ehelich
Ehelichkeit
Ehelich, a. (~keit, f.; 0): zur Ehe gehörig, dar-
auf bezüglich: Der e–e [Ehe-] Stand; E. [durch die
Ehe] Verbundne; Sein e. Gemahl. Schaidenraißer 13b; E–e
[aus geſetzmäßiger Ehe geborne] Kinder; Es iſt nicht gut,
e. werden [ſich verheirathen]. Matth. 19, 10; Den E–en
[Verheiratheten, ungw.]. 1. Kor. 7, 10; Luther 6, 356b.
Anm. Früher allgm. = geſetzmäßig, ſ. Ehe Anm. —
Ungw. auch: Verabſchiedete die Liebenden eheſam [als Ehe-
leute]. Muſäus M. 5, 91.
Zſſtzg. z. B.: Āūßer-: A–er Beiſchlaf; A–e Kin-
der ꝛc. — Un-: U–er Beiſchlaf. Weish. 4, 3; U. geboren;
U–es Kind ꝛc.
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