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fehlen
II. Fêhlen, tr.:
fahl, föhle; (ge)fohlen; fiehlst, fiehlt; fiehl: nur in Zsstzg. mit „Be“ und „Emp“, wobei natürlich im Part. die Vors. „ge“ fortfällt.
Anm. Goth. filhan, ahd. fëlhan, fëlahan. bez. bedecken (vgl. Fell), verhüllen, begraben, während goth. anafilhan übergeben, überliefern ist (was als Erweitrung des Begriffs „bestatten“ gedeutet wird = den Leib den Flammen, der Erde überliefern, befehlen), woraus sich die jetzt gw. Bed. entwickelten. Luther u. A. schreiben noch befelhen, befalh, befolhen etc., vgl. Befehl und Befehligen. Nbnf. im Impf. Befohl. z. B. Büchner Konk. 242a; Warum befohlst du denn mir gleich ein Sinngedicht? Kästner 1, 55; 65 etc.; Seine Wundärzte empfohlen ihm .. Ruhe. L. 6, 1; Tieck NovKr. 2, 55, wozu der Konj. beföhle etc. stimmt, mit der seltnern Nbnf.: befähle (G. 28, 179), s. Sanders Orth. 26; veralt.: Daß sie sich etwa Gott befühlen. Harnisch Donquich. 139; „Befihlen“. Luther 1, 290a. Nach Adelung gilt oberd. schwache Abwandlung für Präs. und Jmperf.: in der Schriftspr. findet sich dieselbe nur zuw. im Imperativ: Befehl(e). Ps. 37, 5; Luther 8, 310b; Chamisso 5, 215; G. 35, 101; Sealsfield Leg. 1, 183.
Zsstzg.: Be-:
1) Einem Etwas b., es ihm übergeben, als etwas zu Bergendes, zu Beschützendes, zu Bewahrendes anheimgeben etc.: In deine Hände befehl’ ich meinen Geist. Ps. 31, 6; Daß er ihm unter seine Hand befahl alle Gefangnen. 1. Mos. 39, 22; Ließ eherne Schilde machen und befahl sie [,,gab sie in Verwahrung“] den Obersten. 2. Chron. 12, 10 u. v.; Befohlen bleibt jetzt die empörte Schlacht | der Troer und Achäer sich allein. B. 169a; Indem er seinem Schöpfer sich befahl. Chamisso 4, 32; Befiehl du deine Wege .. der allertreusten Pflege | Deß, der den Himmel lenkt. PGerhard (Ps. 37, 5); Befehlt eure Seele Gott zu Gnaden. G. 11, 165; Als St. Christoph mir sein Reff befahl und zur Thüre hinausging. 19, 45; Darauf befahl er dem Knaben die Hütte und zog hinunter. Kinkel Erz. 9; Tieck 2, 17; Uhland Ernst 126 etc. In diesem Sinn ist b. alterthümlich und der gehobnen Rede angehörend, nam. auch in den Zsstzg. des Part., z. B.: Lottens jüngsten Pflegebefohlenen. Immermann M. 2, 260; Schutz-be fohlner. Rückert Morg. 1, 172 etc. Sinnvwdt. emp-f. (s. d.), doch ist Dies schwächer: Das Befohlene wird Einem zur Annahme etc. übergeben, das Empfohlene wird nur so dargestellt, daß man wünscht oder hofft, es werde angenommen werden. Abgeschliffner erscheint es dagegen in Höflichkeitsformeln, z. B. in dem Abschiedsgruß: Gott befohlen! = adieu, lebwohl, z. B. G. 11, 193; Schleppen ihn, gern oder ungern, fort auf die Schiffe und Gott befohlen [fort geht’s]. Hebel 3, 101 etc. So auch: Noch viele Grüße befahl sie [trug sie auf, s. 2]. G. 5, 74.
2) (Einem Etwas) b., Einem Etwas auftragen (s. 1), doch jetzt gw. nur: Einem, der dem Befehlenden zum Gehorsam verpflichtet ist, kund thun, was man von ihm gethan wissen will (s. Befehl und gebieten): Schaue .. nach Mächt’gen, die b. G. 4, 43; Die Mamsell hat schon ein Laufens, ein B–s heut verführt, daß es unleidlich war. 9, 348 (vgl.: Befehlerles. Auerbach D. 1, 131; 154); Erfindung, von jener geringern Gattung, die Horaz seinem tragischen Dichter anrieth .., anrieth, sage ich, aber nicht befahl. L. 6, 448; nam. oft mit abhängigem Satz: Ich befehle, daß du hingehst; Ich befehle dir, hinzugehen etc. Zuw. auch von einem die Gegend beherrschenden Gebäude: Von Grund auf neu gemauert, | dem Strom befiehlst du keck. Freiligrath Garb. 85; mundartl. = bestellen. Gotthelf G. 412. Auch als Höflichkeitsphrase: B. Sie noch etwas Suppe?; Was b. Sie?; Wie Sie b.; Sie haben zu b. etc., vgl.: Ihro Excellenz haben die Gnade, mir den Beweis zu b. Sch. 185a.
