fehlen
II. Fêhlen, tr.: fahl, föhle; (ge)fohlen; fiehlſt,
fiehlt; fiehl: nur in Zſſtzg. mit „Be“ und „Emp“, wo-
bei natürlich im Part. die Vorſ. „ge“ fortfällt.
Anm. Goth. filhan, ahd. fëlhan, fëlahan. bez. be-
decken (vgl. Fell), verhüllen, begraben, während goth. ana-
filhan übergeben, überliefern iſt (was als Erweitrung des
Begriffs „beſtatten“ gedeutet wird = den Leib den Flammen,
der Erde überliefern, befehlen), woraus ſich die jetzt gw. Bed.
entwickelten. Luther u. A. ſchreiben noch befelhen, befalh,
befolhen ꝛc., vgl. Befehl und Befehligen. — Nbnf. im Impf.
Befohl. z. B. Büchner Konk. 242a; Warum befohlſt du denn
mir gleich ein Sinngedicht? Käſtner 1, 55; 65 ꝛc.; Seine
Wundärzte empfohlen ihm .. Ruhe. L. 6, 1; Tieck NovKr.
2, 55, wozu der Konj. beföhle ꝛc. ſtimmt, mit der ſeltnern
Nbnf.: befähle (G. 28, 179), ſ. Sanders Orth. 26; veralt.:
Daß ſie ſich etwa Gott befühlen. Harniſch Donquich. 139;
„Befihlen“. Luther 1, 290a. — Nach Adelung gilt oberd.
ſchwache Abwandlung für Präſ. und Jmperf.: in der Schrift-
ſpr. findet ſich dieſelbe nur zuw. im Imperativ: Befehl(e).
Pſ. 37, 5; Luther 8, 310b; Chamiſſo 5, 215; G. 35, 101;
Sealsfield Leg. 1, 183.
Zſſtzg.: Be-: 1) Einem Etwas b., es ihm über-
geben, als etwas zu Bergendes, zu Beſchützendes, zu
Bewahrendes anheimgeben ꝛc.: In deine Hände befehl’ ich
meinen Geiſt. Pſ. 31, 6; Daß er ihm unter ſeine Hand befahl
alle Gefangnen. 1. Moſ. 39, 22; Ließ eherne Schilde machen
und befahl ſie [,,gab ſie in Verwahrung“] den Oberſten.
2. Chron. 12, 10 u. v.; Befohlen bleibt jetzt die empörte
Schlacht | der Troer und Achäer ſich allein. B. 169a; Indem
er ſeinem Schöpfer ſich befahl. Chamiſſo 4, 32; Befiehl du
deine Wege .. der allertreuſten Pflege | Deß, der den Himmel
lenkt. PGerhard (Pſ. 37, 5); Befehlt eure Seele Gott zu
Gnaden. G. 11, 165; Als St. Chriſtoph mir ſein Reff be-
fahl und zur Thüre hinausging. 19, 45; Darauf befahl er
dem Knaben die Hütte und zog hinunter. Kinkel Erz. 9; Tieck
2, 17; Uhland Ernſt 126 ꝛc. In dieſem Sinn iſt b.
alterthümlich und der gehobnen Rede angehörend, nam.
auch in den Zſſtzg. des Part., z. B.: Lottens jüngſten
Pflegebefohlenen. Immermann M. 2, 260; Schutz-be
fohlner. Rückert Morg. 1, 172 ꝛc. Sinnvwdt. emp-f.
(ſ. d.), doch iſt Dies ſchwächer: Das Befohlene wird
Einem zur Annahme ꝛc. übergeben, das Empfohlene
wird nur ſo dargeſtellt, daß man wünſcht oder hofft, es
werde angenommen werden. — Abgeſchliffner erſcheint
es dagegen in Höflichkeitsformeln, z. B. in dem Ab-
ſchiedsgruß: Gott befohlen! = adieu, lebwohl, z. B.
G. 11, 193; Schleppen ihn, gern oder ungern, fort auf die
Schiffe und Gott befohlen [fort geht’s]. Hebel 3, 101 ꝛc. —
So auch: Noch viele Grüße befahl ſie [trug ſie auf, ſ. 2].
G. 5, 74. — 2) (Einem Etwas) b., Einem Etwas auf-
tragen (ſ. 1), doch jetzt gw. nur: Einem, der dem Be-
fehlenden zum Gehorſam verpflichtet iſt, kund thun,
was man von ihm gethan wiſſen will (ſ. Befehl und
gebieten): Schaue .. nach Mächt’gen, die b. G. 4, 43; Die
Mamſell hat ſchon ein Laufens, ein B–s heut verführt, daß
es unleidlich war. 9, 348 (vgl.: Befehlerles. Auerbach D.
