Faksimile 0411 | Seite 403
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fällen
Fä́llen, tr.:
fallen machen:
1) eig.: Bäume, Holz f., umhauen. 2. Kön. 3, 19; 25; 6, 5 etc. Ahnlich auch: Etwas Emporgerichtetes in wagerechte Lage bringen, nam.: Den Spieß (G. 28, 299), den Speer f. (W. 11, 112); Mit gefälltem Bajonett anrücken etc.
2) Thiere, Menschen f., sie tödten (s. fallen 2), Jenes namentl. weidm. (Döbel 2, 43 u. o.), dies bibl. und in gehobner Rede: Ich will ihn durchs Schwert f. in seinem Lande. 2. Kön. 19, 7; 1. Sam. 18, 25; Ps. 37, 14 etc.; [Daß der Hund] wilde Thiere fället. Brockes 9, 269; Viel Drachen schon hat es [dies Schwert] bezwungen, | viel Esel schon hat es gefällt. Freiligrath Garb. 133; So wird der Mensch gleich dem Stier gefällt, ohne zu wissen, warum er bluten muß. Klinger F. 289; Zog zu Walde, ein Stück Wild zu f. Musäus M. 1, 2; Um ihn [wie ein Wild] zu f. und zu fangen. IP. 2, 107; Welcher Ahnaf | wieder fordert | und ihn fällt. Rückert Morg. 1, 252 etc.
3) Eine Person f., stürzen, zu Fall bringen (mundartl. auch: Ein Mädchen f., ver-f. = schwängern. Schmeller 1, 522): Ihre eigene Zunge wird sie f. Ps. 64, 9; Hiob 18, 7; Sir. 5, 15; Im Herzen denket er, wie er dich in die Grube fälle. 12, 16; Daß die Leute also vom Teufel in Sünde und Schande gefället werden. Luther 8, 257a; Dessen Stolz fällt, wo du ihn fällest. Rückert Mak. 1, 49; Mich fällt gerechter Weise mein Verrath. Schlegel Haml. 5, 2.
4) Chem.: einen Körper aus einer Auflösung durch den Zusatz eines andern ausscheiden, so daß er zu Boden fällt. So auch: Aus-f., z. B. Karmarsch 2, 227 etc.
5) Schiff.: Der Anker f., fallen lassen, auswerfen.
6) Math.: Ein Perpendikel, eine 51* Senkrechte auf eine Linie etc. f., von einem Punkte außerhalb, versch.: errichten von einem Punkt innerhalb. 7) Die Zähne f., schieben (s. d. und vgl. Fohlenzahn), indem die neuen die alten fortschieben und fallen machen. 8) mundartl.: Ein Füllen f., kastrieren, verschneiden. Stalder 1, 352; Gotthelf U. 2, 347. 9) Bergb.: Einen Schacht f., sinken, absinken, tiefer machen; Wasser f., es fallen, sinken machen, fortschaffen. Ahnl. auch übertr.: Du kannst der Völker Toben f. | wie stürmig sie auch sind. Opitz Ps. 65 = stillen, bezähmen. 10) mundartl.: vererben, Etwas Einem zufallen machen: Die von ihrem Vater auf sie gefällten, verfällten Güter. 11) Ein Urtheil, eine Entscheidung f., aussprechen, vgl. fallen 4c, z.B. 1. Kön. 3, 28; 20, 40 u. o.; schwzr.: Er hat’s gefällt, durch seine Stimme den Ausschlag gegeben.
Anm. Mundartl. und veralt. in weiterer Anwendung als im Hochd., z. B.: Er muß all seine Lästerwort über sich selb f. [Sie fallen auf ihn zurück s. 11 etc.]. Luther 1, 153a. Dazu: Fällung, f.; –en, in den versch. Bed., ebenso Fäller, m., –s; uv., nam. 1 und 2 in Zsstzg.: Es fehlt mir im Nußholz an F–n. Immermann M. 4, 125 [Holzhauer]; Holz-F. Scherr Graz. 1, 47; Wie ein Schlächter und Stier-F. Immermann M. 4, 135 etc.
Zsstzg. nam. zu 1 vgl. die von hauen, z.B.: Zweige ab-, eine Menge Holz an-, Bäume um-f.; ferner: Āūs- [4]. Ver- [3; 10]: auch veralt. = in Verfall bringen: Der in ein rauhes Feld und Steine ließ ver-f. | die Stadt. Opitz; Ein Erdbidem, so bei 155 Häuser verfällt hat. Stumpf 116a; = verurtheilen, s. 11 u. verfallen 5a: Man verfällt den Staat in die Kosten. Gott- helf Sch. 81; In schwere Strafe sie ver-f. Wieland 12, 122.