Fährde
Fǟhrde, f.; –n: Fahr (ſ. d. II), Gefahr, nam.
auch in der Bed. des dolus, der abſichtlichen Benach-
theiligung und Hinterliſt, Argliſt, Betrug: Darum
ſchwör’ ich feierlich und ohn’ alle F. G. 1, 98; Glaubt ..,
daß eure größte F. ſtets in euch ſelber ſei. Reithard 96; So
ritt er fürder ohne F. Schwab 386; 547 ꝛc. Häufiger die
Zſſtzg. Ge-F., z. B. juriſtiſch: Treulich und ohne G.;
Eid vor G. ꝛc. — Daß Leben und Eigenthum der übrigen
Lacedämonier aber ohne G. ſei. Fallmerayer Mor. 1, 48;
Fürchtend, daß G. | ſeine Näh’ ihm bringen werde. Rückert
Morg. 1, 8; Daß die ſchwerſten Laſtwagen ohne alle G. und
ohne alles Bedenken darüber hinfahren. Temme SchwM. 2,
14 ꝛc.; Sturm und Meers-G. Platen 2, 25 ꝛc.
Anm. S. Fahr II und vgl. wegen der Endung z. B.
Gebäude, Gemälde, Neugierde, Zierde ꝛc. Ältre Bſp. von
Gefähr (das ſich in „ungefähr“ erhalten hat) und Gefährd(e)
ſ. Schmeller 1, 550 ff. und Friſch 1, 239a; ſo auch: In
augenſcheinliche Gefährd Leibs und Lebens. Schaidenraißer 2b;
54b; Noth, Unſald und Gefährde. 11b; Aus allen Gefähr-
den erledigen. 35b ꝛc.
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