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fährden
Fǟhrden, tr.:
in Gefährde bringen, zuw. auch intr. (sein) darin sein: Was euch fährdet, ist die Zwietracht. Freiligrath H. 17; Ihr wisst’s, | wie unser Mitleid uns das Leben fährdet. Körner 106b.
Anm. Das Part. Gefährdet kann auch zu Ge-f. gehören, z. B.: Sie haben mich .. bedrohet und gefährdet. Chamisso 3, 325; 240; Doch sind wir auch mit Diesem nicht gefährdet. G. 12, 93; Der gefährdeten oder vorängstlichen Tadler. König Jer. 2, 372 etc.; mit veralt. Nbnf.: Es ist Nichts so stark, das nicht gefähret werde. Zinkgräf 1, 297 etc. Veralt. aktiv = gefährlich, Gefahr bringend: Ein Thierlein, den Mäusen gefährdt und aufsätzig. Ryff Th. 56.
Zsstzg. z. B.: Be-: Noth, Empörung, Haß, Verrathb. Chamisso 4, 4; Sahen | wir unbefährdet zu der Weltzerstörung. 3, 363; vgl.: Unbefahret, unverletzt. Brem. Wörterb. 1, 348.
Ge-: Man sieht, daß die Dreieinheit gefährdet sei. G. 40, 202; Die frohen Zecher lauernd zu g. Lenau Alb. 208; Man war ohne sonstige Gefährdung abgezogen. Droysen Y. 1, 321 etc. Auch intr.: Er gefährde .., an der Pest zu sterben. Brentano Wehm. 91, vgl.: Daß er, wenn er geglaubt, er möchte g’fahren, alsbald Gewalt gebraucht. Gotthelf Sch. 268 u. Stalder; Ich bin nicht gefahret oder gefähret. Spate 402.
Ver-: Der geplaget, | angefochten, unverzaget, unverfährdet, uns zum Hohn | wiederbringt die Kreaturen. Chamisso 3, 320, vgl. das zu Fahr II, Anm. am Schluß erwähnte plattd. verfähren etc.