fallibel
fallieren
Falliment
Fallit
* Fall~ībel (lat.), a.:
dem Jrrthum unterworfen, Ggstz.: In-f. —
~īēren (it.), intr. (haben): kaufm., zahlungsunfähig, bankerott werden. —
~imént, n., –(e)s; –e: das Fallieren. —
~it, m., –en; –en: Einer der falliert hat.
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