ehelich
Ehelichkeit
Ehelich, a. (~keit, f.; 0):
zur Ehe gehörig, dar- auf bezüglich: Der e–e [Ehe-] Stand; E. [durch die Ehe] Verbundne; Sein e. Gemahl. 13b; E–e [aus gesetzmäßiger Ehe geborne] Kinder; Es ist nicht gut, e. werden [sich verheirathen]. 19, 10; Den E–en [Verheiratheten, ungw.]. 1. 7, 10; 6, 356b.
Anm. Früher allgm. = gesetzmäßig, s. Ehe Anm. — Ungw. auch: Verabschiedete die Liebenden ehesam [als Eheleute]. M. 5, 91.
Zsstzg. z. B.: Āūßer-: A–er Beischlaf; A–e Kinder etc. —
Un-: U–er Beischlaf. Weish. 4, 3; U. geboren; U–es Kind etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.