwas Lästiges, Unangenehmes möglichst rasch loszuwerden sucht, nam. in Verbind. mit Adv.: Einen kurz, kahl, höhnisch, schnippisch (mundartl. mutz und puckt. Gotthelf Sch. 21) a.; Fertigten mich grob ab. G. 14, 9; Fertigte ihn sehr tolerant ab. 249; Eine allzu reichliche Gabe lockt Bettler herbei, anstatt sie abzufertigen. 15, 58; Stellen, die er theils kurz abfertigt, theils auf sich beruhen lässt. 39, 287; Sie haben Recht, daß sie unklare Schleicher a. [ablaufen] lassen. Gutzkow R. 8, 104; Gab schnippische Abfertigungen. 2, 24; Die Propheten, welche ich hoffe auch bald abzufertigen [zu Ende zu bringen, übersetzend]. Lu- ther 5, 43b; Am Ende sie mit einem elenden Stück Geldes | a. Sch. 339b; Die kurze Abfertigung, die ihr erhieltet. Tieck Cymb. 2, 4; Fertigt flink ihn [den Freier] ab | mit wohlgeflochtnen Körben. V. 3, 151 etc. An- [1]: Etwas fertigen, so daß es zum Gebrauch etc. vorhanden ist: Ließ ich eine saubre Abschrift a. G. 20, 128. Mundartl.: Einem ein Meisterstück a., aufgeben, u. so, noch verallgemeinert: Sein Handwerk war, zum Seelenheil der Frommen | Madonnen oder was von Bildern dieser Art | ihm eta angefertigt [bei ihm bestellt] ward, | um sehr civilen Preis aus Pappe zu erschaffen. W. 11, 232, s. anfremen; Einem einen Befehl a., zu-f. und (veralt.) Einen a. = mit Waffen oder vor Gericht angreifen. Frisch, Schmeller etc.
Aūs-:
1) Kunstgemäß mich [die Perle aus der Schale] auszufertigen. Rückert 1, 159.
2) Ein Kind a., ausstatten, aussteuern mit dem Nöthigen versehn, wenn es, nam. bei der Verheirathung, aus dem elterlichen Haus entlassen wird: Weder Heirathsgut . ., noch andere Ausfertigung. Frankf. Reform. 3, 8, 11.
3) [Anm.] in den Kanzleien eine Schrift fertig machen, so daß sie aus der Kanzlei, dem Büreau etc. heraus kann, z. B.: Einen Paß a.; Ausgefertiget den Brief der Scheidung. G. 1, 206; Sch. 629b etc.; Empfängt unser Gerichtshalter eine Ausfertigung von fremder Behörde, worin gefragt wird etc. G. 19, 15; Die Formen .., die für die Ausfertigungen in den Büreaux vielfach in bloßen Formeln bestehen. König Jer. 2, 111 etc.; v. a.: Ein Buch a., ausgehn, drucken lassen, s. 4.
4) eine Schrift ausarbeiten, z. B.: Reisebeschreibung, deren Abschrift und Redaktion er eigenhändig heftweise, langsam und genau ausfertigte. G. 20, 10; Um zu Hause manchen kleinen Aufsatz auszufertigen. 218; 22, 29; V. Hor. 1, 336. Būß-: s. bußfertig. Récht:
1) (veralt.) Einen r., vor Gericht laden, ihm den Proceß machen, ihn verhören, auch strafen: Einen (vom Leben zum Tode) r. = hinrichten, dem Malefikanten sein Recht thun, s. Schmeler 1, 25; Frisch 1, 97c etc., z. B. Carolina §. 61; Apost. 12, 19; Ließ den Joseph ungehört und ungerechtfertigt in das Gefängnis werfen. Hebel 4, 40; Ihr Maj. sollt als ein Kaiser und nicht als ein spitzig Jurist in der Sach handeln, es wär vertragen und nicht gerechtfertigt. Zinkgräf 3, 13. So auch: Rechtfertigung = Proceß. 2, 73; 86; Um eines Taubendrecks willen ein groß Geschrei und Rechtfertigung anfangen. Garzoni 159b etc.
