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vereinbaren
Ver~ēīnbaren, tr.:
1) vereinigen, verbinden: Welch eine weit größere Masse von Jdeen muß er umspannen, bearbeiten, einander unterordnen, ver-e. können. Engel 4, 12; Alles Hohe und Schöne . .. ist in ihr vereinbart. Heinse A. 2, 242; Weil sich mit seiner Vorstellung Entwürfe von großer Handlung ver-e. Kant Schön 15; 48; Lohenstein Himm. 22 v. 449; Welche die Schnellkraft der Monarchie, die reife Klugheit eines Senates und den begeisternden Nachdruck der Demokratie vereinbaret. JvMüller 1, 16; Musäus M. 3, 171 etc. 2) heute gw.: Sich über Etwas ver-e., Etwas ver-e.: eine gütliche Vereinigung über Etwas treffen und es dadurch feststellen: Der Landtag sollte die Verfassung mit der Regierung ver-e.; Das ist gegen unsre Vereinbarung etc.; früher auch: Streitende Personen ver-e., z. B.: Darüber sie zum Waffen kommen, aber .. durch den Bomilkar vereinbart werden. Lohenstein Soph. XXIII.