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Dacht
II. Dácht, m., –(e)s; –e, Dächte; -, –s-: von
„denken“, ungw. außer in Zſſtzg., vgl. III.
Zſſtzg.: Be-: Bedächte, Überlegung, womit man
etwas zu Thuendes ꝛc. bedenkt, erwägt: Ohne B. G. 1,
227; Zinkgräf 1, 186 = ohne ſich lang zu beſinnen;
Ohne genugſamen B. G. 39, 254; Mit B–e. Rückert Morg.
1, 69; Mit gutem B. trennen, was der Pfaffe ohne Über-
legung . .. zuſammengeſchmiedet. Lewald Ferd. 1, 357;
Uhland 380; Mit klugem B. V. Od. 23, 30; Hab auf
den Vater B. 18, 267; Voll B. Platen 4, 282; B. [Rück-
ſicht] nehmen auf Etwas ꝛc. Früher auch = Bedenk-
zeit. Franck Parad. 1a und zuw. f. (ſ. III). Luther
4, 534b, daher als Bſtw.: Bedacht-los. Rückert Roſt.
41a; -voll ꝛc. S. Bedachtſamkeit. Selten Mz.: Meine
Zweifel | und ängſtlichen Bedächte. Daumer 2, 90.
Davon Zſſtzg. z. B.: Nach-B. (nach der That).
Du biſt zu meinem Un-B–e | ... viel zu klein. Gellert 1,
197; Gutzkow R. 9, 43; Wirſt du mir meinen Un-B. ver-
zeihen. Muſäus M. 2, 19 ꝛc. Mit gutem Vor-B. W.
12, 49 ꝛc. Mit Wohl-B–e. G. 6, 79; 12, 10; Mö-
rike N. 167 ꝛc. Ver-: die auf Umſtände, welche zum
Beweis nicht hinreichen, ſich gründende Muthmaßung,
daß Jemand etwas Unrechtes begangen od. vor hat,
vgl. Argwohn: Ein V. taucht auf. Gotthelf U. 2, 238;
ſteigt auf, entſteht, liegt nahe, wird weggewieſen. G. 39,
310; Man ſchöpft V., hegt gegründeten V., daß ꝛc.; Etwas
erregt, erweckt mir V.; Einem den V. benehmen; Den V.
fahren laſſen, aufgeben; Außer V. ſein: Einen leiſen V. ha-
ben auf Einen. Tieck Nov. 5, 60; Jemand in V. haben, daß ꝛc.
Gotthelf G. 305; wegen, um Etwas, zuw. auch mit Genit.
Forſter Br. 1, 123; 250; wie: Im V. der Untreue ſein ꝛc.;
Man zieht ihn in V. mit einer Buhlerin. Gellert 1, 61; Mir
kommt nicht der leiſeſte V. an eine Jrrung. W. 11, 199;
Von Etwas keinen V. haben. Engel 12, 103; Mein Zeugnis
... wird in V. gezogen. LHNicolai 1, 268; Du ſpannteſt um
mich den V. Chamiſſo 3, 266 = brachteſt, ſetzteſt mich in
V.; V.-voll = V. hegend, argwöhniſch. G. 34, 163;
V.-los, ſowohl keinen hegend als auch keinen erregend:
In reizender v.-loſer Hülle. Sch. 1232a.