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Bund
I. Búnd, m., –(e)s; Bünde, Bunde (s. 4); Bündchen, lein; –es-, (-):
1) bindender Vertrag, Bündnis, wonach Einzelne oder Gemeinschaften (z. B. Staaten) sich zu einem Zweck unter Bestimmung der gegenseitigen Verpflichtungen vereinigen. In der Bibel sehr oft von dem Gesetz Gottes, als einem zwischen Gott und seinem Volk geschloßnen Vertrag, Schriften des alten, neuen B–es [Testaments]; so auch die Vertragsurkunde: Die Lade des B–des, B–es-Lade, worin die Gesetztafeln aufbewahrt wurden: Mit Einem, gegen (wider) Jemand einen B. machen, auf-, errichten, schließen, stiften; Einen B. eingehn, beschwören, erneue(r)n, halten, bewahren, brechen, auflösen, trennen, verletzen, übertreten, fahren lassen; mit Einem in einen B. treten, gehn, sich geben, im B–e stehn (z. B. mit dem Teufel, der Hölle) etc. Ein alt Vertrauen wirke neuen B. G. 4, 41; 1, 95; 10, 291; 13, 258; 306; 325; 39, 99; Wie auf den alten Bünden ... sich Fried’ und Freundschaft gründen. Haller 115; Den B. der Freundschaft. Platen 4, 279; Wir stiften keinen neuen B., es ist | ein uralt Bündnis, ... das wir erneuern. Sch. 529a; Der Schwyzer wird die alten Bünde ehren. 523b; In der Herzen vertraulichsten B. 76b; 37a; Mit des Geschickes Mächten | ist kein ew’ger B. zu flechten. 78a; Ausgewittert | viel höchst gefährlicher geheimer Bünde. Uhland 179; Haltend ob dem B. | den er gemacht mit seinen Augen. W. 11, 126 (s. Hiob 31, 1) u. v. ä.
2) die durch einen B. zu einer Gesammtheit und Genossenschaft vereinigten Personen oder Staaten: Ich sei, gewährt mir die Bitte, | in eurem B–e der Dritte. Sch. 63a; Einen als Mitglied in den geheimen B. aufnehmen etc. Der deutsche B., der eidgenössische oder Schweizer-B., der schwäbische B. etc.; Graubünder .,. werden getheilt in drei Bünd („Pündt“), der erst B. wird genannt der Gottshaus-B. ..., der ander genennt der Ober-B. ..., der dritt B. in Rhätien wird genennt die zehn Gericht. Stumpf 618b etc.
3) zuw. übertr. auf persönlich aufgefaßte Dinge: Ihn beugt ... nicht unsrer Thränen B. [unser Aller Thränen]. Sch. 35b; Die eifernden Kräfte; | Großes wirket ihr B. 75b etc.
4) in einzelnen Fällen etwas Bindendes (vgl. Band, Bände und z. B.: Bundlos. Fischart B. 47a = nicht bindend, nicht verpflichtend, kraftlos), so z.B.:
a) bei den Orientalen gew. Turban (vgl. Tulpe), aber auch ein weiblicher Kopfputz, z. B. bei den Salzburgerinnen eine mit Borten umwickelte Wulst um das Haarnest etc.: Der glänzende Schmuck des Haars, der B. um die Haube [von Hektor’s Gattin]. B. 240b: Weder die Krone bedeckt, weder ein phrygischer B. | Midas’ verlängertes Ohr. G. 1, 840; Von tausend türk’schen Bünden. Weichmann 125.
b) nach der Ahnlichkeit, z. B. ein Topfkuchen, vgl. Gugelhopf; ferner: B., Türken-B., eine Art Kürbis; eine Art Lilien, Lilium martagon: Unter den rothen Kroll-Lilien und türkischen Bunden. V. Georg. 256; eine Art Seeigel, Echinus mamilatus u. ä. m.
c) etwas Geknüpftes, Knopf, Knoten: Wenn Gott den B. oder Knopf nicht knüpft, so hält er nicht. Lehmann 138, s. Grimm.
d) Bauk.: Knauf an einer Säule. Winckelmann 1, 334.
e) Brettsp.: = Band 5f.
f) Buchbind.: die Schnüre, worauf ein Buch gebunden wird, auch: Das Gebund.