1, 131; 154); Erfindung, von jener geringern Gattung, die
Horaz ſeinem tragiſchen Dichter anrieth .., anrieth, ſage ich,
aber nicht befahl. L. 6, 448; nam. oft mit abhängigem
Satz: Ich befehle, daß du hingehſt; Ich befehle dir, hinzu-
gehen ꝛc. Zuw. auch von einem die Gegend beherr-
ſchenden Gebäude: Von Grund auf neu gemauert, | dem
Strom befiehlſt du keck. Freiligrath Garb. 85; mundartl. =
beſtellen. Gotthelf G. 412. — Auch als Höflichkeits-
phraſe: B. Sie noch etwas Suppe?; Was b. Sie?; Wie
Sie b.; Sie haben zu b. ꝛc., vgl.: Ihro Excellenz haben die
Gnade, mir den Beweis zu b. Sch. 185a. — 3) Etwas,
eine Sache und dann auch: eine Perſ. b., ſeinen Willen
in Bezug auf dieſelben befehlend zu erkennen geben, be-
ordern (ſ. befehligen) ꝛc.: Ein Weib, die meine Treue b.
[darüber gebieten, Herrin derſelben ſein] dürfte. Tieck
Nov. 6, 154; Er befahl ſeine Pferde [befahl, daß ſie an-
geſpannt würden]. G. 15, 129; Ew. Gnaden haben die
Hofjuweliere befohlen, ſie ſind vor der Thür. 10, 43; Be-
fiehl [ſende] den Krieger in die Schlacht. 12, 98; Die be-
fohlne Mannſchaft. L. 2, 92; Ich war unter dem Haufen,
welcher befohlen war, den Abradates einzuholen. W. 27, 45;
Der Fürſt befiehlt Einen zur Tafel; Ich laſſe mich [gew.
mir] nicht von dir b. Gotthelf G. 55 ꝛc. — 4) Doppel-
zſſtzg., z. B.: Ab-b.: Der Fürſt hat die Jagd abbefoh-
len [befehlend abbeſtellt]. — An-b. [1 und 2]: [Es
würde] ihnen das Geheimnis auf das ſtrengſte anbefohlen.
G, 17, 111; Haſtig ihm anbefehlend, daß er warten
ſolkte. Gutzkow R. 3, 248; Das Geheiß, das Even anbe-
fahl, .. die Frucht nicht abzuleſen. Hagedorn 2, 274;
Rückert Morg. 2, 62; Da wohnt ſein eigen Weib; | der an-
befahl er [ihrer Obhut übergab er] ſie. Schlegel Gd. 1,
122; 209; Gleich dem gebieteriſch | a–den Ehemann, ..
forderteſt du, was nur erſchmeichelt wird. V. 3, 77; Anbe-
fehlung. Wurm Spr. 7. — Hêr-, Hin- ꝛc.: Der Fürſt hat
ſeine Kammerdiener her-, ins Schloß hinbefohlen; Er hat das
Buch zurückbefohlen ꝛc. — Emp-: 1) Einem Etwas e.,
— ſ. be-f. 1, — ſeine gute Meinung dafür in Anſpruch
nehmen, ſei es, daß man es derſelben a) für werth oder
b) für bedürftig erklären will, z. B.: Der Kaufmann
empfiehlt (a) ſeine Waaren; Ich kann dir dies Buch e.; dem
Kranken Ruhe e. [als förderlich anrathen]; Sich bei Je-
mand durch Etwas ſchlecht (W. 22, 211), wenig e. ꝛc!, Das,
wodurch er eine günſtige Meinung für ſich erregen
ſollte, hat den entgegengeſetzten Erfolg; Trotz ſeiner ſehr
un-e–den Perſönlichkeit. Gervinus Lit. 5, 338. — Ich empfehle
(b) meinen Sohn deinem Schutz, mich deinem Wohlwollen ꝛc.;
Wer ſeine Sache empfiehlt, muß ſie doch Jemand e. und wem
empföhle man ſie beſſer als Dem, der ſie unter Händen hat?
G. 22, 99; Empfahl ſich in den Schutz der heiligen Jung-
frau. Muſäus M. 3, 112; W. 12, 126; Ein Brief des
Kaiſers .. empföhle dich | nicht beſſer als dein eigner Werth.
Tieck Cymb. 4, 2. — Nam. auch als Höflichkeitsformel:
Ich empfehle mich Ihnen [beim Abſchied]; E. Sie mich
Ihren Eltern beſtens. — So auch: Propſt G. wollte ſich
eben von der Mutter e. [verabſchieden]. Gutzkow R. 3,
232. — 2) Doppelzſſtzg. z. B.: Án-e.: verſtärktes e.
Gutzkow R. 8, 430; Kohl Irl. 2, 122; Merck’s Br. 1,
167 ꝛc. — Miß-e.: ſchlecht e.: Die Fremde, Schlecht-
umgebne, Mißempfohlne. G. 13, 320; Daß nicht zäh die
Henne ſich mißempfehle dem Gaumen. V. Hor. 2, 157. —
Nāch-e.: nachträglich e.; auch: Er hat mir das Buch
empfohlen und ich kann es ihm n. ꝛc. — 4) Empfehlung,
f.; –en: Er hat mich Ihnen empfohlen und ich werde ſeiner
E. Ehre zu machen ſuchen; Meine beſten E–en an Ihre Frau
Gemahlin ꝛc.; Er hält es für eine An-E. der Herrenhuterei.
Sch. G. 2, 149; Nach-E. G. 40, 49 ꝛc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.