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fällig Fälligkeit
Fä́llig, a. (~keit, f.; 0):
von Geldsummen, deren - Verfallzeit gekommen: Die Zinsen, die Wechsel sind f. etc.; veralt. auch: verurtheilt (s. straf-f.). 3. Macc. 3, 27.
Zsstzg. in versch. Bed., s. die von Fall und fallen; danach auch mit Mz. des Hw. auf „keit“, z. B.: Áb-: abfallend:
1) Das Laub abfällig machen. Bluntschli, öfter übertr.: Von einer Partei, von einem Glauben a., abtrünnig; A. machen. Ap.19, 26; 5, 37; v. Einem. Gal. 4, 17 (seltner: Einem. 5. Mos 7, 4); A. werden. Fischart B. 227b; Meineidige, a– Dieb. 50a etc.; A–e [haltlose] Entschuldigungen; Dieser a–e Widerspruch. Laube Band. 1, 71.
2) Ggstz. von beifällig (s. miß-f. 2): Betrachten Sie ihn beifällig od. a. Seydelmann 341; Es wird dem Widerspruch begegnet und bald beifällig, bald a. verfahren. G. 39, 94; Wenn ich euch eben nicht a. sein [entgegengesetzter Meinung sein, widersprechen] kann in Dem, was ihr behauptet. Novalis 1, 20; A. [abschlägig] beschieden. Danzel 26 etc. Acht-: in die Acht verfallen. Kl. 12, 71. Áll-, adv.: allenfalls, etwa; adj.: allenfallsig, etwaig, nam. schwzr.: Das Geld, welches er a. erhalten könnte. Gotthelf G. 163; 168; Sch. 94, 115; 131; Mußte später a–er Abgang ersetzt werden. U. 2, 8; 36; Bei einer a–en Untersuchung. 145; Keller gH. 2, 240; 328; Sealsfield Leg. 2, 175; 3, 162; Tschudi Th. 9; Zschokke 8, 219; Nov. 13, 316 etc. An-: veralt., Einem an-, zufallend, nam. = ansteckend: A–er als die Pest. Lohenstein Arm. 2, 529; A–keit. 790. Āūf-: auffallend: Es giebt A–keiten und Bezeichnungen für dieselben, die sich auf wunderbare Weise überall hin verbreiten. Auerbach Gv. 226. Āūgen-: in die Augen fallend: Es sei a., daß nur noch Platz für das Bild eines Kaisers übrig bleibe. G. 20, 18; Die größten und a–sten Verdienste. 53; 30, 4; 39, 283; 40, 90; 250 u. o. Āūs-: ausfallend, grob: Na nu, begütigte der Alte furchtsam, sei nur nicht so a. Ruge Nov. 13; eig. (veralt.) einen kriegerischen Ausfall gegen Jemand thund: Wie Wladislaus, der dem Türken, mit dem Hunniades ein Frieden aufgericht, a. ward. Matthestus Luth. 27a. Bánn-: s. Acht-f. Bāū-: verfallend, den Einsturz drohend, zunächst von Gebäuden. 2. Kön. 12, 5 etc.; G. 6, 328; B–keit eines alten Gebäudes. 39, 118; B–es Schiff. Lichtenberg 5, 456 etc., auch übertr., von Kutschen. Gutzkow R. 1, 19; Opernguckern. Keler gH. 1, 20; Hosen. Heine Lut. 2, 86; Ein b–er Grund. Luther 1, 158b; Ist das Fleisch an ihm selber b. [schwach]. Franck Last. A. 4b etc.; Ein b–er Kranker. IP. 15, 108; Eure Sache steht b. Zinkgräf 2, 89 etc. Bāūm-: baumbrüchig, s. wind-f. Bēī-: beifallend:
1) lobend, zustimmend, s. Ab-f.2.
