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Dienerschaft
Dīēnerschaft, f.; –en:
1) Gesammtheit der Diener eines Hauses, Fürsten etc.: D–en. Gervinus Sh. 1, 141; Die Menge der reichgekleideten D. G. 20, 240; Unter . . . Begleitung eigner Haus-D. ... die Wahlbotschafter. 230; Da gestand denn die liebe D. [mein Diener]. 25, 106; Die Hofkapelle und die Kammer-D. standen unter seiner Aufsicht. König Jer. 2, 7; Die D. dünkte ihn freier und seiner Herrschaft ebenbürtiger als er selbst. Lewald Wandl. 1, 148; 234; Ein Hof, dessen ganze D. bloß von Besoldung lebte. Möser Ph. 3, 120; IP. 21, 96 etc.
2) selten abstrakt als Ggstz. von Herrschaft, wie Knechtschaft etc., das Dienersein, Dienerthum: Daß sie mich dadurch als ihren Diener anerkannte. Diese D. nahm sie ... mit Zuversicht in Anspruch. G. 22, 36; Beruft uns an den Hof ein Herr von Legionen zur Augen-D. Hagedorn 1, 51; Braut-D. etc.