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färben Über-Färben um-färben um-färben
Fä́rben, tr.:
eine Farbe geben, und refl.: sie annehmen, sei Dies durch Natur oder Kunst; doch im letztern Fall selten von dem bloßen Auftragen der Farben auf die Oberfläche (s. 3).
1) nam. in der Färberei, als der Kunst, organische Stoffe mit Farbstoffen dauernd zu imprägnieren, z. B.: Elfenbein, Holz, Wachs, Stroh, Federn, Leder, Haare, Pelzwerk f., nam. aber worauf sich ohne Zusatz gw. die Bezeichn. Färber (s. d.) und Färberei beziehen: Wolle, Baumwolle, Seide, Flachs und daraus gefertigte Stoffe f. Dabei wird oft die best. Farbe, welche einem Gegenstand gegeben wird, hinzugefügt: Etwas blau, braun, bunt, gelb, grau, grün, orange, purpurroth, violett, schwarz f. etc.; ferner: Glatt f. (Zeugdruck.): ein Zeug ganz und gar mit einer Farbe f. Karmarsch 2, 348; Ein Zeug in der Wolle f., auch übertr.: Auch waren Beide zu tüchtig, zu echt dazu, oder, wie er sagte, in der Wolle gefärbt. vHorn rhD. 2, 56. Auch findet sich: Blau (s. d. 12) f. = lügen (vgl. 2). Ahnl.: Glas f. etc., ihm im geschmolznen Zustand durch Zusatz von Metalloryden etc. eine Farbe geben; Aus dem durch Kobaldoxyd blaugefärbten Glas wird die Smalte bereitet etc.
2) auch übertr.: Etwas f., ihm eine Farbe (s. d. 1e), ein Färblein anstreichen, es anders, zumal besser, erscheinen lassen als es ist (vgl. übertünchen etc.): Mit unverdientem Ruhm mag uns ein Schmeichler f. Hagedorn 1, 80; Ich will die Wolken vor deinen Augen wegblasen, die Stolz, Eitelkeit und Selbstliebe zusammengetrieben und so schön gefärbt haben. Klinger F. 79; Sie f. und schmücken ihr Thun wie sie wollen. Luther 8, 315b; Will er sich jetzt gegen Ew. Kurfürstl. Gnaden entschuldigen und f. 1, 158a; Geblümte und gefärbte Entschuldigung. 156a; Einen getreuen, weder von Gunst noch Ungunst gefärbten Bericht. Prutz Mus. 2, 269, u. o. im Part., so auch als Ggstz. Ungefärbt = ungeschminkt, ungeheuchelt, unverstellt. 2. Kor. 6, 6; 2. Tim. 1, 5; Ihre Aufrichtigkeit ist ungefärbet. Leibnitz Erm. 3; Ungefärbte Wahrheit (Mörike N. 55), Zärtlichkeit (Tieck N. 5, 321); Tugend. W. 8, 208 etc. Ferner: Die Nation sieht Alles nur durch die gefärbte Brille ihrer Eigenthümlichkeit. Danzel 458; Er betrachtet Alles durch das gefärbte Glas seiner vorgefaßten Meinungen. L. 1, 454 etc. = Etwas anders sehn, als es wirklich ist. 3) selten (s. o.) vom Kolorieren (s. d.) in der Malerei, ferner vom Anstreichen und Tünchen, obgleich es neben den bestimmten Ausdrücken als der all: gemeine natürlich vorkommt, so nam. auch: Färbung für das freilich bestimmtere Kolorit oder Farbengebung: Große Zimmer sollten gleichsam nur geglättet und gefärbt, mit sowenig Umständen als möglich verziert werden. G. 31, 40; So f. auch die Buchbinder den Schnitt durch Anspritzen von Farbe. Karmarsch 1, 382 etc.; Die Feiertage sind im Ka; lender „rothgefärbt“. Hagedorn 2, 120 [mit rother Farbe bez.]