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Dienerschaft
Dīēnerſchaft, f.; –en: 1) Geſammtheit der Die-
ner eines Hauſes, Fürſten ꝛc.: D–en. Gervinus Sh. 1,
141; Die Menge der reichgekleideten D. G. 20, 240; Unter
. . . Begleitung eigner Haus-D. .. . die Wahlbotſchafter.
230; Da geſtand denn die liebe D. [mein Diener]. 25,
106; Die Hofkapelle und die Kammer-D. ſtanden unter ſei-
ner Aufſicht. König Jer. 2, 7; Die D. dünkte ihn freier und
ſeiner Herrſchaft ebenbürtiger als er ſelbſt. Lewald Wandl. 1,
148; 234; Ein Hof, deſſen ganze D. bloß von Beſoldung
lebte. Möſer Ph. 3, 120; IP. 21, 96 ꝛc. 2) ſelten ab-
ſtrakt als Ggſtz. von Herrſchaft, wie Knechtſchaft ꝛc.,
das Dienerſein, Dienerthum: Daß ſie mich dadurch als
ihren Diener anerkannte. Dieſe D. nahm ſie ... mit Zuver-
ſicht in Anſpruch. G. 22, 36; Beruft uns an den Hof
ein Herr von Legionen zur Augen-D. Hagedorn 1, 51;
Braut-D. ꝛc.