Faksimile 0283 | Seite 275
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deichen
Dēīchen, tr. (vgl. dämmen):
einen Deich aufführen, ausbessern, daran arbeiten: [Bis zu der Zeit] deichten nicht die sämmtlichen Landschaften, sondern nur die Landlieger. Niebuhr Nachgel. 199; D. und Kanäle graben. 200; daher: Deicher, m., –s; uv.: Deicharbeiter, aber auch ein am Deich Wohnender. Schütze 1, 219; Die Außen-Deicherinnen sind . . . keine Huldinnen. Willkomm Wald 220 etc. Dēīchung, f.; –en.
Zsstzg. (vgl. die von dämmen), z. B.: Áb-: durch einen Deich absondern, einschließen; Abgedēīchter oder abgelöster Deich, Schlafdeich, wovor ein neuer weiter hinausgelegt ist.
Āūf-: den Deich erhöhn.
Āūs-: durch einen Deich ausschließen; Ausdeichung, Einlage, ein um einen Bruch einwärts gegen das Land gezogner Deich; das Anlegen eines solchen Deichs und das dadurch ausgeschloßne Land, s. Ein-d.
Be-: mit einem Deich versehn: Durch Nichtbedeichung. Niebuhr Nachgel. 116; Eine uralte und Jahrhunderte hindurch unbedeicht gebliebene Marsch. 197 etc.; mundartl: über u. über cyc