Breche
II. Bréche, f.; –n:
1) Name mehrerer Werkzeuge zum Brechen, so nam.:
a) Bäcker. etc.: die sogen. Brechbank zum Brechen oder Durchwirken des Teigs: Brezel-, Pfefferkuchen-, Nudel-B. 6, 577. —
b) Landwirthsch.: zum Flachs- oder Hanfbrechen: Die B. oder Flachs-B., niederdeutsch Brake. 1, 804; Flachsbrechmaschinen statt der Hand-B. 805, s. 2. —
c) Wall- (d. i. Welle-) B., Walze zum Zerbrechen der Erdklöße. —
d) zuw. = Nußknacker. —
e) Schmied.: eine starke, an die beiden in die Essen eingegossnen Haken aufgehängte Eisenpkatte, als Schirm wider die Hitze, die sich daran brechen soll (nach Andern vom lat. bractea, Blech?). —
f) auch Zsstzg.: Abbreche (mundartl. veralt.) Lichtschere, Putzschere. Brös. 95c. —
2) Landwirthsch. etc.: Zeit und Ort des Brechens, z. B. in Bezug auf das Brechen oder Braken des Hanfes: Am Weiher bei der Hanf-B. (s. 1b); Winzer.: das Abbrechen der überflüssigen Blätter und Reben und die Zeit des Blattens, gw. Ende Mai; vgl. schwzr.: An niederen Festtagen, Brechete, Heuete etc. Sch. 136. —
3) Wallbruch, 142a), Mauerbruch, Lücke, ins Franz. übergegangen und von dort zurückentlehnt, gw. mit der Aussprache, oft auch mit der Schreibweise: Bresche: Eine B. ist jeder Tag, | die viele Menschen erstürmen, | Wer auch in die Lücke fallen mag etc. 3, 19; Ich soll in den Riss treten, wenn in eurer Unterhaltung eine B. entstände. Stillfr. 1, 280; Eine Sturmlücke in den Befestigungswerken zu öffnen . . . Als die B. gelegt war. Rep. 3, 171; Sturmlücken schießen. 4, 167.
Anm. Vgl. Breccie. — Auch für die Pflanzen nam. als Zsstzg. von Brech (s. d.) findet sich z.B. Steinbreche, f.; –n etc. — Von Breche (Flachsbreche), das selbst von brechen stammt, wird „brechen“ gebildet, das aber, als vom Hw. stammend, schwache (regelmäßige) Biegung hat: Wie die Weiber Flachs brechten. 1, 273; Instrument worauf der Flachs gebrechet oder gebraket ... wird. 6, 579 u. o. neben der starken Form des (unabgeleiteten) Zeitw.: Hemd, zu dem es den Hanf selber gebrochen. D. 1, 7; 1, 805; Bis man ihn nachmals bricht, schwingt etc. 563b. — So gilt auch die schwache Form (vgl. schlagen, schlug etc. — aber ich rathschlagte etc. von dem Hw. Rathschlag; ich kam, aber ich bewillkommte von Willkommen) von rad(e)brechen eigentl. mit dem Rade hinrichten, rädern s. 1, 242 (wohl von einem Hw.: die Rad(e)breche hergeleitet, vgl. die Breche (2) = Pranger. 1, 245); Einem zum Rad Verdammten . . . Man sollt ihn . .. radbrechen. 2, 55; Die Knie sind mir wie geradbrecht. 34, 286; Wo mich die Einsamkeit mit Sorgen radebrecht [quält]. 1099; Halb geradebrecht schwang er sich wieder aufs Roß. M. 5, 98; 4, 39; Die Unschuld radebrechen. Po. 3, 155; Ein Übelthäter, der in dem Augenblick geradebrecht werden soll. 3, 39; Daß man die Schuldner nicht radbrechen lässt. Anth. 7, 74), dann nam. übertr: Eine Sprache etc. r., gleichsam ihre Glieder zerbrechen, sie ohne Fertigkeit mit gewaltsamen Verrenkungen und Verstümmlungen sprechen; vgl.: Gebrochen Deutsch sprechen und: Zerhaspeln, doch auch: In einem ... Rad und Ochsen brechenden ... Deutsch- Französisch. 3, 126; Er radebrecht Französisch; Das Deutsche geradebrecht. Ottfr. 48; Radebrechte das Fremde. M. 10; Geradebrechte Verse. 7, 87; Lässt ein Verslein r. 2, 235; SchV. 216; Anthr. 5 etc. Doch findet sich auch hier: Wie man Sprache verdirbt, mit Schrauben sie foltert und radbricht. 4, 70; Sh. 3, 653; Das Griechische radgebrochen. Sib. Bl. 149.
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