2) was Einem beifällt, erinnerlich. 3) veralt: beiläufig, zufällig, nebensächlich. Brúch-:
1) baufällig. 2) straffällig, z. B. Möser Osn. 1, 13, s. Bruch 1k und l. Būß-: veralt. straf-f. Spate. Cént-: kriminell, s. Centfall und straf-f. Dés-, Dīēs-: desfallsig, auf diesen, d. h. den vorliegenden Fall sich beziehnd: Sein diesfälliger Versuch. Hartmann Pet. XVIII; Die Beurtheilung meiner diesfälligen Ansichten. Pestalozzi 4, 5. Dúrch-: den Durchfall, Diarrhöe habend: Der gemeine Mann, so viel saure Buttermilch, unzeitiges Obs und Pflaumen isst, wird davon d. werden. Fischart (Wackernagel 3, 1, 466, Z. 30). Eīn- (mundartl.): einfallend, von Zeiten. Erb-: durch Erbschaft Einem zufallend: Der Papst unterstund, der Priesterschaft Güter ihn selbst e. zu machen. Stumpf 81a. Fūß-: einen Fußfall thuend etc.: F. flehen, bitten etc. Sch. 873b; W. 20, 28b; F–e Bitten. Ge-:
1) mundartl., veralt. = fällig; auch: Das Fest ist morgen g. Adelung = fällt auf morgen.
2) Einem gefallend, genehm, recht: Seid gehorsam den Eltern, denn Das ist dem Herrn g. [gefällt ihm]. Kol. 3, 20; Wir thun, was vor ihm g. ist. 1. Joh. 3, 22 etc. Oft in Höflichkeitswendungen: Jst’s Ihnen jetzt g.? [genehm; passt es Jhnen? etc., auch iron.]; Wenn’s Jhnen g. ist; Treten Sie g–st näher; Was ist Ihnen g.? [was befehlen, wünschen Sie?] etc. Um eine mir g–e [von mir zu bestimmende] Zeit. Zelter 1, 110; Daß er .. die Tochter | gäbe, welchem er wollt’ und wer g. ihm käme. V. Od. 2, 54; Jch möchte | dir im fremden Gebiet gern ’was G–es thun. G. 1, 232. Selten das Hw. v. der Empfindung des Wohlgefallens etc.: Ihn mit G–keit beschauend, stand der Vater. G. 18, 51, häufiger: Wohl- G–keit. 3) ohne Beziehung auf eine best. Person = gefallend, Gefallen erweckend, angenehm: Ein g–es Äußere, Benehmen; Eine leichte, g–e Musik; Es ist .. hier der Herbst sehr g. G. 14, 213; Daß Alles frisch und neu, | und mit Bedeutung auch g. sei. 11, 4 etc. Zuw. auch: Durch die G–keit seines Äußern nimmt er auf den ersten Blick für sich ein. Häufiger: Ich begabte sie ... mit jeder Wohl-G–keit. H. 4) Einem zu gefallen bestrebt, einen Gefallen thuend, seinem Wunsch gemäß handelnd, entgegen- und zuvorkommend, dienstfertig, willig etc., sowohl in einem einzelnen Fall, als auch nam. seinem ganzen Wesen nach, von Personen und personificierten Dingen: Wenn ich den Menschen noch g. wäre, so wäre ich Christi Knecht nicht. Gal. 1, 10; Nun erzählte die Gesellschaft, dem Wunsch g. [willfahrend], jene Legende. G. 26, 217; Grausam g. steigt sie oft, als Mörgentraum | geschmückt, mit Phosphoros herüber. 10, 302 (vgl. a: Lichtwer); Er war so g. [schmiegsam, nachgiebig] wie ein Weidenschößling. 9, 45; Derjenige, welchem sie g. [zu Willen] war, verleumdet sie oft hernach. Heinse A. 1, 199; Freilich sollte so ein blindlings-g–es Werkzeug eine bescheidenere Sprache führen. L. 6, 3; [Solches Lied] möge behaglichen Ton dem g–en Ohr herstammeln, | wem immer Geringes ergötzt. Platen 2, 259; G. strahlte der Krystall der Wogen | die hüpfende Gestalt zurück. Sch. 23b; Erbitte Kronion, wenn Du ihm jemals | bist mit Worten g. gewesen oder mit Thaten. Stolberg Jl. 1, 386; Deine Feeen | sind sehr g. W. 12, 29.
