färben
Über-Färben
um-färben
um-färben
Fä́rben, tr.: eine Farbe geben, und refl.: ſie an-
nehmen, ſei Dies durch Natur oder Kunſt; doch im
letztern Fall ſelten von dem bloßen Auftragen der Far-
ben auf die Oberfläche (ſ. 3). — 1) nam. in der Fär-
berei, als der Kunſt, organiſche Stoffe mit Farbſtoffen
dauernd zu imprägnieren, z. B.: Elfenbein, Holz, Wachs,
Stroh, Federn, Leder, Haare, Pelzwerk f., nam. aber —
worauf ſich ohne Zuſatz gw. die Bezeichn. Färber (ſ. d.)
und Färberei beziehen: Wolle, Baumwolle, Seide, Flachs
und daraus gefertigte Stoffe f. — Dabei wird oft die beſt.
Farbe, welche einem Gegenſtand gegeben wird, hinzu-
gefügt: Etwas blau, braun, bunt, gelb, grau, grün, orange,
purpurroth, violett, ſchwarz f. ꝛc.; ferner: Glatt f. (Zeug-
druck.): ein Zeug ganz und gar mit einer Farbe f.
Karmarſch 2, 348; Ein Zeug in der Wolle f., auch übertr.:
Auch waren Beide zu tüchtig, zu echt dazu, oder, wie er
ſagte, in der Wolle gefärbt. vHorn rhD. 2, 56. Auch findet
ſich: Blau (ſ. d. 12) f. = lügen (vgl. 2). — Ahnl.:
Glas f. ꝛc., ihm im geſchmolznen Zuſtand durch Zuſatz
von Metalloryden ꝛc. eine Farbe geben; Aus dem durch
Kobaldoxyd blaugefärbten Glas wird die Smalte bereitet ꝛc.
— 2) auch übertr.: Etwas f., ihm eine Farbe (ſ. d. 1e),
ein Färblein anſtreichen, es anders, zumal beſſer, er-
ſcheinen laſſen als es iſt (vgl. übertünchen ꝛc.): Mit
unverdientem Ruhm mag uns ein Schmeichler f. Hagedorn 1,
80; Ich will die Wolken vor deinen Augen wegblaſen, die
Stolz, Eitelkeit und Selbſtliebe zuſammengetrieben und ſo
ſchön gefärbt haben. Klinger F. 79; Sie f. und ſchmücken
ihr Thun wie ſie wollen. Luther 8, 315b; Will er ſich jetzt
gegen Ew. Kurfürſtl. Gnaden entſchuldigen und f. 1, 158a;
Geblümte und gefärbte Entſchuldigung. 156a; Einen ge-
treuen, weder von Gunſt noch Ungunſt gefärbten Bericht.
Prutz Muſ. 2, 269, u. o. im Part., ſo auch als Ggſtz.
Ungefärbt = ungeſchminkt, ungeheuchelt, unver-
ſtellt. 2. Kor. 6, 6; 2. Tim. 1, 5; Ihre Aufrichtigkeit iſt
ungefärbet. Leibnitz Erm. 3; Ungefärbte Wahrheit (Mörike
N. 55), Zärtlichkeit (Tieck N. 5, 321); Tugend. W. 8,
208 ꝛc. Ferner: Die Nation ſieht Alles nur durch die ge-
färbte Brille ihrer Eigenthümlichkeit. Danzel 458; Er betrach-
tet Alles durch das gefärbte Glas ſeiner vorgefaßten Meinun-
gen. L. 1, 454 ꝛc. = Etwas anders ſehn, als es wirk-
lich iſt. — 3) ſelten (ſ. o.) vom Kolorieren (ſ. d.) in
der Malerei, ferner vom Anſtreichen und Tünchen, ob-
gleich es neben den beſtimmten Ausdrücken als der all:
gemeine natürlich vorkommt, ſo nam. auch: Färbung
für das freilich beſtimmtere Kolorit oder Farbengebung:
Große Zimmer ſollten gleichſam nur geglättet und gefärbt,
mit ſowenig Umſtänden als möglich verziert werden. G. 31,
40; So f. auch die Buchbinder den Schnitt durch Anſpritzen
von Farbe. Karmarſch 1, 382 ꝛc.; Die Feiertage ſind im Ka;
lender „rothgefärbt“. Hagedorn 2, 120 [mit rother Farbe
bez.]. — 4) von den Stoffen, die zum Färben dienen,
z. B.: Jndigo färbt blau, Krapp roth ꝛc., aber auch von
ſolchen, welche die Farbe fahren laſſen u. ſie der Ober
fläche andrer Körper mittheilen (ab-f.): Kreide färbt die
Hände weiß, Kohle ſchwarzꝛc. — 5) auch ſonſt von natür-
lichen Farben: Das Alter färbt die Haare grau, weiß;
Schamröthe färbt ſeine Wangen; Alle Geſichter färbte die
Todesbläſſe. Heinſe A. 1, 152; Iſt das Eis mit [gw.