g) Feuerwerk.: das zur Beschnürung der versch. Kugeln Dienende und auch die Art der Beschnürung, wonach man z. B.: Ballen-, Rippen-, Rosen-, Schnecken-, Trommel-Bünde unterscheidet.
h) Glaser: der Ort, wo mehrere Stücken Fensterblei verbunden werden: Einen B. schwingen, die aufgeschlitzten Enden des Fensterbleis unter einem Schwung des Kolbens mit Blei zugießen.
i) Musik.: bei einigen Instrumenten um das Griffbrett gebundene, die Saiten spannende Saiten oder das sie Ersetzende; auch = Bindungszeichen. k) Näher.: ein Streif, der Kleidungsstücken angenäht wird, um Theile zu verbinden oder das in Falten Gelegte zusammenzuhalten. l) Schlosser, Schmied.: vgl. Band 5a, z. B.: ein, die Stäbe eines eisernen Gitterwerks vereinigendes eisernes Band etc., s. Vorder-B. m) Weber.: Bindeschuß, d. h. bei den Bildwirkern derjenige Durchschuß durch den Aufzug, bei welchem eine Figur beendet wird, n) Zimmerm.: = Riegel, s. Jagd-B.
5) mundartl. statt II. 6) bei Baggesen nach dem Dän. statt Boden, s. d., Anm. Vielleicht beruht auf ähnl. Verwechslung die weidm. Redensart: Der Falke macht einen B. [statt Bogen], z. B. Hohberg 2, 716a.
Anm. Der Unterschied von I und II beruht urspr. wohl nur auf mundartl. Verschiedenheit, vgl. Band, Bündel als m. und n. Die Mz. ohne Umlaut, wie bei II Regel, zuw. in Bed. 4, s. ferner Aus-B. etc. B. berührt sich mit Band, doch ist Dies genau genommen, das Bindende, wie B. das Gebundne, s. unter Band 7 die Stelle Hölderlin H. 2, 102; Daß sie die Bande dieses B–es öfter zerrissen. Büchner Konk. 385a; Man bindet ein B. (II) Getreide mit einem Band oder Wiede etc.
Zsstzg. unerschöpfl. nam. zu I und II, leicht zu mehren nach den folgenden Beisp., vgl. auch die Zsstzg. von binden: Aūf- [4a]: Sanft umschlang ihn [den Kranz] welliges Haar ringsum, es verbarg ihn hinten der A. V. 1, 107, das aufgebundne Haar etc.
Aūs-: das bei Waarenin einem Bundnach außen Liegende alsMuster u. Probe (mhd. überbunt), vgl. Schau-, Falt-Ende etc., dann wie „Muster“, allein oder mit nachfolgendem „von“ oder Genit., das in seiner Art, gut oder schlecht, Vorzüglichstebez.: Rechter A. u. böser Mann. Claudius 3,53; 5, 75; Ein A. auf solche Bubenstück. Garzoni 743a; Einen A. weiblicher Schönheit und Tugend. G. 22, 204; Der A. von Karthaginienser. Heinse A. 2, 229; Sie ist ein A. aller Frommen. L. 1, 119; Für [vor] Andern der A. sein wollen. Luther 8, 249b; Der Kronen A. gewesen in dem Volke. 258b; Es nimmt | von unsern Thaten, noch so groß verrichtet, | den Kern und A. unsres Werthes weg. Schlegel Haml. 1, 4; Mein Hemd . .. | trag’ ich vom A. immer der selbstgesponnenen Leinwand. V. 1, 108; 2, 70 etc. Mz. in der Regel ohne Uml.: Selbst einige A–e von Übermuth hatten Rücksicht genug. Eckermann G. 1, 23; A–e von Liederlichkeit. Prutz DM. 1, 2, 830 etc. Bállen- [4g]. Brūder- [1; 2]: Gotter 2, 28.
Díck-: Ein-B., Binder (s. d. 2), Bindestein, die nach der Decke der Mauer liegenden Mauersteine im Ggstz. der nach der Länge liegenden Laufer. Ehe- [1].
Eīn-:
1) Eingebinde. Gotthelf 5, 43; U. 2, 84.
2) s. Dick- B.
