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ehelich Ehelichkeit
Ehelich, a. (~keit, f.; 0):
zur Ehe gehörig, dar- auf bezüglich: Der e–e [Ehe-] Stand; E. [durch die Ehe] Verbundne; Sein e. Gemahl. Schaidenraißer 13b; E–e [aus gesetzmäßiger Ehe geborne] Kinder; Es ist nicht gut, e. werden [sich verheirathen]. Matth. 19, 10; Den E–en [Verheiratheten, ungw.]. 1. Kor. 7, 10; Luther 6, 356b.
Anm. Früher allgm. = gesetzmäßig, s. Ehe Anm. Ungw. auch: Verabschiedete die Liebenden ehesam [als Eheleute]. Musäus M. 5, 91.
Zsstzg. z. B.: Āūßer-: A–er Beischlaf; A–e Kinder etc.
Un-: U–er Beischlaf. Weish. 4, 3; U. geboren; U–es Kind etc.