Faksimile 0402 | Seite 394
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fährig Fährigkeit
Fǟhrig, a. (~keit, f.; –en):
1) weidm.: F–es Holz, ein junges Gehau, das emporgefahren oder aufgeschossen ist, so daß weidendes Vieh und Wild die obersten Sprossen nicht mehr abfressen kann.
2) schwzr. = fahrbar mit Ggstz.: Un-f. Stalder.
3) in Zsstzg. = fahrend mit Nbnf.: fährtig (s. d.).
Zsstzg. [3], z. B: Hōch-: H–e Jugend. V. Hor. 2, 379.
Klēīn-: kleinlich verfahrend: Die historische Methode, die mit der ängstlichen K–keit zu nichts Großartigem führt. V. Ant. 1, 306. —Wíll- (⏑–⏑): zum Willfahren geneigt, willig, dienstfertig: Ich weiß, was dir die Kön’gin angesonnen. | Sie hofft, daß deine ruhmbegier’ge Jugend| w–er sein wird als mein starres Alter. Sch. 421a; Diese W–keit, seine Spanier aus ihren Grenzen zu führen, diese Gefälligkeit etc. 797a; Dieses Geschenk w–er Freundschaft. V. Od. 10, 43 etc. Nbnf.: Dankend meiner Willfährlichkeit. Rückert Mak. 1, 121.