färben
Über-Färben
um-färben
um-färben
Fä́rben, tr.:
eine Farbe geben, und refl.: sie annehmen, sei Dies durch Natur oder Kunst; doch im letztern Fall selten von dem bloßen Auftragen der Farben auf die Oberfläche (s. 3). —
1) nam. in der Färberei, als der Kunst, organische Stoffe mit Farbstoffen dauernd zu imprägnieren, z. B.: Elfenbein, Holz, Wachs, Stroh, Federn, Leder, Haare, Pelzwerk f., nam. aber — worauf sich ohne Zusatz gw. die Bezeichn. Färber (s. d.) und Färberei beziehen: Wolle, Baumwolle, Seide, Flachs und daraus gefertigte Stoffe f. — Dabei wird oft die best. Farbe, welche einem Gegenstand gegeben wird, hinzugefügt: Etwas blau, braun, bunt, gelb, grau, grün, orange, purpurroth, violett, schwarz f. etc.; ferner: Glatt f. (Zeugdruck.): ein Zeug ganz und gar mit einer Farbe f. 2, 348; Ein Zeug in der Wolle f., auch übertr.: Auch waren Beide zu tüchtig, zu echt dazu, oder, wie er sagte, in der Wolle gefärbt. rhD. 2, 56. Auch findet sich: Blau (s. d. 12) f. = lügen (vgl. 2). — Ahnl.: Glas f. etc., ihm im geschmolznen Zustand durch Zusatz von Metalloryden etc. eine Farbe geben; Aus dem durch Kobaldoxyd blaugefärbten Glas wird die Smalte bereitet etc. —
2) auch übertr.: Etwas f., ihm eine Farbe (s. d. 1e), ein Färblein anstreichen, es anders, zumal besser, erscheinen lassen als es ist (vgl. übertünchen etc.): Mit unverdientem Ruhm mag uns ein Schmeichler f. 1, 80; Ich will die Wolken vor deinen Augen wegblasen, die Stolz, Eitelkeit und Selbstliebe zusammengetrieben und so schön gefärbt haben. F. 79; Sie f. und schmücken ihr Thun wie sie wollen. 8, 315b; Will er sich jetzt gegen Ew. Kurfürstl. Gnaden entschuldigen und f. 1, 158a; Geblümte und gefärbte Entschuldigung. 156a; Einen getreuen, weder von Gunst noch Ungunst gefärbten Bericht. Mus. 2, 269, u. o. im Part., so auch als Ggstz. Ungefärbt = ungeschminkt, ungeheuchelt, unverstellt. 2. 6, 6; 2. 1, 5; Ihre Aufrichtigkeit ist ungefärbet. Erm. 3; Ungefärbte Wahrheit N. 55), Zärtlichkeit N. 5, 321); Tugend. 8, 208 etc. Ferner: Die Nation sieht Alles nur durch die gefärbte Brille ihrer Eigenthümlichkeit. 458; Er betrachtet Alles durch das gefärbte Glas seiner vorgefaßten Meinungen. L. 1, 454 etc. = Etwas anders sehn, als es wirklich ist. — 3) selten (s. o.) vom Kolorieren (s. d.) in der Malerei, ferner vom Anstreichen und Tünchen, obgleich es neben den bestimmten Ausdrücken als der all: gemeine natürlich vorkommt, so nam. auch: Färbung für das freilich bestimmtere Kolorit oder Farbengebung: Große Zimmer sollten gleichsam nur geglättet und gefärbt, mit sowenig Umständen als möglich verziert werden. 31, 40; So f. auch die Buchbinder den Schnitt durch Anspritzen von Farbe. 1, 382 etc.; Die Feiertage sind im Ka; lender „rothgefärbt“. 2, 120 [mit rother Farbe bez.]. — 4) von den Stoffen, die zum Färben dienen, z. B.: Jndigo färbt blau, Krapp roth etc., aber auch von solchen, welche die Farbe fahren lassen u. sie der Ober fläche andrer Körper mittheilen (ab-f.): Kreide färbt die Hände weiß, Kohle schwarzetc. — 5) auch sonst von natürlichen Farben: Das Alter färbt die Haare grau, weiß; Schamröthe färbt seine Wangen; Alle Gesichter färbte die Todesblässe. A. 1, 152; Ist das Eis mit [gw. „von“] einem schönen Beryllblau gefärbt. R. 1, 76, hat diese Farbe etc. — 6) rcfl.: Diese Zeuge f. sich schwer, nehmen schwer eine Farbe an; Sieht in dem Flammenbett | gemeines Glas sich gelb und violett | zum glänzenden Topas und Amethyste f. [um-f.]. D. 199 etc., nam. zu 5: Reifende Früchte f. sich; Färbt die häusliche Lind’ eben sich grün. 3, 61; Das Haar färbt sich weiß; Wie sich denn alle Hirsche und Thiere des Jahres zweimal f. [haaren]. 1, 4b, wofür auch intr. f. (,,haben“) vorkommt. — 7) das Part. Gefärbt s. 2 etc.; ferner z. B.: Sie .. blickt züchtig mit gefärbter Wange auf den Boden hin. D. 8b = von Scham geröthet (5): Mit schöngefärbter [schönfarbiger] Wange. 2, 21, in andern Fällen freilich auch = gemalte 1, 196), geschminkte Wange; Weiß und ungefärbt [farblos]. 36, 32 etc. Auch: Gefärbtheit durchsichtiger Steine. 39, 163. — Ohne Uml. (als Ew.) stellt (Mon. 1, 311a) der weißen Race „die gefarbte Welt“ entgegen, s. farbig, vgl. jedoch: Den dunkel blutgefärbten [blutfarbigen, blutrothen] Wein. 1, 191; Die vielgefärbte mannigfalte Frucht. 