. 4) von den Stoffen, die zum Färben dienen, z. B.: Jndigo färbt blau, Krapp roth etc., aber auch von solchen, welche die Farbe fahren lassen u. sie der Ober fläche andrer Körper mittheilen (ab-f.): Kreide färbt die Hände weiß, Kohle schwarzetc. 5) auch sonst von natürlichen Farben: Das Alter färbt die Haare grau, weiß; Schamröthe färbt seine Wangen; Alle Gesichter färbte die Todesblässe. Heinse A. 1, 152; Ist das Eis mit [gw. „von“] einem schönen Beryllblau gefärbt. Forster R. 1, 76, hat diese Farbe etc. 6) rcfl.: Diese Zeuge f. sich schwer, nehmen schwer eine Farbe an; Sieht in dem Flammenbett | gemeines Glas sich gelb und violett | zum glänzenden Topas und Amethyste f. [um-f.]. Alxinger D. 199 etc., nam. zu 5: Reifende Früchte f. sich; Färbt die häusliche Lind’ eben sich grün. V. 3, 61; Das Haar färbt sich weiß; Wie sich denn alle Hirsche und Thiere des Jahres zweimal f. [haaren]. Döbel 1, 4b, wofür auch intr. f. (,,haben“) vorkommt. 7) das Part. Gefärbt s. 2 etc.; ferner z. B.: Sie .. blickt züchtig mit gefärbter Wange auf den Boden hin. Alxinger D. 8b = von Scham geröthet (5): Mit schöngefärbter [schönfarbiger] Wange. G. 2, 21, in andern Fällen freilich auch = gemalte (G. 1, 196), geschminkte Wange; Weiß und ungefärbt [farblos]. 36, 32 etc. Auch: Gefärbtheit durchsichtiger Steine. 39, 163. Ohne Uml. (als Ew.) stellt Fallmerayer (Mon. 1, 311a) der weißen Race „die gefarbte Welt“ entgegen, s. farbig, vgl. jedoch: Den dunkel blutgefärbten [blutfarbigen, blutrothen] Wein. G. 1, 191; Die vielgefärbte mannigfalte Frucht. H. 16, 112 etc. Zstzg., z. B.: Áb-, intr. [4]: die Farbe abgeben, verlieren: Weil Gyps und Kreide, wohin sie treffen, a. G. 24, 229; Übermäßig abgefärbt [blaß]. Monatsbl 2, 440b; [Das Thier] wird nicht weiß, sondern färbt höchstens etwas braungrau ab. Tschudi Th. 150; Ein Mantel, so entfasert, abgefärbt. W. 3, 3; Hartmann Unst. 2, 206. 2) tr.: vollständig färben: Das Leder a. etc. Zuw. auch [3]: Etwas abmalen, z. B.: Bei Völkern ist daher A. früher als Abzeichnen. IP. 41, 36; 2, 113; 3, 25 etc. An-, tr. [3]: an der Oberfläche färben: Sauber gezeichnet, ausgetuscht und angefärbt. G. 6, 442: Bei dieser Anfärbung. 39, 7; Nur leicht von dem flachen Wesen der Vornehmen angefärbt. Tieck DrBl. 1, 77 etc. Āūf-, tr.:
1) die Farbe auffrischen: In aufgefärbtem Zindel. Thümmel 1, 92: Möricke N. 397; Aufgefärbte Freuden. IP. 64, 128 etc.
