einbar
        
          
          Einbarkeit
        
          
          Sphären
        
      
      Ēīnbar,  a. (~keit,  f.; 0): 
      
    was sich einen oder einigen lässt, gw. in Zsstzg., z. B.: Un-: 326a. — Ver-: Wie diese [Stände] durch Sitten und Gesetze ver-e. sind. 15, 40; Sie zeigt ein mürrisches Wesen, das mit der Hastigkeit Eduards nicht ver-e. ist. 35, 148; Daß die häuslichen Freuden .. nicht mit ihrem jetzigen Leben v–lich seien. Stillfr. 1, 131; Die mit Moses nicht wohl v–lichen Sitten der Römer. 1, 457; Von allen mit Schwäche v–lichen, guten und bösen Eigenschaften. 490 etc.; Daß .. Glauben und Denken ..un-v–e 
Sphären seien. Danzel 224; Zwei un-v–e, einander widersprechende Massen. G. 33, 228; Weil das Recht des Landesherrn un-v–lich war mit der Theilnahme an dem freien Bund. Rotteck 2, 552. Anm.  Ungw.: Zwei vereinbare [einige] Seelen vermag auch die große Kluft nicht zu scheiden. 3, 136 etc., vgl.: Vereinbaren. Selten: Seine Freuden sind mit deinen unvereinlich. W. 1, 147. 
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