Eigenen
Eigenen
nur die Benutzung ohne freie Verfügung darüber hat:
Ein n–es oder Lehensgut ꝛc. — Sêêlen-: Sind denn die
Kinder die Leib- und Seeleneignen des Vaters? Sonnenberg
D. 1, 488; Mir iſt ſie ſ. ... S. muß alle Liebe ſein. Voigts
H. 221; So ſeie ſie ſein leibeigen, ſo iſt ſie doch nicht ſein
ſeeleigen. Zinkgräf 2, 76 ꝛc. — Sélbſt- [1b]. — r-
(⏑ –⏑): urſprüngl. eigen, geſteigertes eigen, eigenſt:
Das u–e Gemüthsleben eines Volks prägt ſich in Spruch und
Lied aus. Auerbach SchV. 17; Sein u–ſtes Leben. Ab. 138;
Friſch und ur–e (⏑ – ⏑) | muſſt du dich zeigen. Bodenſtedt 2,
184; Und doch iſt der Ton als ſolcher ſo ſelbſtändig, als Ge-
wordnes doch ſo ein U–es, ſo ein von Menſchenhänden gar
nicht zu ſchaffendes Geſchaffenes. Gutzkow R. 9, 11; Jahn
M. VIII. ꝛc.
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