Ding
II. Ding, n., –(e)s; –e (veralt. und mundartl.):
Versammlung, gerichtliche Versammlung, Gericht und das in solcher Versammlung Verhandelte, Rechtssache, Prozeß, Streit, z. B.: D. und Gericht zu halten nach Freistuhlsrecht. M. 4, 118; Kam ein Kerl, der der Frohnbot hieß, von wegen des D–s droben unter den drei Linden und sagte, ich sei geheischen und geladen zum Stuhl. 56; Ungehabt und ungestabt soll nach altdeutschen Rechten der Mann zu Ring und D. kommen. M. VIII; Vernimm, o Richter, unsres D–s [Streits] Entfaltung. Mak. 2, 172 etc. S. 227; 1, 380 u. nam. 1, 210 ff.; 1, 198, wo sich viele Zsstzg. finden.
Anm. Die der Übersicht halber getrennten Bed. von D. gehören dem Stamm nach wohl zusammen. Grundbed. scheint das Gesprochne, das Wort. — Daraus entwickelt sich: die Besprechung, Verabredung, s. I. und Anm., nam. bedingen etc., so auch: D–s geben, nehmen (mundartl., veralt.). 1, 333b; 1, 379; 1, 284 = auf Borg, laut Verabredung, laut eines Vertrags etc. — Dann: die Zusammenkunft zur Besprechung eines Ggstds. von allgemeinem Interesse für die Zusammenkommenden; der in solcher Versammlung gefaßte Beschluß, wie auch der Ggstd. der Berathung und allgm. (s. III) Das wovon die Rede war, ist oder sein wird. Vgl.: Gemeiniglich führen dergl. Innungs- abschiede den Namen von Sprachen und Abreden und sind die Bauersprachen, Bauergerichte, Heckensprachen u. a. bekannt. Osn. 1, 20. So auch: Morgensprache etc. Vgl. ferner Sache, insofern aus der Bed. „Rechtssache“, Gegenstand der Anklage etc. 3, 186 ff.) sich die allgem. entwickelt: Das, worum es sich handelt, wovon die Rede ist etc., wie man einen ähnlichen Entwicklungsgang im lat. causa (Púceß; Sache mit den zugehörigen accusare etc.) und ital. cosa, frz. chose etc. (nur = Sache, Ding) wahrnehmen kann. — Annehmen darf man dabei vielleicht, wie zw. Sache und sagen, so auch einen Zusammenhang zw. D. und denken (s. d. 1e, wie denn in der Stelle: Im Anfang war das Wort. 1, 1, bei Ding steht — vgl.: Diese Metaphysik hielt dafür, daß diese D–e und das Denken derselben — wie auch unsere Sprache eine Verwandtschaft derselben ausdrückt — an und für sich übereinstimmen. Log. 1, 5). — Zurückkommend aber auf unsre in II. abgesonderte Bed. führen wir noch Stellen an, wie: Zum Ting! zum Ting! der Budstock geht | um Berg und Thal ... Bevor nur steht | die Königswahl. Fr. 99, s. 33, 289 etc.; Bau-D., Versammlung der Bauleute, d. h. aller Derer, die von einem Gutsherrn Gründe in Pacht oder Stift hatten, an einem bestimmten Tage. 1, 137; Burg-D., Burg-Geding, städtische Bürgerversammlung. 198 u. a. m. (s. auch Twing).— Von den vielen Zsstzg. von D. oder Ge-d. (z. B.: Von uns Geding’ und Satzung empfangen. 247b), im Sinne von Gericht (das letztre auch = Appellation. 1, 380 und 378 dingen 3) genügen hier wenige, z. B.: Bei-D., ein außer den gewöhnlichen Tagen abgehaltnes Gericht; in der Mark Brandenb. früher auch = Civil- und Kriminalgericht. Bot-D. auch Bodding, öffentliches, allgemeines, vorher angekündigtes Gericht. 1, 125 (zuw. auch Acht-D.); Echt-D., öffentliches gesetzmäßig zu bestimmten Zeiten im Jahr abzuhaltendes Gericht. 287 vgl. 1, 5; Frei-D., Freigericht. Ph. 4, 195; Gau-D., Göding. Osn. 1, 249; 261 ff.; 1, 211 etc. Nam. beachte man Thēiding, entstanden aus Tageding, Anberaumung eines Tags zu einer Gerichtsverhandlung, Tagefahrt, Termin; die Gerichtsverhandlung; der Vergleich (s. 1, 210 — 213; 1, 428 ff.). So: Nach der Th–s-Leute [Schiedsrichter] Erkennen. 2. 21, 22; ferner = Rede, Geschwätz: Giebt stolze Th–e für mit Unverstand. 35, 16; Mit ihren Lügen und losen Th–en. 23, 32; 22, 28; Sich wegwenden wie von leeren Th–en. Ant. 1, 16; Die persönlichen Th–e der Vossiana [Angelegenheiten]. 385 etc. Nam. in der, Zsstzg.: Narre(n)-Th. = Narrengeschwätz, Narrenpossen, z. B.: 5, 4; 8, 246. N. gedichtet. Nov. 6, 15; Ar. 3, 205 u. o., auch in der Form Narretheidung und verkürzt: Narrethei (s. d.). — Dazu: das Zeitw. Theidingen mit mannigfach wechselnden Formen u. Zsstzg., wovon jetzt nam. ver-theidigen (s. d.) üblich ist.
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