3) Etwas, eine Sache und dann auch: eine Pers. b., seinen Willen in Bezug auf dieselben befehlend zu erkennen geben, be- ordern (s. befehligen) etc.: Ein Weib, die meine Treue b. [darüber gebieten, Herrin derselben sein] dürfte. Tieck Nov. 6, 154; Er befahl seine Pferde [befahl, daß sie angespannt würden]. G. 15, 129; Ew. Gnaden haben die Hofjuweliere befohlen, sie sind vor der Thür. 10, 43; Befiehl [sende] den Krieger in die Schlacht. 12, 98; Die befohlne Mannschaft. L. 2, 92; Ich war unter dem Haufen, welcher befohlen war, den Abradates einzuholen. W. 27, 45; Der Fürst befiehlt Einen zur Tafel; Ich lasse mich [gew. mir] nicht von dir b. Gotthelf G. 55 etc.
4) Doppelzsstzg., z. B.: Ab-b.: Der Fürst hat die Jagd abbefohlen [befehlend abbestellt]. An-b. [1 und 2]: [Es würde] ihnen das Geheimnis auf das strengste anbefohlen. G, 17, 111; Hastig ihm anbefehlend, daß er warten solkte. Gutzkow R. 3, 248; Das Geheiß, das Even anbefahl, .. die Frucht nicht abzulesen. Hagedorn 2, 274; Rückert Morg. 2, 62; Da wohnt sein eigen Weib; | der anbefahl er [ihrer Obhut übergab er] sie. Schlegel Gd. 1, 122; 209; Gleich dem gebieterisch | a–den Ehemann, .. fordertest du, was nur erschmeichelt wird. V. 3, 77; Anbefehlung. Wurm Spr. 7. Hêr-, Hin- etc.: Der Fürst hat seine Kammerdiener her-, ins Schloß hinbefohlen; Er hat das Buch zurückbefohlen etc. Emp-:
1) Einem Etwas e., s. be-f. 1, seine gute Meinung dafür in Anspruch nehmen, sei es, daß man es derselben
a) für werth oder
b) für bedürftig erklären will, z. B.: Der Kaufmann empfiehlt (a) seine Waaren; Ich kann dir dies Buch e.; dem Kranken Ruhe e. [als förderlich anrathen]; Sich bei Jemand durch Etwas schlecht (W. 22, 211), wenig e. ꝛc!, Das, wodurch er eine günstige Meinung für sich erregen sollte, hat den entgegengesetzten Erfolg; Trotz seiner sehr un-e–den Persönlichkeit. Gervinus Lit. 5, 338. Ich empfehle (b) meinen Sohn deinem Schutz, mich deinem Wohlwollen etc.; Wer seine Sache empfiehlt, muß sie doch Jemand e. und wem empföhle man sie besser als Dem, der sie unter Händen hat? G. 22, 99; Empfahl sich in den Schutz der heiligen Jungfrau. Musäus M. 3, 112; W. 12, 126; Ein Brief des Kaisers .. empföhle dich | nicht besser als dein eigner Werth. Tieck Cymb. 4, 2. Nam. auch als Höflichkeitsformel: Ich empfehle mich Ihnen [beim Abschied]; E. Sie mich Ihren Eltern bestens. So auch: Propst G. wollte sich eben von der Mutter e. [verabschieden]. Gutzkow R. 3, 232.
2) Doppelzsstzg. z. B.: Án-e.: verstärktes e. Gutzkow R. 8, 430; Kohl Irl. 2, 122; Merck’s Br. 1, 167 etc. Miß-e.: schlecht e.: Die Fremde, Schlecht- umgebne, Mißempfohlne. G. 13, 320; Daß nicht zäh die Henne sich mißempfehle dem Gaumen. V. Hor. 2, 157. Nāch-e.: nachträglich e.; auch: Er hat mir das Buch empfohlen und ich kann es ihm n. etc. 4) Empfehlung, f.; –en: Er hat mich Ihnen empfohlen und ich werde seiner E. Ehre zu machen suchen; Meine besten E–en an Ihre Frau Gemahlin etc.; Er hält es für eine An-E. der Herrenhuterei. Sch. G. 2, 149; Nach-E. G. 40, 49 etc.