fährig
Fährigkeit
Fǟhrig, a. (~keit, f.; –en): 1) weidm.: F–es
Holz, ein junges Gehau, das emporgefahren oder auf-
geſchoſſen iſt, ſo daß weidendes Vieh und Wild die
oberſten Sproſſen nicht mehr abfreſſen kann. —
2) ſchwzr. = fahrbar mit Ggſtz.: Un-f. Stalder. —
3) in Zſſtzg. = fahrend mit Nbnf.: fährtig (ſ. d.).
Zſſtzg. [3], z. B: Hōch-: H–e Jugend. V. Hor. 2,
379. — Klēīn-: kleinlich verfahrend: Die hiſtoriſche
Methode, die mit der ängſtlichen K–keit zu nichts Großartigem
führt. V. Ant. 1, 306. —Wíll- (⏑–⏑): zum Willfahren
geneigt, willig, dienſtfertig: Ich weiß, was dir die Kön’-
gin angeſonnen. | Sie hofft, daß deine ruhmbegier’ge Jugend|
w–er ſein wird als mein ſtarres Alter. Sch. 421a; Dieſe
W–keit, ſeine Spanier aus ihren Grenzen zu führen, dieſe
Gefälligkeit ꝛc. 797a; Dieſes Geſchenk w–er Freundſchaft.
V. Od. 10, 43 ꝛc. — Nbnf.: Dankend meiner Will-
fährlichkeit. Rückert Mak. 1, 121.
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