fertigen
Fértigen, tr.:
fertig (s. d.) machen:
1) (s. fertig 3) Etwas machen, es durch die darauf gewandte — gw. mechanische — Thätigkeit vollenden, zu Stande bringen: Sucht einen klugen Meister, der ein Bild fertige. 40, 20; 38, 31; Fert’gend den Hunden | Fesseln von Gold. 4, 204; Gefertigtes [von euch Schmieden] begehrend. 10, 278; Die gefertigte Seide [vom Färber] wieder eingeliefert. Hdl. 2, 127; Um aus dem Seher einen Myopen und Lügner zu f. [gw.: machen]. 21, 75; Dies denn werd’ ich, o Greis, so f. [thun, ins Werk setzen], wie du verlangest. Od. 4, 485; Daß ihm ganz nach dem Herzen gefertiget [gw.: gebildet etc.] würde der Zögling. Th. 13, 14 etc., s. Friedfertig. — 2) (mehr mundartl.) fertig, d. i. in Gang bringen, fortschicken, befördern, erpedieren, spedieren: Bedacht, wie wir ihn wieder heim f. 2a; Daß er seine Mutter in ihres Vatern Haus wieder fertige. 7a; 13b; 48a u. v.; [Wasser] auf welchen man die Güter und Waaren kommlichen [bequem] hin und wider fertigt. 8a; 4b; 392b; 393a; 605a u. v.; Ihn .. in ein fremde Gefängnus zu f. 343b. — 3) auch refl.: Sie fertigten sich [flohen, eilten] durch den Jordan vor dem Könige her. 2: 19, 17; Daß du .. mit dem Nachbar zu mähn dich fertigest [rüstest]. Th. 10, 4; Fertigt euch! | verzaudert ihr das Ziel, ... ihr sterbt. Sh. 3, 33.
Anm. Dazu (2): Fértiger, m., –s; uv.: Spediteur, s. und vgl. Ferg, Anm. — Fertigung, f.: Geschwinde F. 3, 390 etc., nam. in oberd. Kanzleien (vgl, aus-f. 3), wo dann F., je nach dem Inhalt der ausgefertigten Schrift versch. bed.; dazu auch: Endesgefertigter = Unterzeichneter etc. — Va. Nnbf.: Ge-f., z. B.: Die fürstlichen Abgesandten durch mich .. mit Verehrungen ab-g. lassen. 3, 13.
Zsstzg. z. B.: Áb- [2 u. Anm.]: Einen (Etwas) mit dem Nöthigen versehn, so daß er (es) abkommen kann, auch = absenden: Kaufleute, Advokaten fertigen Kunden ab, indem sie ihnen das Gewünschte — Waare oder Auskunft — geben; Boten, ein Schiff, Waaren, Aktenstücke a. L. 2, 105; Luther 5, 13a; Seine Nuntios od. Abgefertigte. Weidner 27 etc.; oft mit dem Nebenbegriff, daß man etwas Lästiges, Unangenehmes möglichst rasch loszuwerden sucht, nam. in Verbind. mit Adv.: Einen kurz, kahl, höhnisch, schnippisch (mundartl. mutz und puckt. Gotthelf Sch. 21) a.; Fertigten mich grob ab. G. 14, 9; Fertigte ihn sehr tolerant ab. 249; Eine allzu reichliche Gabe lockt Bettler herbei, anstatt sie abzufertigen. 15, 58; Stellen, die er theils kurz abfertigt, theils auf sich beruhen lässt. 39, 287; Sie haben Recht, daß sie unklare Schleicher a. [ablaufen] lassen. Gutzkow R. 8, 104; Gab schnippische Abfertigungen. 2, 24; Die Propheten, welche ich hoffe auch bald abzufertigen [zu Ende zu bringen, übersetzend]. Lu- ther 5, 43b; Am Ende sie mit einem elenden Stück Geldes | a. Sch. 339b; Die kurze Abfertigung, die ihr erhieltet. Tieck Cymb. 2, 4; Fertigt flink ihn [den Freier] ab | mit wohlgeflochtnen Körben. V. 3, 151 etc. — An- [1]: Etwas fertigen, so daß es zum Gebrauch etc. vorhanden ist: Ließ ich eine saubre Abschrift a. G. 20, 128. — Mundartl.: Einem ein Meisterstück a., aufgeben, u. so, noch verallgemeinert: Sein Handwerk war, zum Seelenheil der Frommen | Madonnen oder was von Bildern dieser Art | ihm eta angefertigt [bei ihm bestellt] ward, | um sehr civilen Preis aus Pappe zu erschaffen. W. 11, 232, s. anfremen; Einem einen Befehl a., zu-f. und (veralt.) Einen a. = mit Waffen oder vor Gericht angreifen. Frisch, Schmeller etc. —
Aūs-:
1) Kunstgemäß mich [die Perle aus der Schale] auszufertigen. 1, 159. —
2) Ein Kind a., ausstatten, aussteuern — mit dem Nöthigen versehn, wenn es, nam. bei der Verheirathung, aus dem elterlichen Haus entlassen wird: Weder Heirathsgut . ., noch andere Ausfertigung. 3, 8, 11. —
