bürden
Bürden, tr.:
Einem (sich) eine Bürde aufladen: Einem Etwas auf den Hals b.; Daß ich .. der Völker Fluch auf mich gebürdet. 343a; 11, 140.
Zsstzg. z.B.: Áb-: Einem eine Bürde abnehmen. —
Aūf-: Last, die sich ihnen aufbürdet. Burmeister gB. 2, 234; Das, was ihm zur Last gelegt wird, den Umständen .. a. G. 31, 74; 20, 220; 29, 274; Mir Verbrechen a., an denen ich gar keine Schuld hatte. Rabner 1, 153 u. v. — Wie unbillig die Aufbürdungen waren, welche man Lemnio machte [Beschuldigungen, die man ihm zur Last legte]. L. 3, 278; 444. —
Be-: belasten, beschweren: Trotz seines bebürdeten Gewissens. Brachvogel FB. 2, 35; Die Siege deiner Heere | b. dich mit Pflicht zu neuen Siegen. Grün Sch. 117; Mit geburt-reifen Eiern bebürdet. Linck Schl. 87. —
Ent-: entlasten: Zur Rettung der .. Ehre solcher Gelehrten, als auch zu seiner [eignen] Entbürdung. Leibnitz 1, 375. — Über- übermäßig beladen: Der jetzt mit der Arbeit für das Nothwendige überbürdete Menschengeist. Stahr (Nat. Ztg. 10, 211); Alle Beladenen und Überbürdeten werden dort ein glückliches Asyl .. finden. Mundt Mir. 2, 127; Überbürdung der jugendlichen Kräfte. Wurm Spr. 18. —
Zū-: Einem Etwas zur Last legen, zuschieben: Was ich auch der Aufführung z. mußte. Laube Dr.W. 5, XIV u. ä. m.
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