16, 112 etc. Zstzg., z. B.: Áb-, intr. [4]: die Farbe abgeben, verlieren: Weil Gyps und Kreide, wohin sie treffen, a. 24, 229; Übermäßig abgefärbt [blaß]. 2, 440b; [Das Thier] wird nicht weiß, sondern färbt höchstens etwas braungrau ab. Th. 150; Ein Mantel, so entfasert, abgefärbt. 3, 3; Unst. 2, 206. — 2) tr.: vollständig färben: Das Leder a. etc. — Zuw. auch [3]: Etwas abmalen, z. B.: Bei Völkern ist daher A. früher als Abzeichnen. 41, 36; 2, 113; 3, 25 etc. — An-, tr. [3]: an der Oberfläche färben: Sauber gezeichnet, ausgetuscht und angefärbt. 6, 442: Bei dieser Anfärbung. 39, 7; Nur leicht von dem flachen Wesen der Vornehmen angefärbt. DrBl. 1, 77 etc. — Āūf-, tr.:
1) die Farbe auffrischen: In aufgefärbtem Zindel. 1, 92: N. 397; Aufgefärbte Freuden. 64, 128 etc. —
2) den Farbstoff auf-, zu Ende brauchen: Wir haben den Indigo aufgefärbt etc. — Āūs- (Kattundr.): beim Druck mit Atzbeitzen die Behandlung des gebeizten Stoffs in einem Farbebad, der Färbeflotte. 1, 159; 239; 743; 745; 2, 369 u. ó.; Der Ausfärber, die Ausfärbung etc. — Auch: Zimmer, welches Papiertapeten zu einer gegitterten Jelängerjelieber-Laube ausfärbten. 22, 6 etc. — Be-, tr.: mit Farbe versehn, färben: Darum wirst du deinen Fuß b. im Blut. 1, 471b, s. 68, 24; ohne Uml. 622b und so auch bei in der Maler. = kolorieren und impastieren. — Durch-: durch alle Theile hindurch färben gw. II.: Scheiben von durchfärbten oder Überfangsgläsern. Schulm. 2, 482. — II. Dúrch-: s. I.: Durchgefärbt. — Eīn-, tr.: Farben eindringen machen: Der weiße Grund .. erscheint nach dem Färben stark eingefärbt; um denselben zu reinigen etc. 2, 389. — Ent-, tr.: die Farbe wegnehmen und refl. sie verlieren: Die e–de Kraft des Lichtes. 39, 8; Weiß hervorzubringen ist ihm durch Färbung unmöglich, hingegen durch Entfärbung leicht genug dargestellt. 331; Der Mantel entfärbt sich, der Mantel zerstückt. 1, 140; Wenn des [,,von“ 1, 235] Nordes kaltem Hauch | Blatt und Blume sich e. 54b etc., so nam. von der Farbe des Angesichts, die sich z. B. durch Erschrecken etc. verliert. 5, 6 ff.; Ihr Antlitz entfärbte sich. A. 1, 124; Vor Schreck die Engel sich e. Morg. 1, 59; Jhre Wangen thäten völlig sich e. 260 etc.; Unentfärbt = unerschrocken. D. 206; 165 etc. — Hinēīn- etc.: färbend hineintragen: Die Lebensgallerie, in deren Weltgeschichte das Kind noch stärker das Individuellste hineinfärbt als in die Allgemeinheit der Poesie der Leser. 36, 96. — Míß-, tr.: Etwas mit einer Mißfarbe versehn: Mißgefärbt des schönen Laubwerks einst so dichten Dom. Nat. 3, 82. — Nāch-:
1) tr.: Etwas nachträglich, nachhelfend färben. —
2) intr. (haben): nachträglich ein Farbe annehmen, vgl. nachdunkeln etc. — Uber-, tr.: mit Farbe überziehn: Daß .. ein weißer Körper, ganz überfärbt in Gestalt eines Flämmchens am Boden anlangte. 25, 24. — II.
Über-: zuw. st. I. etc. — I. Um-, tr.: färbend umgeben: Ein glühend Roth umfärbte seine Wangen. 2, 136; Die Brust ringsum und an jeglicher Seite der Rachen | ist ihm mit Blut umfärbt etc. Od. 22, 405. — II.
Um-, tr.: anders färben: In weniger als 20 Wochen war ich [die Blondine zur Brünetten] so umgefärbt. N. 403; Zur Umfärbung der dunkleren Haare in lichteres Goldgelb. Sab. 146; Dessen Entfärbung und Umfärbung. 39, 344; Th. 356. — Ver-:
1) tr.:
a) färbend verbrauchen: 10 Pfd. Indigo, viel Geld ver-f. —
b) färbend verderben: Das Tuch ist verfärbt. —
c) selten: Die Gräfin verfärbte bescheiden die Wangen. [sich, s. 2]. —
2) refl.: die Farbe verändern, wechseln: Wie selbst der Unschuldigste vor einem Richter zittert undsich verfärbt. R. 2, 7; Rost. 65b; Sich ins Gelbweißliche ver-f. Kochk. 131 u. o.; auch: Vor den Schreckbildern ver-f. sich die Sitten. Am. 115 etc. —
3) zuw. intr. (haben) = 2, z. B.: Indem sein Gesicht verfärbte. W. 4, 225; nam. weidm.: Weil die Hirsche meistens im Majo schon verfärbt haben. 1, 94a, s. [5], wo auch der Maimonat deßhalb der Verfärber heißt. — Dazu: An Verfärbungen, Erblassungen und Farbenerhöhungen. Alp. 3, 124. — Vōr-: tr.: im Ggstz. des Nachfärbens: Nicht selten wird das Holzblau auf einen mit Indig vorgefärbten Grund aufgesetzt. 1, 239 etc.
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