bäbeln
buben
Bǟbeln, būben, intr. (haben):
als Bube (s. d.) handeln, z. B. das Liebesspiel treiben (Bube 2): Folgte Nichts als lieblich Liebeln, | folgte Nichts als tückisch Bübeln. 3, 6, 10 5, 310); in gröberm Sinn 30 V (s. 2): Daß Der buben muß, der nicht ehelich wird. 2, 172, oft verbunden: Huren und buben, aber auch tr. = Hure und Bube schelten. Werse zu fast [sehr] mit Buben um, könne nicht mehr, denn buben und schelten. 5, 285b; SW. 26, 6 etc. — 2) Schändliches treiben, Lasterthaten begehn, betrügen etc. (Bube 5): Wer in geringen Sachen bübelt. Bübelt aus des Thrones Hinterhalt. Und bub’ und lästre Gott.
Anm. Schwzr. Buben, Bubeln, muthwillige, aber auch schlechte Streiche begehn; Buben-mäßig, nach Weise junger Burschen; -thum, Knabenalter. 1, 236 ff.
Zsstzg. z. B.: Áb-: tr.: Einem Etwas a., bübelnd oder bubend abnehmen. —
Án-: tr.: Einem den Makel der Büberei anheften etc.: Verlästert eu’r Geschlecht und angeb übt. Droysen Ar. 3, 258. —
Āūs-: Sind sie zuvor wild gnug und wollen, wie man sagt, ausbuben [austoben etc.], so sich’s vielmehr hineinbubt, wie die Erfahrung weiset. Luther 1, 315a; 6, 186b; 383a etc. — Er-: Etwas durch Bübelei oder Büberei erlangen. —
Hināūs-: Jhren armen Hahnrei so | zur Welt hinauszubübeln. B. 49a, durch den Bubenstreich des Uriasbriefes ums Leben bringen etc. —
Hinēīn-: s. Aus-b. —
Über-: Schelme, die dir graben Gruben, | suche klug zu überbuben = überlisten. —
Ver-: intr. (sein) und tr.: auf bübische Weise verderben: Sein verfreßnes, versoffnes und verbubtes Gewissen. Goltz 3, 369; Sein Vermögen verhuren und verbuben etc.
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