Bund
II. Búnd, n., –(e)s; –e; Bündchen, lein:
-: ein als zusammengehörig zusammengebundner Haufe gleich- artiger Dinge: Tausend B–e Korn. H. 2, 3, 112; Streckt ich mich auf ein B. Stroh. R. 5, 109; Sie band die Blumen in ein B. 8, 392; Ein B. Stroh aufzuheben muß man keine Maschinen in Bewegung setzen. 7, 358; B. Schlüssel. M. 2, 139; Flicht der ersten Garben B. 55b etc. — Auch zuw. als bestimmte (doch nach Zeit und Ort verschiedne) Maßeinheit und dann der Regel nach in der Mz. uv., z. B.: Ein B. [Gebinde] Garn; Ein B. Fensterglas, ¹½ Kiste = 6 Tafeln;Ein B. igarren, gw. 25 Stück; Böttch.: Ein B. Reifen, s. Band 5m etc.
Anm. S. I.; auch hier zuw. m., z. B. bei den die freilich im Wörterb. das m. nicht erwähnen: Forderte ihm die Himmelsschlüssel wieder ab, indem es den B. hinreichte. Märchen 8, vgl.: Wirft den Schlüssel-B. an den Kopf. 1, 84 etc., neben: Das Schlüssel-B. klapperte. H. 1, 1, 200 etc.
Zsstzg. z. B.: Das Flachs-B. Talvj 2, 2; Hanf- B. Gerhard Wil. 1, 79; Stroh-B. Zschokke 8, 7 etc.; ferner nam.: Ge-: Bund, Gebinde: G. Stroh (Grimm M. 252), Lichte (Tieck NKr. 2, 85), Schlüssel (V. 1, 171), Federn (Br. 1, 21), Reiser (Myth. 1, 114); Sein Pfeifen- G. aus hundert Röhren. Ov. 2, 320; Macht- (Hor. 1, 39) oder Stecken- (Georg. 2, 495) G. = Fasces etc.; Gebündlein Flachs. Garzoni 563a etc.; zuw. auch (s. Bund I.) mit umgelauteter Mz.: Die Wirrbunde (s. d.), Krummbündel oder Wurmgebünde und Ährengebünde. Zink 1, 643. —
Krúmm-: s. Lang-B. — Láng-, Schēūn-: Bund Stroh aus langen ungeknickten Halmen (Langstroh) = Schütte, im Ggstz. zu einem aus „Krummstroh“ bestehnden Krumm-, Stürzel-, Wirr-, Wurm-B. etc.
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