Bürde
Bürde, f.; –n; Bürdchen, lein:
etwas zu Tragendes, nam. als schwer, beschwerlich und drückend, vgl. Last: 1) Würden sind B–n; Einen Krug verlangt er von ihr, die B. zu theilen. | Lasst ihn, sprach sie, es trägt sich besser die gleichere Last so. 5, 70; Und sein ganzes Leben unter dieser Last oder unter der weit niederdrückendern B. des Gewissens muthlos zu keichen. 34, 10; Unter seiner Unthat B. | wankt .. sein Fuß. 3, 101; Rafft von jeder eiteln B. .. sich auf. 80b; 31a; Warum mußte sie mir diese B. von Häßlichkeit aufladen? 105b etc. — Amts-B. Leg. 2, 182; Gedächtnis-B. 1, 40; Lebens-B. G. 4 etc. — 2) auch wie Last. als Maßbez., = Bündel, Bund 1, 195): Meine Burde Bänder. G. 155; Einige Burden Roggenstroh. 374 etc. — 3) B., weibliche B., Leibes-B., die im Schoß getragne Leibesfrucht (von Menschen und Thieren, z. B. Burde = Fischrogen. 134a, vgl. Bündel 3). 2, 140 etc. — Dann auch = Nachgeburt (s. Geburt, Anm.): Das treibt die Geburt und Kindebürdlein oder Aftergeburt. Th. 20; bestimmter After-B. — Mundartl. auch = Bärmutter. 1, 195.
Anm. S. bären und zu 3 auch gebären. Von Last als dem Aufgeladnen untersch. sich B. dadurch, daß es auf Menschen und Thiere beschränkt ist: Einem wird eine Last aufgebürdet oder eine B. aufgeladen, aber nur: Eine Last wird auf den Wagen geladen etc. — Dichterisch die Hügel personificierend sagt 3, 164: Der Hügel weiße B., | der Schafe Zucht; Der Erdboden treit [trägt] unnützer Burde nit. 1, 324 (so ohne Uml., schwzr. gewöhnl.).
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