Fehl
II. Fêhl, m., –(e)s; –e: (ſ. fehlenII.) in Zſſtzg.:
Be-: 1) — ſ. Gebot — eine an Einzelne, oder,
wenn für eine Geſammtheit beſtimmt, an jeden Ein-
zelnen derſelben gerichtete Weiſung, für beſtimmte
einzelne Fälle Etwas zu thun oder zu laſſen; die für
Untergebne verpflichtende Willenskundgebung eines
Obern: Einen B. geben, ertheilen, veralt. thun (1. Moſ.
42, 5 u. o.), bekommen, empfangen, erhalten; ausrichten,
vollziehn, ins Werk ſetzen; überſchreiten; Einem B. gemäß
oder zuwider handeln; B. zu Etwas haben, es auf (veralt.
im. 5. Moſ. 31, 14) B. thun; Auf allerhöchſten B., nach
dem B. Pharao, nach dem oder auf B. des Herrn (1. Moſ.
45, 21; Joſ. 17, 4; 22, 9 ꝛc.), aus gnädigſtem B–e (W.
12, 42); Bis auf weitern B. ꝛc.; Sein Rath, wie ſein B.
verändert Nichts. G. 13, 59; Dem B. zu trotzen. Sch.
535a ꝛc. — 2) die Macht, über Etwas zu befehlen,
die Herrſchaft, das Kommando: Unter Jemandes B.
ſtehn; Die Soldaten ſtehn unter dem B. des Oberſten, rücken
unter ſeinem B. ins Feld; Den B. führen. So auch:
Etwas zu B. haben (G. Sch. 4, 179), darüber verfügen
können, und nam. als Höflichkeitsphraſe: Unſre Sachen,
wir ſtehn Ihnen zu B.; Was ſteht zu B.? ꝛc. — 3) mund-
artl. = Empfehl (ſ. d.). — 4) in Zſſtzg. z. B.: Áb-:
Kontre- Ordre, Zurücknahme des gegebnen Befehls:
Kam noch kein A. für Klaudio? | ſtirbt er doch morgen? V.
Sh. 2, 22 ꝛc. — Án-: Auf Gottes A. Opitz 1, 33. —
Blūt-: Sch. 438b [das Blatt, welches die Enthaup-
tung der Maria Stuart befiehlt]. — Gêgen-: Ab-B.
Lewald Ferd. 1, 280 u. o. — Verháft-: B., Einen zu
verhaften. — Vōr-: voraufgehnder Befehl: Doch mit
V., daß Alle | vor Mitternacht zurück ins Lager kehren.
Baggeſen 3, 94 ꝛc. — Emp-: Empfehlung, z. B.:
Gut! Mein E. HvKleiſt Krug 19; Macht ihr meinen E. L.
1, 521; Mit einem ſchriftlichen E–e zuzuſchicken. 3, 445 ꝛc.;
Nebſt ergebenſtem E. an die Frau Mutter. 12, 12; 15;
Thümmel 3, 18 ꝛc.
Anm. Veralt., mundartl. Nbnf.: Befelich. Schwei-
nichen 3, 4; 17 ꝛc.; Zinkgräf 1, 267; 301; 2, 93; B–shaber.
1, 232; 263; 2, 62; 66 ꝛc.; Befelch. Berlichingen 54;
147; Die höchſten Ämter und B. verſehen. Eppendorf 30;
27; Zinkgräf 1, 62; 77 u. o. So auch: Hat ihnen Chriſtus
eben desſelb Empfelch gegeben. Zwingli 2, 811 ꝛc. Vgl.
Von Befelchnus wegen. Zeitſchr. f. deutſch. Recht 13, 439 ꝛc.
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