a) dazu: Gefälligkeit. f.; –en: sowohl das Gefälligsein, als auch der Gefalle, der erwiesne oder zu erweisende Dienst: Wie er mit liebender Vorsicht mich gefangen hielt in dem Zauberkreise seiner G–keiten. Hölderlin H. 2, 62; Wollt Ihr mir eine Nachbar-G–keit thun? Immermann M. 4, 125; Es hat .. das Glücke zu gewisser Zeit | die grausame G–keit, | der Thoren Wünsche zu erhören. Lichtwer 52; [Er] war die G–keit selbst. Seume Sp. 135; Durch eine einzige G–keit gegen seine Leidenschaften. W. 7,.8 etc. 5) Doppel-Zsstzg. z. B.:
a) ll-g. = Allen gefallend oder gefallen wollend (2 und 4): [Hoffnung| neig auf meine Leier | dein all-g. Ohr. B. 7b; Wie a. Ernst und Scherz | in seinem Zauber schwimmt. 84b; Freilich ist Beides nicht immer mit gelinden, a–en Mitteln zu- erwirken. G. 33, 110; Doch darf .. seine Gefälligkeit nicht zur A–keit ausarten, durch welche er sich zwar beliebt machen kann, aber in welcher er eine dem männlichen Charakter nicht anständige Eigenschaft besitzt. Dellbrück Syn. 1, 22.
b) Dīenst-g. [4], dienstfertig: Des Meisters D–keit. W. 11, 234.
c) Miß-g. (2 u. 3): mißfallend, gew. mißfällig (s. d.): Sind dir, Leser, meine Sachen miß-g. wo gewesen. Logau (L. 5, 135) etc.
d) Sélbst-g.: an sich selbst Gefallen findend: Mit dem s–en Behagen der Eitelkeit. Burmeister gB. 1, 118; Eine s–e Schadenfreude. G. 20, 199; In behaglicher S–keit. 14, 72; Aus der Demuth .. zu einer glücklichen S–keit emporzusteigen. 16, 179; Daß in ihre Reue sich immer eine Art von S–keit über das Vollbrachte mit einmischt. 39, 110.
e) Ún-g. (2; 3 u. namentl. 4): Ein Gott u–es [gewöhnl. mißfälliges] Betragen etc. Sein Äußeres ist un-g.; Das alte Schauspielhaus, .. das euch sonst | mit u–er Umgebung oft bedrängt. G. 6, 343 etc. Daß Woldemar doch allzu un-g., zu untheilnehmend wäre. FHJacoby 5, 40; Er ist die U–keit selbst etc.
f) Wōhl-g. (2 und 3, gewöhnl. statt des leicht zu mißdeutenden: gefällig): Er steckt es w. [es mit Gefallen, Lustansehnd] in sein gefaltet Kleid. Chamisso 3, 314; Gott w. Röm. 12, 1; Ephes. 5, 10; Es ist also w. gewesen vor dir. Matth. 11, 26 etc. heimfallend. leicht hinfallend, namentl. übertr. schwach, haltlos etc.: Er sitzt ja ganz gerade, es ist nichts H–es an ihm. G. 10, 35; Als eine angenehme H–keit sie auf die unbereiteten Lager ausstreckte. 19, 201; Den h–en Menschen. L. 12, 165; Die so h. waren, daß sie, wenn sie kaum die vier Wände beschrieen hatten, .. dahinstarben. Musäus M. 5, 111; Diese Meinung ist gargrundbrüchig undh. Schottel 862; Die H–keiten des Alters etc. Ungewöhnl.: Im Leben ist’s bald hin-, bald widerfällig. G. 3, 342, es fällt bald hin, bald wieder, bald hier, bald dorthin. s. fuß-f. feudal. s. Leibfall. Míß- (⏑–⏑): s. Ge-f. 5 etc.:
Hēīm-: Hín-: Knīē-: Lêhen-: Lēīb-:
1) Mißfallen erregend: Den ihm m–en Zustand aufgehoben und den, der ihm allein gefallen kann, an seine Stelle gesetzt. Fichte 7, 274; Welches ihn m. macht Gott und Menschen. G. 26, 215; 15, 184; Daß ihm die Freimüthigkeit nicht m. war, sondern wohl gefiel. Hebel 3, 417; M–e Wiederholungen unterdrücken. Jacobi Jr. 3, 201; Eine sehr m. gebaute Stadt. Kohl Engl. 3, 270; Irl. 1, 150; Fremdling, da nicht m. (–– ⏑) vor uns du Jenes verkündigt. V. Od. 8, 236 etc.
