Verein
III. Ver~ēīn, m., –(e)s; –e:
1) Vereinigung, Verbindung, zuw. abstrakt, nam. oft aber: die durch solche Verbindung gebildete Gesammtheit: Zwei Treue, | die dem ewigen V. | sich, ob Sturm und Wetter dräun, | oder Phöbus glänze, weihn. 6, 40; O denke mein | bis zum V. | auf besserm Sterne. 192; Da sie gestiftet sahn so gütlichen V. Rost. 61a; Die zerstreute Welt zu binden | in vertraulichem V. 56a etc.; Um in dem All-V. | selig zu sein. 12, 298; Hände verschlinget freudig zum Ring-V. 303; In dem rheinischen Kunst- V. 26, 269; Wo Mond und Sonne selbst im Glanz-V–e strahlen. Rost. 12b; Bürger-, Gewerbe-, Ge- sang-, Reform-, Sonntags-V. [dessen Versammlungen am Sonntag stattfinden] etc. —
2) ungw. st. Vereinbarung, Kontrakt: Nach dem päpstlichen V. | wird mancher Flor sich noch verrücken. 2, 205.
Anm. der das jetzt so gw. Verein nur als „oberd.“ aufführt, notiert zugleich das weibl. Geschlecht; fügt dazu noch das sächl.: Ein näheres V. als die platonische Liebschaft. — S. auch: Was Sinnlichkeit vereinzelt, soll der Mensch wieder aneinen; drum gliedert sich frisches Geein .., der Hausnächsten zuerst. 1, 174).
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