„von“] einem ſchönen Beryllblau gefärbt. Forſter R. 1, 76,
hat dieſe Farbe ꝛc. — 6) rcfl.: Dieſe Zeuge f. ſich ſchwer,
nehmen ſchwer eine Farbe an; Sieht in dem Flammen-
bett | gemeines Glas ſich gelb und violett | zum glänzenden
Topas und Amethyſte f. [um-f.]. Alxinger D. 199 ꝛc.,
nam. zu 5: Reifende Früchte f. ſich; Färbt die häusliche
Lind’ eben ſich grün. V. 3, 61; Das Haar färbt ſich weiß;
Wie ſich denn alle Hirſche und Thiere des Jahres zweimal f.
[haaren]. Döbel 1, 4b, wofür auch intr. f. (,,haben“)
vorkommt. — 7) das Part. Gefärbt ſ. 2 ꝛc.; ferner
z. B.: Sie .. blickt züchtig mit gefärbter Wange auf den
Boden hin. Alxinger D. 8b = von Scham geröthet (5):
Mit ſchöngefärbter [ſchönfarbiger] Wange. G. 2, 21, in
andern Fällen freilich auch = gemalte (G. 1, 196), ge-
ſchminkte Wange; Weiß und ungefärbt [farblos]. 36,
32 ꝛc. Auch: Gefärbtheit durchſichtiger Steine. 39,
163. — Ohne Uml. (als Ew.) ſtellt Fallmerayer (Mon.
1, 311a) der weißen Race „die gefarbte Welt“ entgegen,
ſ. farbig, vgl. jedoch: Den dunkel blutgefärbten [blut-
farbigen, blutrothen] Wein. G. 1, 191; Die vielgefärbte
mannigfalte Frucht. H. 16, 112 ꝛc.
Zſtzg., z. B.: Áb-, intr. [4]: die Farbe abge-
ben, verlieren: Weil Gyps und Kreide, wohin ſie treffen, a.
G. 24, 229; Übermäßig abgefärbt [blaß]. Monatsbl 2,
440b; [Das Thier] wird nicht weiß, ſondern färbt höchſtens
etwas braungrau ab. Tſchudi Th. 150; Ein Mantel, ſo ent-
faſert, abgefärbt. W. 3, 3; Hartmann Unſt. 2, 206. — 2)
tr.: vollſtändig färben: Das Leder a. ꝛc. — Zuw. auch
[3]: Etwas abmalen, z. B.: Bei Völkern iſt daher A.
früher als Abzeichnen. IP. 41, 36; 2, 113; 3, 25 ꝛc. —
An-, tr. [3]: an der Oberfläche färben: Sauber ge-
zeichnet, ausgetuſcht und angefärbt. G. 6, 442: Bei dieſer
Anfärbung. 39, 7; Nur leicht von dem flachen Weſen der
Vornehmen angefärbt. Tieck DrBl. 1, 77 ꝛc. — Āūf-,
tr.: 1) die Farbe auffriſchen: In aufgefärbtem Zindel.
Thümmel 1, 92: Möricke N. 397; Aufgefärbte Freuden. IP.
64, 128 ꝛc. — 2) den Farbſtoff auf-, zu Ende brau-
chen: Wir haben den Indigo aufgefärbt ꝛc. — Āūs-
(Kattundr.): beim Druck mit Atzbeitzen die Behand-
lung des gebeizten Stoffs in einem Farbebad, der
Färbeflotte. Karmarſch 1, 159; 239; 743; 745; 2, 369
u. ó.; Der Ausfärber, die Ausfärbung ꝛc. — Auch:
Zimmer, welches Papiertapeten zu einer gegitterten Jelänger-
jelieber-Laube ausfärbten. IP. 22, 6 ꝛc. — Be-, tr.: mit
Farbe verſehn, färben: Darum wirſt du deinen Fuß b. im
Blut. Luther 1, 471b, ſ. Pſ. 68, 24; ohne Uml. Schottel
622b und ſo auch bei Campe in der Maler. = kolorie-
ren und impaſtieren. — Durch-: durch alle Theile
hindurch färben gw. II.: Scheiben von durchfärbten oder
Überfangsgläſern. Körner Schulm. 2, 482. — II. Dúrch-:
ſ. I.: Durchgefärbt. — Eīn-, tr.: Farben eindringen
machen: Der weiße Grund .. erſcheint nach dem Färben
ſtark eingefärbt; um denſelben zu reinigen ꝛc. Karmarſch 2,
389. — Ent-, tr.: die Farbe wegnehmen und refl.
