dienern
Dīēnern, intr. (haben):
dienerhaft sein; viel Diener (s. d. 5) machen: Ein D., Nicken und Verbeugen. Südr. 1, 65; D–d. und viel freundliche Worte murmelnd. Th. 2, 22; [Er] dienerte rückwärts zur Thür hinaus. (Nat. Ztg. 7, 283).
Zsstzg., z. B.: Hōf-: Er sei schon zu lange Herr, um noch zu hofdienern. Holtei Nobl. 2, 97. —
Kámmer-: Kammerdienerstelle vertreten, solche Dienste thun. Gott- helf Sch. 168; Scherr Nem. 2, 50. —
Līēbe-: s. Liebedienerei: Durch sein L. hat er bei meiner Frau einen großen Stein im Brett. Musäus Ph. 1, 67; Er brauchte Niemand zu schmeicheln, Niemand zu l. Willkomm Banco 2, 312. —
Lōbe-: Die Presse schmäht auf Kommando und lobedienert [lobhudelt dienerisch] auf Kommando. Publicist 10, 18. —
Ver-: tr.: vgl. verknechten etc.
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