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dürfen
Dürfen, intr. (haben) und tr.:
I. Formbemerkungen: In dies unregelm. Zeitw. sindzwei Stämme zusammengeflossen, das mit ,,darben“ verwdte goth. tharf, ahd. und mhd. darf und das veralt. tar, welches bedeutet „ich getraue mich“ (vgl.: Durst I., getrost, dreist). Daraus erklären sich, wie die versch. Bedeut. auch die in der ältern Sprache noch mundartl. vorkommenden versch. Formen, vgl. Benecke 1, 362b, Schmeller 1, 394 ff. und 456; Stalder1, 266 u. a. M. Nach dem heutigen allgem. hochd. Gebrauch gilt folgende Abwandlung: Präs.: Ich darf; du darfst; er darf; wir dürfen; ihr dürf(e)t; sie dürfen. Konj.: Ich dürfe etc. Jmperf.: Ich durfte; Konj.: Ich dürfte. Partic.: Gedurft, welches aber wie alle ähnliche Zeitw., die mit einem Infin. ohne „zu“ verbunden werden eine dem Jnfin. gleichlautende Nebenform hat. Vgl.: Er hat mich gehen heißen; mir tragen helfen; mich kommen hören; ausgehn können; ihn schreiben lassen; lesen lernen; nicht essen mögen; uns gehen sehen; gestern kommen sollen; nicht kommen wollen etc. neben: Er hat es mich geheißen, mir geholfen, mich gehört, gekonnt etc. (s. auch brauchen, Anm. und vgl.: Er ist geliebt worden und beliebt geworden). Bei d., wie bei können, mögen, sollen, wollen, bei denen nach dem gw. Gebrauch der Infin. nur durch eine Art Ellipse fehlen kann steht auch in diesem Fall diese sogen. Nebenf. des Particips: Er hat nicht ausgehn d.; Er hat es nicht gedurft oder: nicht d. Zu beachten ist, daß die infinitivische Participialform nie zwischen zwei andern Infinitiven steht und im abhängigen Satz die Kopula nie hinter sich duldet, weßhalb sie in solchem Fall vorangestellt werden muß, oder wie es nam. Lessing gern thut fortgelassen wird. Vgl. die Stellung von „haben“ in den folgenden Sätzen: Er wird es nicht gedurft haben; Er wird es nicht haben thun d.; Da er es nicht gedurft hat; Da er es nicht hat thun d.; Du hättest ihn Das nicht sehn lassen d., oder: Du hättest ihn Das nicht d. sehen lassen; Wenn du ihn Das nicht hättest sehen lassen d., oder: Wenn du ihn Das nicht hättest dürfen sehen lassen; Ich kenne diese kölnische Bibel recht gut und habe sie nicht erst hier in der Bibliothek d. kennen lernen. L. 11, 531; Das Räthsel, wie sich Berengarius gegen so viele Kirchenversammlungen [hat| verhärten können, wie er es wagen d. 8, 412 etc. (s. haben IV 3 und Herrig 18, 118 ff.). Daß von be-d., das nicht mit einem Jnfin. ohne „zu“ verbunden wird, nur die eine Form des Part. (bedurft) vorkommt, versteht sich; wir heben noch hervor, daß, während Dies im Passiv vorkommt, von dem allerdings überhaupt nur noch seltnen tr. dürfen das Passiv ungewöhnlich ist. Der Imperativ ist von d. und von be-d. ihrer Bed. nach wenig gebräuchlich, obgleich er natürlich, nam. wo ein Bedingungssatz in der Form des Jmperativs erscheint, vorkommen kann: Bedürfe Nichts: Jeder wird dir zu Diensten stehen; gerathe in Noth: Niemand wird dir helfen wollen etc. Die jetzt veralteten (oberdeutschen) Formen mit o“ statt „u“; „ö“ statt „ü“ findet man theilweise noch z. B. bei Brockes, Geßner, H., Kant, wie