ſie verlieren: Die e–de Kraft des Lichtes. G. 39, 8; Weiß
hervorzubringen iſt ihm durch Färbung unmöglich, hingegen
durch Entfärbung leicht genug dargeſtellt. 331; Der Man-
tel entfärbt ſich, der Mantel zerſtückt. 1, 140; Wenn des
[,,von“ Sch. 1, 235] Nordes kaltem Hauch | Blatt und
Blume ſich e. Sch. 54b ꝛc., ſo nam. von der Farbe des
Angeſichts, die ſich z. B. durch Erſchrecken ꝛc. verliert.
Dan. 5, 6 ff.; Ihr Antlitz entfärbte ſich. Heinſe A. 1, 124;
Vor Schreck die Engel ſich e. Rückert Morg. 1, 59; Jhre
Wangen thäten völlig ſich e. Uhland 260 ꝛc.; Unentfärbt
= unerſchrocken. Alxinger D. 206; Haller 165 ꝛc. —
Hinēīn- ꝛc.: färbend hineintragen: Die Lebensgallerie,
in deren Weltgeſchichte das Kind noch ſtärker das Individuellſte
hineinfärbt als in die Allgemeinheit der Poeſie der Leſer. IP.
36, 96. — Míß-, tr.: Etwas mit einer Mißfarbe
verſehn: Mißgefärbt des ſchönen Laubwerks einſt ſo dichten
Dom. Waldau Nat. 3, 82. — Nāch-: 1) tr.: Etwas
nachträglich, nachhelfend färben. — 2) intr. (haben):
nachträglich ein Farbe annehmen, vgl. nachdunkeln ꝛc. —
Uber-, tr.: mit Farbe überziehn: Daß .. ein weißer
Körper, ganz überfärbt in Geſtalt eines Flämmchens am Bo-
den anlangte. G. 25, 24. — II. Über-: zuw. ſt. I. ꝛc. —
I. Um-, tr.: färbend umgeben: Ein glühend Roth um-
färbte ſeine Wangen. Hagedorn 2, 136; Die Bruſt ringsum
und an jeglicher Seite der Rachen | iſt ihm mit Blut um-
färbt ꝛc. Wiedaſch Od. 22, 405. — II. Um-, tr.: anders
färben: In weniger als 20 Wochen war ich [die Blondine
zur Brünetten] ſo umgefärbt. Möricke N. 403; Zur Um-
färbung der dunkleren Haare in lichteres Goldgelb. Böttiger
Sab. 146; Deſſen Entfärbung und Umfärbung. G. 39,
344; Tſchudi Th. 356. — Ver-: 1) tr.: a) färbend ver-
brauchen: 10 Pfd. Indigo, viel Geld ver-f. — b) färbend
verderben: Das Tuch iſt verfärbt. — c) ſelten: Die Grä-
fin verfärbte beſcheiden die Wangen. Zachariä [ſich, ſ. 2].
— 2) refl.: die Farbe verändern, wechſeln: Wie
ſelbſt der Unſchuldigſte vor einem Richter zittert undſich
verfärbt. Gutzkow R. 2, 7; Rückert Roſt. 65b; Sich ins
Gelbweißliche ver-f. Rumohr Kochk. 131 u. o.; auch: Vor
den Schreckbildern ver-f. ſich die Sitten. Kürnberger Am.
115 ꝛc. — 3) zuw. intr. (haben) = 2, z. B.: Indem
ſein Geſicht verfärbte. Lewald W. 4, 225; nam. weidm.:
Weil die Hirſche meiſtens im Majo ſchon verfärbt haben.
Döbel 1, 94a, ſ. [5], wo auch der Maimonat deßhalb
der Verfärber heißt. ebd. — Dazu: An Verfärbun-
gen, Erblaſſungen und Farbenerhöhungen. Kohl Alp. 3,
124. — Vōr-: tr.: im Ggſtz. des Nachfärbens: Nicht
ſelten wird das Holzblau auf einen mit Indig vorgefärbten
Grund aufgeſetzt. Karmarſch 1, 239 ꝛc.
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