buckeln
Búckeln: 1) intr. (haben): einen Buckel haben,
machen: Diderot fordert, daß der Bucklichte in allen Thei-
len ſeines Körpers b. ſoll. Böttiger Lit.Zuſt. 2, 222; Der
Kater buckelte, ſchnurrend und ſpinnend, um ſie herum. Holtei
Menſch. 1, 90 ꝛc. — 2) tr.: gw. nur im adjekt. Partic.:
a) mit einem Buckel (ſ. d. I.) verſehn: Ein gebuckelter
Stier. G. 31, 398; Ein Ort, wo alle Leute Buckel haben
. . . Die ehrſame gebuckelte Bürgerſchaft. Zimmermann Nat.
54 ꝛc., vgl.: Rücken-bebuckelt. Baggeſen 4, 237. — b) mit
einer Buckel (ſ. d. II.) verſehn: Den nabelgebuckelten Erz-
ſchild. Droyſen A. 1, 114; Der ſilbergebuckelte Seſſel. V. Od. 22,
341; Wiedaſch Od. 1, 416; 10, 262 ꝛc., vgl.: Das Schwert
mit Gold bebuckelt. B. 150a; Das elfenbein-bebuckelte Gezäum.
165a. — 3) auf den Buckel nehmen, huckeback (ſ. d.)
tragen ꝛc.: Daß die alten Störche von den jungen dahin
gepuckelt werden. Prätorius Storchs Winterqu. 267, ſ.
Auf-b.
Zſſtzg. z. B.: Āūf-: tr. [3]: Einem Etwas a.,
auf den Buckel, die Schulter laden, aufbürden. —
Be- [2a und b]. — Kátzen- [1]: einen Katzenbuckel
machen, heuchleriſch ſich übertrieben devot zeigen: Wie
es katzenbuckelt und die Steiße ſchnellt! V. Sh. 3, 500; Das
Männchen katzenbuckelte näher. OMüller Bürg. 29. —
Krúmm-: einen krummen Buckel machen, katzen-b.:
Wenn der ſtolz erhabne Schauſpieler bei ihnen gekrumm-
buckelt hätte. Seydelmann 109 u. ä. m.
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