bei ältern Schriftstellern, bei denen auch die Formen ich thar, Impf. ich thurste (s. o. und namentl. II. 1), noch von ich darf, ich durfte der Bedeut. nach geschieden wurden; die Form darfen. Simplicisstmus 1, 176; Henisch 651ff. II. Bed.: 1) Jch darf (veralt.: thar) Etwas thun = ich getraue, erdreiste mich, wage, habe den Muth, es zu thun: Warum tharstu weissagen? Jer. 26, 9; Wer thar sein Herz und Augen aufheben gegen Gott? Luther 6, 125a; [Sie] thüren nicht beten, ehe sie ihr [der Sünden] los werden. 126a; [Er] muß müßig sitzen und thar in solcher klugen Leute Rath nicht kommen. 137a; Daß ich fröhlich und getrost dem Teufel .. thar Trotz bieten. 177b; Also thar das verfluchte Koncilium Christo unter Augen speien. 319b; Der mit unerhörter Vermessenheit thar sagen, ob’s gleich Christus befohlen hat, Das muß man nicht achten. 320a; Gelüstet aber Ew. Kurfürstl. Gnaden zu erfahren, wie gar ein schön Geschrei [Ruf] Sie haben in deutschen Landen, so thar ich’s wohl offentlich an den Tag geben. 326b; Da furchte er sich gar sehr und dorfte es nicht thun. 501a; Sonst thurst ich’s wahrlich nicht thun. 8, 1b; Diejenigen strafen, so dawider Etwas reden thursten. 14b; Wenn sie für Furcht des Schwerts thürsten. 26a; Noch thüren sie mit solchem Herzen und Maul daher für Gott treten. 90b; Keine Lügen so schändlich .., die man nicht hat angenommen, wer es nur hat dürfen auf den Predigstuhl bringen ... Daß ich thürst sagen. 5, 368a u. o.; O Circe, wie tharstu, Lieb und Freundschaft an mich suchen? Schaidenraißer 43b (10, 337); Du magst mir kecklich glauben, ich thorste auch wetten, es soll mir’s ... Keiner zubevorthun. 64b (15, 320) etc. In diesem allgem. Sinne ist d. jetzt veralt., obgleich z. B. noch bei Hagedorn nicht ungewöhnl.: Mit Beiden [dem Stolzund Grimm des Löwen] durfte nur die kühne Mücke scherzen, | die ihm aus edlem Haß und freiheitvollem Herzen | des scharfen Stachels Spitze bot. 2, 40; Ich sahe jüngst das Glück und durft’ ihm kühnlich sagen: | Bereue deinen falschen Tand! .. Was du am Morgen kaum verliehn, | darfst du am Abend schon entziehn. 3, 134 etc. s. auch: Es d. Andrer Tausend zum Streite nimmer uns [Vieren] nahen. Simrock Nib. 339. Heute gilt d. gewöhnl. nur von dem Muth, insofern man dazu eine innre Berechtigung, gegründete Ursache hat (s. 3), und so wird es selbst dem „sich getrauen“ entgegengesetzt: Wie [sollte] sie ihm eine Scene bekennen, die sie so gut gestehen durfte und die sie sich doch zu gestehen nicht getraute? G. 14, 146. 2) Ich darf einer oder eine Sache, Person, im Allgem. veralt. und durch be-d. ersetzt: Etwas nöthig haben, brauchen:
a) Das Volk soll .. sammlen täglich, was es des Tages darf. 2. Mos. 16, 4; Was darf Gott eines Starken? Hiob 22, 2; Daß sie keiner Hilfe dazu durften. 30, 13; Die Gesunden d. des Arztes nicht. Luk. 5, 31; Was d. wir weiter Zeugnis? 22, 71 u. o., z. B. noch: Ich bin reich, habe die Fülle und darf Nichts. H. R. 7, 222; Du nicht darfst der Versöhnungen. V. Hor. 1, 216; Die schöne Gulpenheh darf nur eines Blickes, | den Umfang .. des angebotnen Glücks .. zu sehen. W. 12, 90 etc.
