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dacht
IV. Dácht, a.:
nur in Zsstzg.
Zsstzg.: Be-: mit Bedacht handelnd; seine Gedanken auf Etwas sorgend richtend; achtsam auf Etwas; mit Uberlegung zu einem Entschluß kommend: Er ist auf mein Wohl, auf seine Pflicht etc. b.; Wenn er nicht, auf neue Form b., | jener todten Form ein Ende macht. G. 4, 23; Kurz, schnell b. [entschlossen]; zuw. mit Genit.: Seiner b. zu sein. Auerbach Leb. 2, 21. Dazu: Die Bedachtheit, Bedachtsamkeit. Veralt.: B., daß (weil) =in Erwägung, daß; weil etc. Dazu Zsstzg., z.B.: Ihr eignes Zauberwerk wohl-b. wieder zu zerstören. Sch. 698b; Dieser Sache nicht wohl-b. und verständig. Luther 1, 352a etc. und als Ggstz.: Die Theorie ist furchtsam und zaudernd, die Ausübung ist un-b. und vorschnell. Börne Frz. 42; Rasch und un-b. G. 6, 25; Der Herr Un-B. Glaßbrenner Sprch. Th. 3; Un-b–er Mensch; Er trägt die Folgen nicht seiner eigenen, sondern fremder Unbedachtheit. Schelling 2, 2, 336.
Anm. Der Form nach mit dem Part. von bedenken (s. d. 5) zusammenfallend, doch vielleicht richtiger herzuleiten vom alten Dacht (= Gedanken, Benecke 1, 350a), wie bejahrt; besorgt; Beamter, Bedienter (mit einem Amt, Dienst versehn, s. Vors. Be.). Vgl. auch: Bedächtig, Bedachtsam. Ver-: veralt. = verdächtig, s. d.: Die ver-d. Person; Der V–e. Carolina §. 25 etc.; Un-v–er Dinge. Schaidenraißer 51 (unverhofft, unerwartet).