Eigner
Eigener
Eig(e)nerin
Ēīg(e)ner, m., –s; uv. (~in, f.; –en): Perſon,
der Etwas eigen gehört, Eigenthümer (juriſt. pro-
prietarius): Der E. dieſer Welt, Das iſt ein Geiſt, der
eignet | ſich dauernd Alles zu, was flüchtig ſich ereignet.
Rückert Weish. 3, 164; Seines Leibes hat ja nicht der E. |
Gewalt vom Dämon, ſondern er, der ihn gekauft. V. Ar. 3,
297; Il. 2, 777; Od. 4, 87; 21, 395; Hor. 1, 153;
2, 176; Gutzkow R. 9, 491 ꝛc. — Seltner: Der E.
eines böſen Schadens, | den er geheim hält. Schlegel Sh. 3,
282, der damit Behaftete. — Deichs-E., der einen
Antheil am Deich hat; Schiffs-E., Rheder ꝛc. — An-
E., ſ. aneignen ꝛc.
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