b) unpers., gewöhnl. be-d.: Was darf’s viel Wort? Luther 8, 221a; Es darf wohl Betens. 249b; Derhalben darf es Kunst. 5, 49a; Was darf’s vergeblicher Worte? H. 15, 348; Es darf [fehlt] nicht Viel, so würg’ ich dich. Günther 167.
c) mit abhäng. Satz, zuweilen mit daß: Ihr dürfet nicht, daß euch Jemand lehre. 1. Joh. 2, 27; gewöhnl. aber mit bloßem Jnf. Nam. entspricht dies d. mit einer Verneinung oder mit „nur, kaum“ und ähnl. an die Verneinung grenzenden Wörterndem bejahenden ,,müssen“ in Bezugaufeinen ausgesprochnen oder zu ergänzenden Erfolg, vgl.: Du darfst es ihm nur einmal sagen, so weiß er’s. Dumusst es ihm sehr oft sagen, eh er es behält; Ich darf nicht (kaum, nur) dran denken, wenn ich nicht in Wuth gerathen soll (oder: so gerath ich in Wuth); Sie d. nur befehlen; Ich darf nur kurz vor meinem Abgang etwas leise reden und dann auf einmal losdonnern, so folgt der Beifall. Devrient 2, 293; Es darf sich Einer wenig bücken, | so hockt der Teufel gleich dem Teufel auf den Rücken. G. 3, 104; Sie sind bald fertig, du darfst es nachher nur sagen. 9, 368; Es durfte kaum sich regen, | war ich erwacht. 11, 136; Ich darf es mir nicht denken, daß der Franke | des Engländers Rücken heut’ gesehn [oder ich gerathe in Wuth etc.]. Sch. 460b; Sollte sie die Zeit sich nicht vertreiben, | da sie nur wollen darf. W. 12, 43 u. o.
d) seltner, wegen zu befürchtender Verwechslung mit 3, wie früher oft ohne Bezugauf den bewirkten oder zu bewirkenden Erfolg: Jch darf nicht = ich brauche nicht, habe nicht nöthig, auch: ich habe keine Ursache zu Etwas, z. B.: Ohne daß sie Andere beneiden dörften. Kant Sch. 3; Glocken d.’s nicht verkünden, | Boten nicht zur Leiche bieten, | alle Herzen .. | fühlen, daß ein Held verschieden. Kerner 126; [Ich] habe sie nicht erst hier d. kennen lernen. L. 11, 531 (s. I.); Was gehet dich Das an? Darfest du doch nicht Rechenschaft dafür geben. Luther 5, 494a; Weltlich Regiment hat für sich genug zu thun, darf sich nicht nöthigen, mit unnöthigem Regiment zu beladen. 6, 352b [wo „nöthigen“ vielleicht ein aus dem folgenden „unnöthigen“ hervorgegangnes Einschiebsel ist]; So darfestu nicht [du hast keine Ursache zu] fürchten, daß etc. 5, 535a; Der darf deßwegen nicht nach fremden Ländern gehen. Weichmann 1, 38; Ihr dörft nicht [habt keine Ursache zu] danken, es ist wider euch gefallen. Zinkgräf 1, 233; Wann ihr ihn [den rechten Weg] wüßtet, dörftet ihr nicht umgehn. 2, 38. 3) Ich darf Etwas thun (oft auch mit zu ergänzendem Infinitiv) = es steht mir frei, ist mir vergönnt, sei es, daß ich die Macht, das Recht dazu habe (wo dann die Bedeutung an 1 grenzt) oder durch fremde Erlaubnis erhalte. Hierher gehört der von unsern besten Schriftstellern nicht vermiedne Pleonasmus: Erlaubnis zu d., z. B.: G. 14, 76; 18, 344; 30,3; Chamisso 4, 245; L. 11, 175; W. 7, 48 u. 0.; ferner die Höflichkeitsphrase: Wenn ich bitten darf (= Wenn mir die Bitte vergönnt ist) wofür es in Litthauen heißt: „Ich werde bitten“. s. Temme Schw. M. 1, 83 ff.; Darf ich bitten, bitt’ ich Eins: | lasst mir den besten Becher Weins | in purem Golde reichen. G. 1, 139 etc.; Ich möchte gern reisen, aber ich darf in diesem Jahr nicht ans Reisen denken (meine Verhältnisse erlaubens nicht); Die Egypter d. [,,thüren“] nicht Brot essen mit den Ebräern. 