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vereinbaren
Ver~ēīnbaren, tr.: 1) vereinigen, verbinden:
Welch eine weit größere Maſſe von Jdeen muß er umſpan-
nen, bearbeiten, einander unterordnen, ver-e. können. Engel
4, 12; Alles Hohe und Schöne . .. iſt in ihr vereinbart.
Heinſe A. 2, 242; Weil ſich mit ſeiner Vorſtellung Entwürfe
von großer Handlung ver-e. Kant Schön 15; 48; Lohenſtein
Himm. 22 v. 449; Welche die Schnellkraft der Monarchie,
die reife Klugheit eines Senates und den begeiſternden Nach-
druck der Demokratie vereinbaret. JvMüller 1, 16; Muſäus
M. 3, 171 ꝛc. 2) heute gw.: Sich über Etwas ver-e.,
Etwas ver-e.: eine gütliche Vereinigung über Etwas
treffen und es dadurch feſtſtellen: Der Landtag ſollte die
Verfaſſung mit der Regierung ver-e.; Das iſt gegen unſre
Vereinbarung ꝛc.; früher auch: Streitende Perſonen ver-e.,
z. B.: Darüber ſie zum Waffen kommen, aber .. durch den
Bomilkar vereinbart werden. Lohenſtein Soph. XXIII.