dämmeln
Dä́mmeln, tr.: wie einen Damm, d. h. Straßen-
pflaſter machen, ſtampfen ꝛc.: Sie ſollen ihr die Matten
ſchön zurechte machen, ihr den Boden wohl zuſammen-d. G.
8, 142. Vgl. in Alberus Lex.: Jch dammer, supplodo pe-
dibus, und Stalder 1, 262.
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