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Fährde
Fǟhrde, f.; –n:
Fahr (s. d. II), Gefahr, nam. auch in der Bed. des dolus, der absichtlichen Benachtheiligung und Hinterlist, Arglist, Betrug: Darum schwör’ ich feierlich und ohn’ alle F. G. 1, 98; Glaubt .., daß eure größte F. stets in euch selber sei. Reithard 96; So ritt er fürder ohne F. Schwab 386; 547 etc. Häufiger die Zsstzg. Ge-F., z. B. juristisch: Treulich und ohne G.; Eid vor G. etc. Daß Leben und Eigenthum der übrigen Lacedämonier aber ohne G. sei. Fallmerayer Mor. 1, 48; Fürchtend, daß G. | seine Näh’ ihm bringen werde. Rückert Morg. 1, 8; Daß die schwersten Lastwagen ohne alle G. und ohne alles Bedenken darüber hinfahren. Temme SchwM. 2, 14 etc.; Sturm und Meers-G. Platen 2, 25 etc.
Anm. S. Fahr II und vgl. wegen der Endung z. B. Gebäude, Gemälde, Neugierde, Zierde etc. Ältre Bsp. von Gefähr (das sich in „ungefähr“ erhalten hat) und Gefährd(e) s. Schmeller 1, 550 ff. und Frisch 1, 239a; so auch: In augenscheinliche Gefährd Leibs und Lebens. Schaidenraißer 2b; 54b; Noth, Unsald und Gefährde. 11b; Aus allen Gefährden erledigen. 35b etc.