Färber
Färberin
Färberei
Fä́rber, m., –s; uv. (~in, f.; –nen): Perſon, die
färbt, z. B.: Feder-, Holz-, Stroh-, Pelz-, Rauch(waaren)-,
Zobel-F., nam. aber Zeug-F., z. B.: Treibt ſich ... | wie
des F–s Gaul, nur im Ring herum. Sch. 324a U. 0. —
Nach den Farben, die ſie hauptſächlich erzeugen, und
den Farbſtoffen, die ſie dabei anwenden, unterſchied
man nam. früher z. B. Blau-: übertr. zuw. = Lüg-
ner, ſ. färben 1; Schwarz-: übertr. zuw. als ver-
ächtliche Bezeichnung eines Pfaffen, vgl. Schwarzrock:
Daß du übrigens kein Schwarzfärber wirſt. — Dieſe jeniſche
Bezeichnung iſt allerliebſt, nicht wahr? — Das iſt mir ganz
recht; ’s iſt ein eigen Ding um dieſe lutheriſche Schwarzfär-
berei. Scherr Sch. 2, 142. — Waid-, Krapp-F. ꝛc. —
Damit fällt eine andre Unterſcheidung zuſammen: Die
franz. Regierung hatte unter Anleitung von Colbert .. das
Gutfärben und Schönfärben getrennt .. ., indem dem Gut-F.
ebenſowohl verboten war, vergängliche Materialien in der
Werkſtatt, als dem Schön-F. dauerhafte. G. 39, 330. —
Jene hießen auch: Schwarz-, Schlecht- [d. i. Schlicht-],
Leinwand-F., dieſe dagegen Blau- [vgl. Teufelsfarbe],
Waid-, auch Rheiniſch-F., und bildeten verſch. Zünfte,
die, wie einzle Unterſchiede in den angegebnen Namen,
durch den wiſſenſchaftlichen Betrieb der Färberei veralt.
ſind. — S. auch Zſſtzg. von färben. — ~ēī, f.; –en:
die Kunſt, das Geſchäft und die Werkſtatt eines Fär-
bers (ſ. d. und Zſſtzg.): Die Purpur-F–en zu Tyrus;
Die Koſten einer eigenen Walkmühle, einer Schön-F. ꝛc.
Möſer Ph. 1, 187.
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