dämmeln
Dä́mmeln, tr.:
wie einen Damm, d. h. Straßenpflaster machen, stampfen etc.: Sie sollen ihr die Matten schön zurechte machen, ihr den Boden wohl zusammen-d. 8, 142. Vgl. in Lex.: Jch dammer, supplodo pedibus, und 1, 262.
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