3) [Anm.] in den Kanzleien eine Schrift fertig machen, so daß sie — aus der Kanzlei, dem Büreau etc. — heraus kann, z. B.: Einen Paß a.; Ausgefertiget den Brief der Scheidung. 1, 206; 629b etc.; Empfängt unser Gerichtshalter eine Ausfertigung von fremder Behörde, worin gefragt wird etc. 19, 15; Die Formen .., die für die Ausfertigungen in den Büreaux vielfach in bloßen Formeln bestehen. Jer. 2, 111 etc.; v. a.: Ein Buch a., ausgehn, drucken lassen, s. 4. —
4) eine Schrift ausarbeiten, z. B.: Reisebeschreibung, deren Abschrift und Redaktion er eigenhändig heftweise, langsam und genau ausfertigte. 20, 10; Um zu Hause manchen kleinen Aufsatz auszufertigen. 218; 22, 29; Hor. 1, 336. — Būß-: s. bußfertig. — Récht:
1) (veralt.) Einen r., vor Gericht laden, ihm den Proceß machen, ihn verhören, auch strafen: Einen (vom Leben zum Tode) r. = hinrichten, dem Malefikanten sein Recht thun, s. 1, 25; 1, 97c etc., z. B. §. 61; 12, 19; Ließ den Joseph ungehört und ungerechtfertigt in das Gefängnis werfen. 4, 40; Ihr Maj. sollt als ein Kaiser und nicht als ein spitzig Jurist in der Sach handeln, es wär vertragen und nicht gerechtfertigt. 3, 13. So auch: Rechtfertigung = Proceß. 2, 73; 86; Um eines Taubendrecks willen ein groß Geschrei und Rechtfertigung anfangen. 159b etc. —
2) Dazu (veralt.): Einen Etwas genau inquirieren, prüfen, und übertr. tadeln, meistern. 11, 19; 7, 35. —
3) Einen, Etwas für rechtfertig, d. h. recht, gerecht, schuldlos erklären, im Ggstz. des Verurtheilens, Verdammens. 12, 37; 2. 6, 23, und nam. oft bibl.: gerechtfertigt. 18, 14; 1. 4, 4; 6, 7 und Rechtfertigung 5, 18. —
4) (s. 3) allgm.: Etwas, Einen, sich r., das Thun einer Person, sein Thun als recht darthun: 1. 44, 16; 10, 29; 16, 15; Mein Betragen diesen Morgen ist nicht zu r., — zu entschuldigen [s. d.]; verzeihen Sie meiner Schwachheit. Gal. 3, 5; Nicht um meinen Gustav zu r., sondern nur zu entschuldigen. 2, 179; 18, 138 etc.; Unter Umständen nicht ungerechtfertigt. Jer. 2, 217; Es ist mir nicht um eine Rechtfertigung, sondern um eine Berichtigung zu thun. gel Mißd. 4; Trotz Dimitri’s unrechtfertigbarer Grausamkeit [die sich nicht r. lässt]. Chr. 2, 219 etc. — Ungw. als trennb. Zsstzg.: Jeder Versuch, sich über seine Ahsurditäten rechtzufertigen. s. Kohl. 30 etc. — Um- [Anm.]: in andrer Weise ausfertigen, z. B.: Pfandbriefe um-f., durch Umschreibung neu aus-f. — Ver- [1]: gw. st. des seltnern Grundworts, wie das fremde fabricieren — s. d. — nur, daß Dies noch besonders die Menge der gleichförmig erzeugten Ggstde hervorhebt und daher, wo es sich von geistigen Erzeugnissen handelt, nicht bloß wie ver-f. auf die dabei angewandte mechanische Thätigkeit hinweist — im Ggstz. der frei schaffenden geistigen Thätigkeit — sondern entschieden die maschinenhafte Erzeugung hervorhebt: Die meisten Spielwaaren werden in Nürnberg fabriciert od. verfertigt; Der Bildhauer verfertigt eine Statue; Die Meistersänger verfertigten an Festtagen Gedichte, wie an Werktagen Schuh und Stiefel; Der schreibselige Sudler fabricierte Übersetzungen aus dem französischen zu Dutzenden; Die Messiade und ähnliche nach den Regeln entworfene, aber in einer Zeit entstandene Verfertigungen, die keinen Tropfen episches Blut in sich hatten. 5, 5 etc., vgl. das noch allgemeinere „„machen“, das nam. auch da gilt, wo man Etwas aus etwas Andrem hervorgehn, sich entwickeln lässt, z. B.: Man macht Butter und Käse aus Milch, Papier aus Lumpen etc. In vielcn Fällen aber giebt es bestimmtere Zeitw., für die die allgm. zu brauchen, Unbeholfenheit verräth, wie z. B.: Wer macht od. verfertigt die Glocken? [s. gießen] etc., doch natürlich: Man webt und strickt — allgm., Beides umfassend: Man macht od. verfertigt — Strümpfe aus Wolle, Baumwolle, Garn etc. — Mundartl. veralt. = abfertigen, absenden, s. 1, 567 etc.; Zu ver-f. diesen zuvor verheißenen Segen. 2. 9, 5 = „Eure schon angekündigten milden Beiträge vorher in Ordnung zu bringen.“ es so einrichten, daß sie fertig, in Bereitschaft sind. — Zū-: Einem Etwas zusenden, z. B. einen geschickten Mann. 6, 325b, nam. eine Ausfertigung.
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