Fehl
II. Fêhl, m., –(e)s; –e:
(s. fehlenII.) in Zsstzg.: Be-:
1) — s. Gebot — eine an Einzelne, oder, wenn für eine Gesammtheit bestimmt, an jeden Einzelnen derselben gerichtete Weisung, für bestimmte einzelne Fälle Etwas zu thun oder zu lassen; die für Untergebne verpflichtende Willenskundgebung eines Obern: Einen B. geben, ertheilen, veralt. thun (1. 42, 5 u. o.), bekommen, empfangen, erhalten; ausrichten, vollziehn, ins Werk setzen; überschreiten; Einem B. gemäß oder zuwider handeln; B. zu Etwas haben, es auf (veralt. im. 5. 31, 14) B. thun; Auf allerhöchsten B., nach dem B. Pharao, nach dem oder auf B. des Herrn (1. 45, 21; 17, 4; 22, 9 etc.), aus gnädigstem B–e 12, 42); Bis auf weitern B. etc.; Sein Rath, wie sein B. verändert Nichts. 13, 59; Dem B. zu trotzen. 535a etc. —
2) die Macht, über Etwas zu befehlen, die Herrschaft, das Kommando: Unter Jemandes B. stehn; Die Soldaten stehn unter dem B. des Obersten, rücken unter seinem B. ins Feld; Den B. führen. So auch: Etwas zu B. haben Sch. 4, 179), darüber verfügen können, und nam. als Höflichkeitsphrase: Unsre Sachen, wir stehn Ihnen zu B.; Was steht zu B.? etc. —
3) mund- artl. = Empfehl (s. d.). —
4) in Zsstzg. z. B.: Áb-: Kontre- Ordre, Zurücknahme des gegebnen Befehls: Kam noch kein A. für Klaudio? | stirbt er doch morgen? Sh. 2, 22 etc. — Án-: Auf Gottes A. 1, 33. — Blūt-: 438b [das Blatt, welches die Enthauptung der Maria Stuart befiehlt]. — Gêgen-: Ab-B. Ferd. 1, 280 u. o. — Verháft-: B., Einen zu verhaften. — Vōr-: voraufgehnder Befehl: Doch mit V., daß Alle | vor Mitternacht zurück ins Lager kehren. 3, 94 etc. — Emp-: Empfehlung, z. B.: Gut! Mein E. Krug 19; Macht ihr meinen E. 1, 521; Mit einem schriftlichen E–e zuzuschicken. 3, 445 etc.; Nebst ergebenstem E. an die Frau Mutter. 12, 12; 15; 3, 18 etc.
Anm. Veralt., mundartl. Nbnf.: Befelich. 3, 4; 17 etc.; 1, 267; 301; 2, 93; B–shaber. 1, 232; 263; 2, 62; 66 etc.; Befelch. 54; 147; Die höchsten Ämter und B. versehen. 30; 27; 1, 62; 77 u. o. So auch: Hat ihnen Christus eben desselb Empfelch gegeben. 2, 811 etc. Vgl. Von Befelchnus wegen. f. 13, 439 etc.
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