1. Mos. 43, 32; Wie darfst du [, tharstu“, in einigen Ausg. „gedarfest du“, s.1] sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus den Augen ziehen. Matth. 7, 4 etc.; Den Fuß aber darf nicht bloß die Frau, den muß sie sogar zeigen. Burmeister gB. 1, 138; Nach Mögen und nach D. | frug er im Eifer nicht. Freiligrath Garb. 52; Darfst uns noch nicht von der Stelle. Fröhlich Fab.; Wir dörfen hier uns wohl von unserm Geheimnis unterhalten. Geßner 4, 6; Wer darf [1] ihn nennen? | und wer bekennen: | ich glaub’ ihn; | wer empfinden | und sich unterwinden | zu sagen: ich glaub’ ihn nicht. G. 11, 151; Dürften wir nur so einmal an die Fürsten! 9, 8; Der Regentin Freundschaft, die fast du darfst es dir gestehen fast Liebe war. 225; Es will der Feind, es darf der Freund nicht schonen. 13, 104; Wer hat sich zu seinem hohen Rath gesellen d.? 265; Wir müssen thun und d. ans Bilden nicht denken. 18, 295; Sie darbten sich die Pfennige ab, um das Theater .. besuchen zu d. [können. s. 4]. Gutzkow R. 5, 173; Wenn ich ihn nur finde . ., so darf er auch etwas weniger sein. Hebel 3, 248 [Es soll ihm von mir vergönnt sein, ich will Nichts dagegen haben, meinetwegen mag er weniger sein, s. 4]; Da darf man endlich und kann nicht mehr. Körner 257b; Soll die Welt es glauben, | der Mächtige darf sich kühn erlauben | jedwede That? Platen 6, 33; Ich habe niemals glauben können, daß der epische Vers .. als ein lahmer schläfriger Trochäus gelesen werden müsse oder auch nur gelesen werden dürfe. Rochau (Mon. 2, 446a); Du wagst’s, dein Antlitz zu zeigen . ... Darfst du der Ehrfurcht blut’ge Schuld vermengen | mit der gerechten Nothwehr eines Vaters? Sch. 551a; O dürft’ ich nur einmal über die Sprache her und sie so recht säubern! Tieck Nov. 1, 158, und so mit zu ergänzendem Inf.: Ich darf hin, fort, weg,aus, hinüber etc. [gehen]; Kein Mensch darf zu ihm ein [hinein, eingehn]. Sch. 596a; Der Deckel darf nicht ab, auf [gemacht werden] u. v. ä. 4) zu „können“ u. „mögen“ bildet d. theils einen Ggstz. (s. 3), theils berührt es sich damit: Wir d. [haben Recht, Ursache dazu, können] auf unsern Bruder stolz sein; Darf ich [kann ich, d. h. vergönnen, ermöglichen Sie es mir durch Ihre Zusage] darauf rechnen, Sie morgen bei mir zu sehen? Darf [kann] ich mich drauf verlassen? Der geneigte Leser .. darf schon [kann, mag immerhin] ein wenig Respckt haben. Hebel 3, 437; In einer solchen Tasche darf schon ein Loch sein, es fällt Nichts heraus. 137 etc. Hierher gehört namentl. das Impf. Konj., wodurch eine bestimmte Aussage die urbanere Einkleidung der Vermuthung und bloßen Wahrscheinlichkeit erhält, vgl.: Erlauben Sie (mit gütiger Erlaubnis etc., vgl. G. 32, 222 ff.), die Sache verhält sich wohl anders; die Sache dürfte sich wohl anders verhalten. Es dürfte nicht schwer sein, Das nachzuweisen; Ich dürfte es fast selbst glauben; Daß er alles Dieses den Fremden vorzeigen möchte. die etwa nach uns hierher kommen dürften. Forster R. 1, 292; Die ihr drohende Gefahr, | so sie bald überkommen dörfte [R.: schärfte]. Brockes (Weichmann 1, 6) u. o., vgl. möchte, sollte etc.
