einen
Eīnen, tr. u. refl.:
bewirken, daß Etwas eins (s. Ein II. 1) wird; zu einer Einheit, Gemeinschaft, Gesammtheit verbinden, auch: in Übereinstimmung bringen: Harmonisch geeint. Dicht. 1, 112; Tagelöhner und Poet, | eine beider Würden Kränze. Pol. 2, 49; Einet meiner bittern Klage [Dat.] | liebevollen Trauerton! 6, 19; Kein Engel trennte | geeinte Zwienatur | der innigen Beiden. 12, 304; Du [Deutschland] säumetest noch, dich zu ermannen, dich | klug zu e. 15, 278; Die Bilder, | worin sich Gegenwart und Vorzeit einet. Son. 315; Kunst und Natur miteinander zu e. Irl. 1, 163; Mit der .. Liebe des Weibes .. einten sich hier Vaterlandsliebe und Begeistrung. Ferd. 2, 34; 2, 95; In Gott sind wir geeint und außer ihm geschieden. W. 4, 246; 3, 12; D. 1, 336; 2, 6; Schwer ist zu e. | menschliches Meinen. Osts. 34; 23; 36; Sie konnten sich über den Preis nicht e.
Anm. Dazu: Einung, f.; –en; Verbindung etc.; So wirst du eine Einigkeit, einen Zusammenhang ihrer Theile finden; diese Einung verlassen sie nicht. 15, 39; Die E. der vorbemeldten Bundsstand. 257; Schürze treue Bürger-E. | um des Vaters Fürstensitz. V. 2, 278; Der E. Spruch zu hören. 182 etc. (vgl. Innung u. s. 1, 298). — Selten: Einer, m., –s; uv.; Käme doch, trotz der Verneiner, | dünkelsweisen Andersmeiner | des zerrissnen Deutschlands E.! — Häufige Nbnf.: Einigen, z. B.: Einerlei Hoffnung einigt. 4, 9; [Du] einigest zu Manneskräften | Liebenswürdiges der Frauen. 6, 105 u. o., seltner: Die trauten Seelen einigten sich das wechselseitige Gelübde unverbrüchlicher Treue [gaben sich das einigende Gelübde]. M. 5, 161; Der .. Anklang .. schien sie wirklich zu einem Gliede der Familie zu e. [machen]. Leg. 3, 145 etc. — Dazu: Untrennbare Einigung sich gelobt. M. 3, 171 und öfter = Schlichtung eines Streits etc., s. Ver-e. 3. — Einiger, m., –s; uv., in der Schweiz: Einer, der bei Zänkereien von Obrigkeitswegen Frieden zu gebieten und die Streitenden auseinander zu bringen hat.
Zsstzg., z. B.: Án-: (selten) einend an einander, zusammenbringen: Was Sinnlichkeit vereinzelt, soll der Mensch wieder a. Schlabrendorf (Ense Denkw.) 1, 174; 177. —
Ent-: als vermeinte Verbesserung für ,,entzweien“ (s. d.) von Campe vorgeschlagen. —
Un-: gew. nur in der Doppelzsstzg.: Ver-u.: uneins machen, entzweien: Er ist nicht mit sich selbst veruneint. G. 18, 188; Daß ein Volk auf solchen Grad veruneinigt, nicht einmal in Parteien gespalten, sondern im Innersten zerrüttet, in lauter Einzelnheiten getrennt, dem hohen Einheitssinne der edel Verbündeten nicht widerstehen könne. 25, 15; Kant SchE. 59 etc.; So würde statt Einigung Veruneinigung kommen. Gutzkow R. 6, 285 etc. —
Ver-:
1) Vereinen: Vereine die Zerstreuten um dich her, | verbinde sie einander, Alle dir. 13, 346; Ein näher Band werd’ uns zum Glück ver-e. 21; Das Äußre mit dem Jnnern zu ver-e. 39, 12; Vereintin einen majestätischen Strom. H. 1, 43 etc. — Laß uns liebvereinet sterben. Mus. 10. —
2) Vereinigen: Sie haben sich mit einander vereinigt und einen Bund wider dich gemacht. 83, 6; Hatten sich schon vereinigt, daß Derselbe in den Bann gethan würden. 9, 22; Ihre Bitten mit den seinen ver-e. 15, 21; 39, 21 etc. — Abhäng. Präpos. mit einer Nüance mit Dat. und Accus., vgl.: Sich mit ihm in ein furchtbares Heer zu ver-e. 3, 383 = zu einem [erst durch die Vereinigung entstehenden] Heer; Einen ideellen Sinn, in dem [als dem schon vorhandnen] sich alle Sinne vereinigten. 39, 12; Die einfallenden Strahlen werden im Hauptbrennpunkt vereinigt. 2, 145; Alle unter einem einzigen Bilde zu ver-e. gB. 2, 3; Alles, was der übrigen Familie fehlt, schien auf Diese vereinigt [in Eins zusammengebracht und übertragen] zu sein. Stillfr. 1, 17 etc. — Erbverbrüdert [s. d.] und erbvereinigt. Ph. 1, 89 etc. — Mundartl. veralt.: vereinzeln, absondern. —
3) Daß er sich oft vereinet [zurückzog] und sein Gebet sprach ... Da er an der Einigung [in der Abgeschiedenheit] was etc. 6, 500b, s. II. Einig, Anm. —
4) Ein Bündnis und gemeine Vereinung aufgerichtet. 725a; Die Verstoßung bringt Lust-Vereinung. Morg. 1, 30 etc. (s. 5). —
5) (s. 4) Aus der Zerstreuung zur Vereinigung drängen. 39, 21; Erb-Vereini- gung; Diese Vorher-Vereinigung der Stimmen. 804a; Wieder-Vereinigung des Getrennten. 39, 187; 15, 286 etc. —
6) Der letzte Trenner und Vereiniger [der Tod]. Br. 2, 197 etc.; selten: Die lieben Ver- einerinnen [Vereinsmitglieder]. Zelt. 4, 214. — Zusámmen-: zu einer Einheit zusammenbringen: Der das Ganze im strengen Zusammenhange aus einem Guß in einem Tone sich durch sich selber producieren lässt, wie die Sache sich in sich selbst zusammengeeint hat. Ästh.
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