3) Kochk.: ein in einer Serviette eingebunden zubereiteter Pudding. Frēīmaurer- [2]: Die Jesuiten- und Freimaurerbünde. Gutkow R. 6, 329. Frēūden-: s. Jubel-B. Frēūndes-, Frēūndschafts-[1; 2]. Frêvel- [1]: frevelhafter, sündiger Bund. Gotter 2, 192. Frīēdens- [1]: Schließt den F. Gleim 4, 135, s. Hes. 34, 25 etc. Fürsten-: s. Königs-B., z. B.: Der am 23. Juli 1785 unterzeichnete F. zur Aufrechthaltung der deutschen Verfassung etc. Ge-: s. II. Gêgen- [1; 2]: einem von Andern geschlossenen Bund entgegentretend; s. Wider-B. Gehēīm- [1; 2]: geheimer Bund: Die Geschichte der Geheimbünde. Gutzkow R. 9, 316. Gesámmt-: s. Sonder-B. Gesétzes- [1]: z. B. (Theolog.) das alte Testament. Gnāden- [1]: (Theol.) Gott richtete den evangelischen G. in Christo auf, dardurch die Menschen aus Gnaden selig werden sollten. Büchner Konk. 383b, s. Werk-B. Gótteshaus-: s. [2]. Háls- [4k]. Hāūpt-:
1) [4a].
2) [1e] hauptsächlicher Bund. Hémden- [4k]. Hérzens- [1]. Hōsen- [4k]: der breite Streif an den Hosen in der Gegend der Weichen. Jágd- [4n]: Riegel, deren Zapfen in die Versetzung mit Ge- 31 walt eingetrieben, eingejagt wird. Jesuīten-: s. Freimaurer-B. Jūbel- [1]: Bund, der zu Jubel veranlasst: Zum ew’gen J. der Liebe. Sch. 8 a, ebenso: Freuden-, Wonne-, Ggstz. Schmerzens-B. etc., vgl. auch Jubelhochzeit. Kȫnigs:
1) [1; 2]. Bündnis zwischen Königen. 2) [4a] königlicher Kopfbund: Das Haar deines Haupts, wie Purpur, | ein geflochtner K. H. R. 7, 47. Kópf- [4a]. Krāgen- [4k]: oben am Hemde. Bettina 1, 332. Lêder-: Thierarzn.: das Aufliegen der Haut, so daß sie mit den Fingern nur schwer aufgezogen werden kann. Līēbes- [1; 2]. Lōwen- [2]: Name einer best. Verbindung: Vom edlen L–e die Grafen und die Herrn. Uhland 420. Ménschen- [1; 2]: Mission zur Heranbildung eines M–es. Gutzkow R. 9, 176. Ober- [2]. Ordens- [2]: Verbindung in einem Orden: Im heil’gen O–e. Chamisso 4, 165. Rēū- [2]: Verbindung der Etwas Bereuenden, bei Gutzkow R. 3, 256 ff. statt Treu-B. Rhēīn- [2]: im J. 1806 geschlossen, wodurch sich die Verbündeten vom deutschen Reich lossagten. Ríppen- [4g]. Rōsen- [4g]. Schürzen- [4k]: vgl. Hosen-B. Schwärmer- [2]: V. Ant. 2, 3. Separāt-, Sónder- [2]: Ggstz. zum Gesammt-B.: Der schweizerische Sonder-B. Stāāten- [2]: Umwandlung eines St–es in einen Bundesstaat. Keller gH. 4, 455. Tōdes- [1; 2]: Gerold der Adelige ward sein Spießgesell | und Freund; sie schworen sich den T. [auch im Tod einander treu zu sein]. W. 11, 125. Toleránz- [2]. Gutzkow R. 9, 319. Trēū- [2]: Name einer reaktionären Verbindung nach 1848. Trómmel- [4g]. Tūgend- [2]: bes. Name eines patriotischen Vereins, der in Preußen kurz nach dem Tilsiter Frieden entstand: Wahlverwandten des preußischen T–es. König Jer. 3, 161. Türken- [4a und b]. Ver- [1; 2]: veralt. st. Verbindung etc.: Gegen den V., zuvor mit der Krone Schweden aufgerichtet. Weiduer 95. Vórder- [4l]: der oberste Beschlag an Messerschalen. Wérk-: Theol., im Ggstz. zum Gnaden- B. Büchner Konk. 383. Wīder-: Gegen-B. Franke Weltb. 163a. Wónne-: Jubel-B. Zāūber- [1; 2]: Je höh’re, schönre Ordnungen der Geist | in einem Z. durchflieget. Sch. 25b etc. u. ā. m.