dammen
I. Dámmen, tr.:
ungewöhnl. außer Zsstzg.
Zsstzg.: Ver-: Einen, Etwas für schlecht, schuldig, strafwürdig erklären. —
1) Verurtheilen, wovon ver-d. nicht immer genau geschieden wird, geht auf Personen und deren Strafwürdigkeit vom rechtlichen Standpunkt aus; ver-d., auf Personen und Sachen und deren Schlechtigkeiten vom sittlichen Standpunkt aus. Daher ver-d. auch oft biblisch, von Gott und dann von der Kirche, in Bezug auf die ewigen Strafen im Ggstz. zu den zeitlichen Strafen des weltlichen Richters: Wer würde nicht den Meuchelmord ver-d.? Den Mörder verurtheilen aber darf nur der Richter; Nach bestehenden Gesetzen verurtheilt der Richter Manchen wegen einer That, die er nicht ver-d. kann; Der Herr lässt ihn [den Gerechten] nicht in seinen [des Gottlosen] Händen und verdammt ihn nicht, wenn er verurtheilt wird. 37, 33; Wer nicht gläubet, Der wird verdammet werden. 16, 16; Die Kirche verdammt diese Meinung als ketzerisch. — Nun nimm dich zusammen, | sonst muß ich dich dennoch zum Esel ver-d. 67a; Ein läßlich scheinendes, | scherzhafter Probe gleichendes Verbot, | verdammt’s den Übertreter, ohne Schonung? 13, 310; Vor jener dunkeln Höhle nicht zu beben, | in der sich Phantasie zu eigner Qual verdammt. 11, 32; Jst zur Wüste denn der Markt verdammt? 1, 354; Verdammt zu ew’gem Ruf, unsterblich, dir zur Schande. 215; Welchen das Recht verurtheilt und verdammt [als] einen Schalk und Mordbrenner. SW. 26, 67; Verdammest die Vernunft zum Schweigen. 1, 123; Sein eigner Mund verdammt ihn. 435a (vgl. 12, 2; 3, 11): Du hast mündlich solche Schlegel-Perioden [in derShakespeare-Übersetzung] mitverdammt. JP. 55 etc. — Elend, schmerzverdammt für immer. W. 4, 196 etc. —
2) nach dem erwähnten bibl. Gebrauch = verwünschen, verfluchen (s. d.), und daher in Wendungen wie Dies, zumal im Part.: Daß du verdammt wärest mit deinem Gelde! 8, 20; Die Verdammten in der Hölle; Es macht wohl verdammt heiß. R. 4, 313; Ach, verdammt! nicht zu einer großen .. Handlung gärte es. 8, 364; Dem verdammten Kerl. 3, 56; Ein fein Arkanum! Gott verdamm’ es! 12, 78; Gott verdamm mich, wenn’s nicht wahr ist! etc.
Anm. Bei gewöhnl. verdamnen, doch im Part. (u. Imprf. z. B. 6, 7b) verdampt, z. B. Beides 1, 426b, wo auch das Grundw. Damnen steht; so auch 3, 1, 132, Z. 34. V. lat. damnare etc., doch vgl. auch die Ends. –,,thum“. — Dazu: Verdámmer, m., –s; uv.; -erin, f.; –nen: Ihr V. des Innern, wo das Äußere Unverdammliches zeigt. Ant. 1, 382; 3, 95; und -ung, f.; –en. — Wortspielend räthselt Mak. 2, 53: Darf man einen Reinen verdammen? Ja .. Einen Brunnen mit Steinen (s. II).
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