2) Dazu (veralt.): Einen Etwas genau inquirieren, prüfen, und übertr. tadeln, meistern. Matth. 11, 19; Luk. 7, 35.
3) Einen, Etwas für rechtfertig, d. h. recht, gerecht, schuldlos erklären, im Ggstz. des Verurtheilens, Verdammens. Matth. 12, 37; 2. Chr. 6, 23, und nam. oft bibl.: gerechtfertigt. Luk. 18, 14; 1. Kor. 4, 4; Röm. 6, 7 und Rechtfertigung 5, 18.
4) (s. 3) allgm.: Etwas, Einen, sich r., das Thun einer Person, sein Thun als recht darthun: 1. Mos. 44, 16; Luk. 10, 29; 16, 15; Mein Betragen diesen Morgen ist nicht zu r., zu entschuldigen [s. d.]; verzeihen Sie meiner Schwachheit. L. Gal. 3, 5; Nicht um meinen Gustav zu r., sondern nur zu entschuldigen. IP. 2, 179; W. 18, 138 etc.; Unter Umständen nicht ungerechtfertigt. König Jer. 2, 217; Es ist mir nicht um eine Rechtfertigung, sondern um eine Berichtigung zu thun. Schle- gel Mißd. 4; Trotz Dimitri’s unrechtfertigbarer Grausamkeit [die sich nicht r. lässt]. Kapper Chr. 2, 219 etc. Ungw. als trennb. Zsstzg.: Jeder Versuch, sich über seine Ahsurditäten rechtzufertigen. Wagner, s. Vogt Kohl. 30 etc. Um- [Anm.]: in andrer Weise ausfertigen, z. B.: Pfandbriefe um-f., durch Umschreibung neu aus-f. Ver- [1]: gw. st. des seltnern Grundworts, wie das fremde fabricieren s. d. nur, daß Dies noch besonders die Menge der gleichförmig erzeugten Ggstde hervorhebt und daher, wo es sich von geistigen Erzeugnissen handelt, nicht bloß wie ver-f. auf die dabei angewandte mechanische Thätigkeit hinweist im Ggstz. der frei schaffenden geistigen Thätigkeit sondern entschieden die maschinenhafte Erzeugung hervorhebt: Die meisten Spielwaaren werden in Nürnberg fabriciert od. verfertigt; Der Bildhauer verfertigt eine Statue; Die Meistersänger verfertigten an Festtagen Gedichte, wie an Werktagen Schuh und Stiefel; Der schreibselige Sudler fabricierte Übersetzungen aus dem französischen zu Dutzenden; Die Messiade und ähnliche nach den Regeln entworfene, aber in einer Zeit entstandene Verfertigungen, die keinen Tropfen episches Blut in sich hatten. Platen 5, 5 etc., vgl. das noch allgemeinere „„machen“, das nam. auch da gilt, wo man Etwas aus etwas Andrem hervorgehn, sich entwickeln lässt, z. B.: Man macht Butter und Käse aus Milch, Papier aus Lumpen etc. In vielcn Fällen aber giebt es bestimmtere Zeitw., für die die allgm. zu brauchen, Unbeholfenheit verräth, wie z. B.: Wer macht od. verfertigt die Glocken? [s. gießen] etc., doch natürlich: Man webt und strickt allgm., Beides umfassend: Man macht od. verfertigt Strümpfe aus Wolle, Baumwolle, Garn etc. Mundartl. veralt. = abfertigen, absenden, s. Schmeller 1, 567 etc.; Zu ver-f. diesen zuvor verheißenen Segen. 2. Kor. 9, 5 = „Eure schon angekündigten milden Beiträge vorher in Ordnung zu bringen.“ Eß; es so einrichten, daß sie fertig, in Bereitschaft sind. Zū-: Einem Etwas zusenden, z. B. einen geschickten Mann. Luther 6, 325b, nam. eine Ausfertigung.