Faksimile 0363 | Seite 355
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einen
Eīnen, tr. u. refl.: bewirken, daß Etwas eins (ſ.
Ein II. 1) wird; zu einer Einheit, Gemeinſchaft, Ge-
ſammtheit verbinden, auch: in Übereinſtimmung brin-
gen: Harmoniſch geeint. Auerbach Dicht. 1, 112; Tagelöh-
ner und Poet, | eine beider Würden Kränze. Freiligrath Pol.
2, 49; Einet meiner bittern Klage [Dat.] | liebevollen
Trauerton! G. 6, 19; Kein Engel trennte | geeinte Zwie-
natur | der innigen Beiden. 12, 304; Du [Deutſchland]
ſäumeteſt noch, dich zu ermannen, dich | klug zu e. H. 15,
278; Die Bilder, | worin ſich Gegenwart und Vorzeit einet.
WHumboldt Son. 315; Kunſt und Natur miteinander zu e.
Kohl Irl. 1, 163; Mit der .. Liebe des Weibes .. einten
ſich hier Vaterlandsliebe und Begeiſtrung. Lewald Ferd. 2,
34; Müllner 2, 95; In Gott ſind wir geeint und außer ihm
geſchieden. Rückert W. 4, 246; 3, 12; Sonnenberg D. 1,
336; Spate 2, 6; Schwer iſt zu e. | menſchliches Meinen.
Werner Oſtſ. 34; 23; 36; Sie konnten ſich über den Preis
nicht e.
Anm. Dazu: Einung, f.; –en; Verbindung ꝛc.; So
wirſt du eine Einigkeit, einen Zuſammenhang ihrer Theile
finden; dieſe Einung verlaſſen ſie nicht. G. 15, 39; Die E.
der vorbemeldten Bundsſtand. Berlichingen 257; Schürze treue
Bürger-E. | um des Vaters Fürſtenſitz. Kretzſchmer V. 2,
278; Der E. Spruch zu hören. Scheffel 182 ꝛc. (vgl. In-
nung u. ſ. Brem. Wörterb. 1, 298). Selten: Einer,
m., –s; uv.; Käme doch, trotz der Verneiner, | dünkelswei-
ſen Andersmeiner | des zerriſſnen Deutſchlands E.! Häu-
fige Nbnf.: Einigen, z. B.: Einerlei Hoffnung einigt.
Claudius 4, 9; [Du] einigeſt zu Manneskräften | Liebens-
würdiges der Frauen. G. 6, 105 u. o., ſeltner: Die trauten
Seelen einigten ſich das wechſelſeitige Gelübde unverbrüch-
licher Treue [gaben ſich das einigende Gelübde]. Muſäus M.
5, 161; Der .. Anklang .. ſchien ſie wirklich zu einem Gliede
der Familie zu e. [machen]. Sealsfield Leg. 3, 145 ꝛc.
Dazu: Untrennbare Einigung ſich gelobt. Muſäus M. 3,
171 und öfter = Schlichtung eines Streits ꝛc., ſ. Ver-e.
3. Einiger, m., –s; uv., in der Schweiz: Einer, der
bei Zänkereien von Obrigkeitswegen Frieden zu gebieten und
die Streitenden auseinander zu bringen hat. Stalder.
Zſſtzg., z. B.: Án-: (ſelten) einend an einander,
zuſammenbringen: Was Sinnlichkeit vereinzelt, ſoll der
Menſch wieder a. Schlabrendorf (Enſe Denkw.) 1, 174; 177.
Ent-: als vermeinte Verbeſſerung für ,,entzweien“
(ſ. d.) von Campe vorgeſchlagen. Un-: gew. nur
in der Doppelzſſtzg.: Ver-u.: uneins machen, entzweien:
Er iſt nicht mit ſich ſelbſt veruneint. G. 18, 188; Daß ein
Volk auf ſolchen Grad veruneinigt, nicht einmal in Parteien
geſpalten, ſondern im Innerſten zerrüttet, in lauter Einzeln-
heiten getrennt, dem hohen Einheitsſinne der edel Verbündeten
nicht widerſtehen könne. 25, 15; Kant SchE. 59 ꝛc.; So
würde ſtatt Einigung Veruneinigung kommen. Gutzkow R. 6,
285 ꝛc. Ver-: 1) Vereinen: Vereine die Zerſtreuten
um dich her, | verbinde ſie einander, Alle dir. G. 13, 346; Ein
näher Band werd’ uns zum Glück ver-e. 21; Das Äußre mit
dem Jnnern zu ver-e. 39, 12; Vereintin einen majeſtätiſchen
Strom. Hölderlin H. 1, 43 ꝛc. Laß uns liebvereinet
ſterben. Sch. Muſ. 10. 2) Vereinigen: Sie haben
ſich mit einander vereinigt und einen Bund wider dich ge-
macht. Pſ. 83, 6; Hatten ſich ſchon vereinigt, daß Derſelbe
in den Bann gethan würden. Joh. 9, 22; Ihre Bitten mit
den ſeinen ver-e. G. 15, 21; 39, 21 ꝛc. Abhäng. Prä-
poſ. mit einer Nüance mit Dat. und Accuſ., vgl.: Sich
mit ihm in ein furchtbares Heer zu ver-e. Hebel 3, 383 =
zu einem [erſt durch die Vereinigung entſtehenden] Heer;
Einen ideellen Sinn, in dem [als dem ſchon vorhandnen]
ſich alle Sinne vereinigten. G. 39, 12; Die einfallenden
Strahlen werden im Hauptbrennpunkt vereinigt. Pouillet 2,
145; Alle unter einem einzigen Bilde zu ver-e. Burmeiſter
gB. 2, 3; Alles, was der übrigen Familie fehlt, ſchien auf
Dieſe vereinigt [in Eins zuſammengebracht und über-
tragen] zu ſein. Hackländer Stillfr. 1, 17 ꝛc. Erbver-
brüdert [ſ. d.] und erbvereinigt. Muſäus Ph. 1, 89 ꝛc.
Mundartl. veralt.: vereinzeln, abſondern. Stalder.
3) Daß er ſich oft vereinet [zurückzog] und ſein Gebet
ſprach ... Da er an der Einigung [in der Abgeſchiedenheit]
was ꝛc. Luther 6, 500b, ſ. II. Einig, Anm. 4) Ein
Bündnis und gemeine Vereinung aufgerichtet. Stumpf
725a; Die Verſtoßung bringt Luſt-Vereinung. Rückert
Morg. 1, 30 ꝛc. (ſ. 5). 5) (ſ. 4) Aus der Zerſtreuung
zur Vereinigung drängen. G. 39, 21; Erb-Vereini-
gung; Dieſe Vorher-Vereinigung der Stimmen. Sch.
804a; Wieder-Vereinigung des Getrennten. G. 39, 187;
15, 286 ꝛc. 6) Der letzte Trenner und Vereiniger
[der Tod]. V. Br. 2, 197 ꝛc.; ſelten: Die lieben Ver-
einerinnen [Vereinsmitglieder]. G. Zelt. 4, 214.
Zuſámmen-: zu einer Einheit zuſammenbringen:
Der das Ganze im ſtrengen Zuſammenhange aus einem
Guß in einem Tone ſich durch ſich ſelber producieren läſſt,
wie die Sache ſich in ſich ſelbſt zuſammengeeint hat. Hegel Äſth.