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Gefalle
Gefálle, m., –n; –n:
was so geschieht, wie man es wünscht, wie es Einem gefällt: Einem geschieht ein G. Forster Br. 1, 418; G. Zelt. 3, 456; L. 1, 591; 8, 196 etc.; Einem einen G–n thun, erweisen, erzeigen = Gefälligkeit, Liebesdienst (iron. Hebel 3, 335).
Anm. Oft auch: Der Gefallen, des Gefallens und so vielfach vermischt mit dem subst. Inf.: das Gefallen als Ggstz. zu: „das Mißfallen“, wie dieser Infin. z. B. in folgenden Stellen vorliegt: Als ihr Gefallenwollen wirklich G–n erregte. G. 15, 171; Je entschiedener wir uns Sinn und G–n an solchen Geisteswerken an- und ausbilden. Gervinus Sh. 1, XI; Wettbuhlerisch um mein G–n geizend. Rückert 1, 134; Dem Narcissen an Selbst-G–n gleich. W. 11, 160 (dagegen auch: Den Sieg nach Selbst-G–n zu verleihn. B. 159a = nach Willkür); Sein Wohl-G–n oder Mißfallen äußern; Das sichtbare Wohl-G–n, das man an ihm gehabt. FHJacoby 5, 31; so auch: Ehre sei Gott ... und denen Menschen ein Wohlgefalle n. Luk. 2, 14; 12, 32; Der an seinem Klosterleben stetig ein väterlich Un-G–n getragen. Matthesius Luth. 31b; Wir sollen nicht G–n an uns selber haben. Röm. 15, 1 etc.; Mein Sohn, an dem ich Wohl-G–n habe. Matth. 3, 17 etc., wo das Geschlecht freilich aus der Form nicht erkennbar ist, vgl.: Daß unser Gott ... erfülle alles Wohlgefallen der Gnade. 2. Thess. 1, 11 [in der niederd. Bibel 1533 —34: Allen Wohlgefall der Gnade], und: Thut seinen Wohl-G–n. Esra 10, 11, vgl.: Nach deinem Wohlgefall. Waldis Ps. 141, 7. Ähnlich findet sich aber auch noch: Daß sie an diesen Kunstwerken einen gemeinsamen G–n bezeigten. G. 20, 133; Ich finde wenigstens den G–n an den Verhandlungen, daß ich etc. Gutzkow R. 6, 136 etc. Einigen Wohl-G–n an der Aufklärerei ... gefunden und geäußert. Fichte Nic. 37; Eigentlich hab’ ich keinen reinen Wohl-G–n mehr an der Welt. Zelter 6, 269 etc., vgl. nam.: Leibnitz: Daß man einen Wohl-G–n an allen Sachen haben würde ... Solchen Wohl-G–n daran haben ... Wie man an seines Freundes Thun ein Wohl- G–n schöpfet ... Und eben dieses Wohl-G–n an der allgemeinen höchsten Verordnung. Wackernagel 3, 1, 990 Z. 9 bis 21. Nicht erkennbar ist das Geschlecht in den adverb. Wendungen: Einem Alles zu G–n [oder auch wohl als Zeitw.: zu gefallen] thun, was man ihm an den Augen absehen kann. Immermann M. 3, 46; Man fragt, guckt, geht zu G–n. G. 9, 286 [man bleibt nicht bloß beim Fragen und Gucken stehn, sondern thut mehr, geht sogar danach]; Einem zu G–n [zu Munde] reden; veralt. und namentl. mundartl. auch: Mir zu G–n = meinetwegen, ich habe Nichts dagegen etc. Nach G–n = nach Belieben, früher oft: Seines G–ns. Fischart B. 33b; 39a; Luther 5, 12a; 8, 220 etc. und noch z. B. Jffland 9, 2, 68 etc.