2) den Farbstoff auf-, zu Ende brauchen: Wir haben den Indigo aufgefärbt etc. Āūs- (Kattundr.): beim Druck mit Atzbeitzen die Behandlung des gebeizten Stoffs in einem Farbebad, der Färbeflotte. Karmarsch 1, 159; 239; 743; 745; 2, 369 u. ó.; Der Ausfärber, die Ausfärbung etc. Auch: Zimmer, welches Papiertapeten zu einer gegitterten Jelängerjelieber-Laube ausfärbten. IP. 22, 6 etc. Be-, tr.: mit Farbe versehn, färben: Darum wirst du deinen Fuß b. im Blut. Luther 1, 471b, s. Ps. 68, 24; ohne Uml. Schottel 622b und so auch bei Campe in der Maler. = kolorieren und impastieren. Durch-: durch alle Theile hindurch färben gw. II.: Scheiben von durchfärbten oder Überfangsgläsern. Körner Schulm. 2, 482. II. Dúrch-: s. I.: Durchgefärbt. Eīn-, tr.: Farben eindringen machen: Der weiße Grund .. erscheint nach dem Färben stark eingefärbt; um denselben zu reinigen etc. Karmarsch 2, 389. Ent-, tr.: die Farbe wegnehmen und refl. sie verlieren: Die e–de Kraft des Lichtes. G. 39, 8; Weiß hervorzubringen ist ihm durch Färbung unmöglich, hingegen durch Entfärbung leicht genug dargestellt. 331; Der Mantel entfärbt sich, der Mantel zerstückt. 1, 140; Wenn des [,,von“ Sch. 1, 235] Nordes kaltem Hauch | Blatt und Blume sich e. Sch. 54b etc., so nam. von der Farbe des Angesichts, die sich z. B. durch Erschrecken etc. verliert. Dan. 5, 6 ff.; Ihr Antlitz entfärbte sich. Heinse A. 1, 124; Vor Schreck die Engel sich e. Rückert Morg. 1, 59; Jhre Wangen thäten völlig sich e. Uhland 260 etc.; Unentfärbt = unerschrocken. Alxinger D. 206; Haller 165 etc. Hinēīn- etc.: färbend hineintragen: Die Lebensgallerie, in deren Weltgeschichte das Kind noch stärker das Individuellste hineinfärbt als in die Allgemeinheit der Poesie der Leser. IP. 36, 96. Míß-, tr.: Etwas mit einer Mißfarbe versehn: Mißgefärbt des schönen Laubwerks einst so dichten Dom. Waldau Nat. 3, 82. Nāch-:
1) tr.: Etwas nachträglich, nachhelfend färben.
2) intr. (haben): nachträglich ein Farbe annehmen, vgl. nachdunkeln etc. Uber-, tr.: mit Farbe überziehn: Daß .. ein weißer Körper, ganz überfärbt in Gestalt eines Flämmchens am Boden anlangte. G. 25, 24. II.
Über-: zuw. st. I. etc. I. Um-, tr.:
färbend umgeben: Ein glühend Roth umfärbte seine Wangen. Hagedorn 2, 136; Die Brust ringsum und an jeglicher Seite der Rachen | ist ihm mit Blut umfärbt etc. Wiedasch Od. 22, 405. II.
Um-, tr.:
anders färben: In weniger als 20 Wochen war ich [die Blondine zur Brünetten] so umgefärbt. Möricke N. 403; Zur Umfärbung der dunkleren Haare in lichteres Goldgelb. Böttiger Sab. 146; Dessen Entfärbung und Umfärbung. G. 39, 344; Tschudi Th. 356. Ver-:
1) tr.:
a) färbend verbrauchen: 10 Pfd. Indigo, viel Geld ver-f.
b) färbend verderben: Das Tuch ist verfärbt.
c) selten: Die Gräfin verfärbte bescheiden die Wangen. Zachariä [sich, s. 2].
2) refl.: die Farbe verändern, wechseln: Wie selbst der Unschuldigste vor einem Richter zittert undsich verfärbt. Gutzkow R. 2, 7; Rückert Rost. 65b; Sich ins Gelbweißliche ver-f. Rumohr Kochk. 131 u. o.; auch: Vor den Schreckbildern ver-f. sich die Sitten. Kürnberger Am. 115 etc.
3) zuw. intr. (haben) = 2, z. B.: Indem sein Gesicht verfärbte. Lewald W. 4, 225; nam. weidm.: Weil die Hirsche meistens im Majo schon verfärbt haben. Döbel 1, 94a, s. [5], wo auch der Maimonat deßhalb der Verfärber heißt. ebd. Dazu: An Verfärbungen, Erblassungen und Farbenerhöhungen. Kohl Alp. 3, 124. Vōr-: tr.: im Ggstz. des Nachfärbens: Nicht selten wird das Holzblau auf einen mit Indig vorgefärbten Grund aufgesetzt. Karmarsch 1, 239 etc.