Fährde
Fǟhrde, f.; –n:
Fahr (s. d. II), Gefahr, nam. auch in der Bed. des dolus, der absichtlichen Benachtheiligung und Hinterlist, Arglist, Betrug: Darum schwör’ ich feierlich und ohn’ alle F. 1, 98; Glaubt .., daß eure größte F. stets in euch selber sei. 96; So ritt er fürder ohne F. 386; 547 etc. Häufiger die Zsstzg. Ge-F., z. B. juristisch: Treulich und ohne G.; Eid vor G. etc. — Daß Leben und Eigenthum der übrigen Lacedämonier aber ohne G. sei. Mor. 1, 48; Fürchtend, daß G. | seine Näh’ ihm bringen werde. Morg. 1, 8; Daß die schwersten Lastwagen ohne alle G. und ohne alles Bedenken darüber hinfahren. SchwM. 2, 14 etc.; Sturm und Meers-G. 2, 25 etc.
Anm. S. Fahr II und vgl. wegen der Endung z. B. Gebäude, Gemälde, Neugierde, Zierde etc. Ältre Bsp. von Gefähr (das sich in „ungefähr“ erhalten hat) und Gefährd(e) s. 1, 550 ff. und 1, 239a; so auch: In augenscheinliche Gefährd Leibs und Lebens. 2b; 54b; Noth, Unsald und Gefährde. 11b; Aus allen Gefährden erledigen. 35b etc.
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