Faksimile 0303 | Seite 295
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dienlich
Dīēnlich, a.:
zu einem Zweck dienend, nützlich, passend, förderlich, diensam (s. d.) etc.: Die Barren ... sind nicht d., um die kleinen, täglichen Bedürfnisse ... zu vergelten. Börne 2, 106; Nützt ein solches Wesen nicht Viel, um die Übel zu vermeiden, so ist es doch sehr d., daß wir uns in die Zustände finden ... lernen. G. 20, 77; Ein kleines, zur Wohnung nicht übel d–es Haus. 21, 255; 23, 181; D. für einen Werth. Gotthelf Sch. 353; Das ist mir d. [heilsam] etc. Selten: Die D–keit.
Anm. Veralt.: Alles in die hohe Herrlichkeit des Thurgaus d. Stumpf 495b; ferner von Pers., s. un-d.
Zsstzg., z. B.: Be- (veralt.): = behülflich. Olearius Pers. 1, 14; 3, 4.
Un-: Ggstz. von dienlich: Ich halte es aber dem Zwecke, zu welchem ich schreibe, un-d. H. 9, 343; Könnten ihm vielleicht einige von unsern Anmerkungen nicht un-d. sein. Mendelssohn 4, 1, 479; Fischart B. 51a. Ungewöhnl. von Personen: Unwürdige und u–e Leut zu ehrlichen Ämtern erheben. Garzoni 57betc. —— Ver- (veralt.): = verdienstlich. Luther 6, 458a.
Zwéck-: zweckgemäß, zur Erreichung eines Zwecks dienlich: Die Z–keit dieses Vorschlages.