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mit Etwas bedecken. Eīn-: mit einem Deich ein-
ſchließen, nam. auch neu angeſpültes Land: Man müßte
dergleichen Flecken all ein t eichen, Landſtraßen durchführen.
G. 14, 274. Eindeichung, Auslage, ein weiter gegen
das Meer hinausgelegter Deich; das Hinauslegen auf
das neu einzunehmende Vorland und Dies ſelbſt. Bur-
meiſer Geſch. 14, ſ. Aus-d. Gêgen-: einen Deich
gegen die andringende Fluth aufführen: Wenn früh-
zeitig genug gegengedeichet wird; dieſe Gegendeichung muß ſo
ſtark ſein ꝛc. Krünitz 8, 698 ꝛc. Über-: Seinen Nach-
bar ü., den Deich zumeiſt unnöthig höher machen
als er. I. Um-: mit einem Deich umgeben: Wenn
ein Nothdeich um eine Brake . . . herumgeführt wird, ſolche
Umdeichung. Krünitz 8, 678. I. Úm-: anders deichen.
Ver-, Zū-: ver-, zudämmen, einen Deich ſchließen,
zumachen; Etwas durch einen Deich ſchützen. Zu-
rück-: durch einen Deich zurückdrängen: [Die Welle
ruht, zum See zurückgedeichet. G. 2, 3 u. ä. m.