2) Mißfallen empfindend, bezeigend: Wiederholt er, was die Alten von den Farben gesagt, theils beifällig, theils m. G. 39, 96; Jch habe es m. bemerkt etc. Auch die Betonung ⏑. Brockes 9, 587. Nīēder-: mundartl. = sach-f. Nōth-: für den Nothfall dienend. Pēīn-: veralt. kriminell, peinlich, s. cent-f. Réchts-: veralt. = sach-f. Rück-: zurückfallend, namentl. in einen schlechten Zustand: Wenn er auch von diesem Widerrufe nochmals r. geworden. L. 8, 337; Der r–e Verbrecher; Sch. 754b; Stiling 4, 220. Sách-: von Sache = Rechts-, Streitsache, Prozeß; durch richterl. Entscheidung verloren oder vor dem Richter unhaltbar; S. werden = den Prozeß verlieren; Sollte auch dann ihre Sache sich nicht behaupten, so wird es um so weniger zweifelhaft bleiben, ob sie s. sei. Fichte 6, 157; L. 8, 413 etc. Schwêr-: dem die Bewegung schwer fällt, plump, unbehülflich, im Gegensatz von leicht, gewandt, zierlich etc.: Ein sch–er Mensch, Gang, Vers; Sch–e Satzbildung; Wenn die Bauern mitunter sch. werden. G. 10, 192; Jene plumpe Feinheit, sch–e Leichtigkeit. Heine Reis. 4, 172; Kam der sch–e Liebhaber gestolpert. Thümmel 7, 151; Er kommt nicht vom Fleck. Welche Sch–keit! etc. Sínn-: in die Sinne fallend, vgl. augen-f.: Der Reim macht den Schluß des Verses s–er. Strāf-: in Strafe verfallen, strafbar: St–e Personen, Handlungen. Stūfen-: allmählich, in Abstufungen erfolgend: Eine st–e Abnahme. G. 31, 26. Um-: leicht umfallend. Vōr-: vorfallend, sich ereignend. Zelter 5, 388; An Worten, so zu allen V–keiten dienlich. Wackernagel 3, 1, 1001 Z. 22 (Leibnitz). Wīder-: s. Hin-f. Wínd-: Forstw., windbrüchig. Zíns-: zinsbar, Grundzins zu zahlen verpflichtet. Zū-: nur vom Zufall s. d. abhängig; nicht absichtlich, nothwendig, wesentlich etc.: Ich war z. [durch einen Zufall] dort, als er kam; Deren Verhältnis durch den z–en oder gewählten Hinzutritt einer neuen Person ganz und gar verändert wurde. G. 15, 10; Die z–en Bezüge irdischer Dinge gegen einander. 39, 13; Sowohl durch die Wesenheit als durch das Z–e. 76; Laß uns in dieser seltsamen Z–keit eine Fügung des Himmels verehren. 15, 147; Ganz von einer nothwendigen Gewohnheit oder ganz von der willkürlichsten Z–keit abzuhangen. 240; Dem Durchkreuzen so vieler Z–keiten unterworfen. 18, 235; Eine Folge von Z–keiten. 272; 25, 48; Da denn .. überhangende Klippen’ und sonstige landschaftliche Z–keiten gebildet werden. 23, 146; Das banal Z–e seines Endes. Heine Lut. 2, 34; Diese Treue muß auf den wahren Charakter des Originals, nicht .. auf seine Z–keiten gerichtet sein. WHumboldt 3, 16; Bloße Z–keiten. W. 29, 255 etc. Veralt.: Der sich solcher urbarlichen, z–en [plötzlichen, unvorhergesehnen] Kält mit besorget. Schaidenraißer 61b u. ö. (Maler.) Z–e Lichter, die zu dem Hauptlicht noch hinzu, durch Nebenöffnungen einfallen. Zwischen-: zwischen andre Ereignisse fallend: Ob sie zu den Z–keiten oder zu den Katastrophen gehören. Immermann M. 12, 25 = Episode.