Verein
III. Ver~ēīn, m., –(e)s; –e: 1) Vereinigung, Ver-
bindung, zuw. abſtrakt, nam. oft aber: die durch ſolche
Verbindung gebildete Geſammtheit: Zwei Treue, | die
dem ewigen V. | ſich, ob Sturm und Wetter dräun, | oder
Phöbus glänze, weihn. Fleming 6, 40; O denke mein | bis
zum V. | auf beſſerm Sterne. Matthiſſon 192; Da ſie ge-
ſtiftet ſahn ſo gütlichen V. Rückert Roſt. 61a; Die zerſtreute
Welt zu binden | in vertraulichem V. Sch. 56a ꝛc.; Um in
dem All-V. | ſelig zu ſein. G. 12, 298; Hände verſchlin-
get freudig zum Ring-V. 303; In dem rheiniſchen Kunſt-
V. 26, 269; Wo Mond und Sonne ſelbſt im Glanz-V–e
ſtrahlen. Rückert Roſt. 12b; Bürger-, Gewerbe-, Ge-
ſang-, Reform-, Sonntags-V. [deſſen Verſamm-
lungen am Sonntag ſtattfinden] ꝛc. — 2) ungw. ſt.
Vereinbarung, Kontrakt: Nach dem päpſtlichen V. | wird
mancher Flor ſich noch verrücken. Thümmel 2, 205.
Anm. Adelung, der das jetzt ſo gw. Verein nur als
„oberd.“ aufführt, notiert zugleich das weibl. Geſchlecht;
Campe fügt dazu noch das ſächl.: Ein näheres V. als die pla-
toniſche Liebſchaft. Muſäus. — S. auch: Was Sinnlichkeit
vereinzelt, ſoll der Menſch wieder aneinen; drum gliedert ſich
friſches Geein .., der Hausnächſten zuerſt. Schlabrendorf
(Enſe 1, 174).
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