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ehlichen Ehelichen
Eh(e)lichenEh(e)lichen, tr.:
zur Ehenehmen, heirathen (s. d., Anm.). 5. Mos. 24, 1; 25, 7; Spr. 30, 23; Er soll sie nur aus politischen Rücksichten geehlicht . .. haben. Tieck Acc. 1, 300; Gegen ihren erst kürzlich geehlichten Gemahl. NKr. 4, 370; Platen 4, 395; Vor der Ehelichung. Kant Anthr. 293 etc.
Anm. S. Ehe Anm. und echt. Daneben: Er hat versprochen, mich zu ehen. Beck Arm. 209.
Zsstzg. nam.: Ver-: tr. u. refl.: verheirathen: Seine Tochter; sich mit Einem ver-e.; Aufgeboten, wie Leute, die sich ver-e. wollen. Börne 2, 351; Die verehelichte Sophie Schmidt etc.