Anm. Va. ist die Zsstzg.: Ge-d., z. B. Matth. 7, 4 (s. 3); Daß meine Bücher nit gdörind [dürfen] gelesen werden ... Da ihnen Nieman Nüts [Nichts] gedar [darf, sich getraut] darin reden. Zwingli 2, 4; 2; 3, 7 u. v.
Zsstzg. s. 3; ferner: Be-:
1) s. [2a und b]: Jch bedarf einer oder eine Sache = ich brauche sie, zuweilen ohne Kasus = ich empfinde Mangel: Es bedarf nur eines Worts, seltner: ein Wort = es ist nur ein Wort nöthig: Glückliche Leute, die so Wenig bedörfen. Geßner 4, 39; Für den zufriedenen Poeten | bedarf’s nur euren Witz und Wein. Göckingk 3, 40; Genug besitzen, hieße darben. Alles | bedürfte man. G. 13, 262; Sein bedarf man, leider, meiner nicht. 186; Für mein b–d, unerfahren Herz. 166; Ich fühle, daß Ihr bedürft, und was ich vermag, will ich Euch leisten. 16, 279; Das augenblicklich Bedurfte sogleich zu ergreifen. 27, 305; Der in allem und jedem B. .. mit Rath und That zur Hand ging. 95; Der Mensch in seinem Sehnen, B. Gutzkow R. 5, 80; Sich huldreich fügen menschlichen B. WHumboldt 1, 348; B–den [nöthigen] Falls. Musäus M. 1, 117; Deren ihr so sehr bedürft hättet. Pestalozzi 4, 45; Er bedurfte jetzt mehr als jemals den guten Willen der Staaten. Sch. 797a; Dennoch bedarf’s der Vorsicht. 460b; 358b; Weß b–d. V. Od. 17, 421; Kriechens nicht bedarf der Mann, | der noch kräftig schreiten kann. Werner Osts. 1, 21 etc.
2) veraltend mit abhängigem Satz: Ich bedarf wohl, daß ich von dir getaufet werde. Matth. 3, 14, häufiger mit Infin. und zu: Der Deutsche bedürfe für sein unglückliches Phlegma noch recht wacker gezwiebelt zu werden. Arndt Ber. 139; Freitag bedurfte nicht .., erst ermuntert zu werden. Campe Rob. 2, 171; Über die Reden b. wir wohl Nichts hinzuzusetzen. Fichte 8, X; Ein Charlatan bedarf nur Ruhm zu haben. G. 34, 330; Ebensowenig bedarf es, von dem Werthe dieser Dinge Etwas hinzuzusetzen. Zelt. 1, 444; Bedürften Sie aber, einen Aufseher .. zu suchen? Hagedorn (Danzel 377); Jedes .. bedurfte nicht, es ein- ander zu sagen. Hebel 4, 8; Der doch selbst regiert zu werden bedarf. Kant Buchm. 7; Kr. d. pr. Vern. 3 u. o.; Ich bedarf es einem Lessing nicht zu sagen. Mendelssohn (L. 13, 63); Reinhard a. G. 236; Rumohr Kochk. 23 etc. Ganz veralt. mit bloßem Jnf., z. B. Agricola 97a; Schaidenraißer 4a etc. Ge-: s. [Anm.].